Am 1. Juli 2024 fand im ehrwürdigen Saal 301 des Oberlandesgericht Köln die finale mündliche Verhandlung der zweiten Auflage des Moot Court im Gewerblichen Rechtsschutz statt. Der Moot Court wird vom Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) der Universität zu Köln in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss Gewerblicher Rechtsschutz des Kölner Anwaltvereins, unter der Leitung von Dr. Markus Bagh, Dr. Dennis Groh und Dr. Ruben A. Hofmann, organisiert und ist Teil des Masterstudiengangs „Digitalisierung und Recht“.
Der Startschuss zum Moot Court fiel bereits im April. Fünf Studierende, aufgeteilt in Kläger- und Beklagtenvertreter:innen haben am 9. April 2024 bei der Kick-Off Veranstaltung in den Räumlichkeiten der Kanzlei LLR den Sachverhalt des diesjährigen Moot Courts erhalten. Anschließend haben die Teams in einem fiktiven schriftlichen Vorverfahren Schriftsätze ausgetauscht. Den großen Abschluss der Lehrveranstaltung bildete die mündliche Verhandlung vor dem fiktiven LG Köln, mit einer hochkarätig besetzten Kammer. Den Vorsitz der Kammer übernahm Prof. Dr. Thomas Koch, Vorsitzender Richter des I. Zivilsenats am Bundesgerichtshof. Komplettiert wurde die Kammer durch Herrn Hubertus Nolte, Vorsitzender Richter des 6. Zivilsenats am OLG Köln, und Dr. Christian Hoppe, Richter des 6. Zivilsenats am OLG Köln.
Die Veranstaltung begann mit einer kurzen Begrüßungsrede durch Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer, geschäftsführender Direktor des IGRU. Professor Peifer betonte die besondere Bedeutung des Moot Courts im Gewerblichen Rechtsschutz – deutschlandweit der erste seiner Art – und der erfolgreichen Verankerung der Veranstaltung im Masterstudiengang. Anschließend begann der formelle Teil der Verhandlung – der Saal erhob sich, die Richter nahmen an den Richterbänken Platz und eröffneten die mündliche Verhandlung. Nach einer kurzen Einführung in den Streitstand durch Professor Koch erhielten die Teams die Möglichkeit, ihre Standpunkte in einem Eingangsstatement darzulegen. Anschließend stellte die Kammer Fragen zu den Positionen der Parteien. Nach kurzer Beratung verkündete die Kammer ihr Urteil.
Im Anschluss an die Gerichtsverhandlung gab es bei Fingerfood und Getränken in der wineBank noch Gelegenheit zum Austausch zwischen den Teilnehmer:innen und Praktiker:innen.
Ermöglicht wurde das Get-Together durch finanzielle Unterstützung des Fördervereins GruPrax e.V.
Bericht: Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht