Neues Werk von Professor Hans-Jürgen Becker erschienen
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Becker hat zu unserer großen Freude ein neues Werk über die Geschichte unserer Fakultät herausgebracht, das einerseits einen Einblick in die Entwicklung der Rechtswissenschaft in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, zum anderen aber eine in die politische Entwicklung mit den Einschnitten von 1918, 1933 und 1945 eingebettete Wissenschaftsgeschichte bietet. Eine viel beachtete Episode ist das Zusammentreffen von Hans Kelsen und Carl Schmitt 1932/33.
1919 gelang es Konrad Adenauer, neben Bonn eine zweite Hochschule in den preußischen Rheinlanden zu errichten. Die rechtswissenschaftliche Fakultät in Köln entwickelte sich dank der Gründungsgeneration (F. Stier-Somlo, H. Lehmann, H. Planitz, G. J. Ebers, A. von Tuhr, A. Baumgarten und G. Bohne) in kurzer Zeit zu einer angesehenen Einrichtung. Im Nationalsozialismus drohte ihr allerdings die Schließung, da sechs Mitglieder aus rassistischen und politischen Gründen (G. J. Ebers, H. W. Goldschmidt, F. Haymann, H. Kelsen, L. Waldecker, L. Wieruszowski) aus der Fakultät ausgeschlossen wurden. Andererseits waren etwa H. Lehmann und H.C. Nipperdey führend an Projekten einer nationalsozialistischen „Rechtserneuerung“ an der Akademie für Deutsches Recht beteiligt. Nach 1945 konnte unter weiterhin prägendem Einfluss von H. C. Nipperdey (Arbeitsrecht), aber auch durch andere bedeutende Rechtswissenschaftler wie G. Kegel (Internationales Privatrecht) und B. Rehfeld (Rechtsgeschichte) die Fächerstruktur der Fakultät erneuert und erweitert werden. Zu den Mitgliedern der Fakultät gehörten auch die späteren Bundespräsidenten Gustav Heinemann und Karl Carstens.
Prof. em. Dr. Hans-Jürgen Becker ist ein führender Vertreter der Deutschen und Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte und einer der weltweit bekanntesten Kenner der Geschichte des kanonischen Rechts. Er war von 1975 bis 1988 Ordentlicher Professor und Direktor des Seminars für Deutsches Recht an der Universität zu Köln und hat sich seit dieser Zeit immer wieder mit der Geschichte der alten (seit 1388) und der neuen (seit 1919) Kölner rechtswissenschaftlichen Fakultät beschäftigt. Er ist der Fakultät bis heute eng verbunden geblieben.
Bereits zum 100-jährigen Universitätsjubiläum hat er in einem bemerkenswerten Vortrag eine erste Vorausschau auf die nun veröffentlichten Erkenntnisse zur Geschichte unserer Fakultät gewährt. Umso erfreulicher ist, dass Interessierte nun Details im beim Verlag Mohr-Siebeck erschienenen Werk „Die neue Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät von 1919 bis 1950“ nachlesen können.
Jubiläumsveranstaltung mit hochkarätiger Besetzung
Am Mittwoch, den 01.09.2021 fand das 10. Symposium des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht der Universität zu Köln im Pullman Köln statt, nachdem dieses Jubiläumssymposium im Vorjahr pandemiebedingt ausfallen musste. Dem hochkarätigen Teilnehmerfeld bot sich die Gelegenheit, die vollen Vorzüge einer - den Hygienevorschriften entsprechenden - Präsenzveranstaltung zu genießen und das Zusammentreffen für intensiven fachlichen und persönlichen Austausch zu nutzen.
Die inhaltlichen Akzente setzten zunächst die Vorträge der Referenten, die spannende Aspekte transnationaler Restrukturierungs- und Insolvenzsachverhalte, genauso wie grundsätzliche dogmatische Fragen des internationalen Restrukturierungs- und Insolvenzrechts zum Thema hatten. Unter Leitung des Institutsdirektors Prof. Dr. Christoph Thole entwickelten sich im Anschluss an die Einlassungen der Referenten stets belebte und fruchtbare Diskussionen, die die Aktualität und praktische Bedeutung der besprochenen Rechtsfragen und -vergleichungen unter Beweis stellten.
Erkenntnisbereichernde Vorträge hielten Herr Alexander Bornemann (Ministerialrat im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz), die Herren Rechtsanwälte Dr. Helmut Balthasar und Dr. Michael Schaumann (beide Görg), Herr Prof. Dr. Reinhard Bork (Universität Hamburg), Herr Advocaat Lucas Kortmann (RESOR) aus den Niederlanden, Frau Rechtsanwältin Simone Schönen (Noerr), Herr Prof. Dr. Moritz Brinkmann (Universität Bonn) sowie Herr Prof. Dr. Christoph Thole.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Instituts für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht unter https://insolvenzrecht.jura.uni-koeln.de/aktuelles.
Vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs, Karim A.A. Khan, QC, ernannt.
Der Kölner Rechtswissenschaftler Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. ist vom Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH), Karim A.A. Khan, QC, zum „Special Adviser“ für das Verbrechen der Aggression ernannt worden. Die Zuständigkeit für das Verbrechen der Aggression, die Professor Kreß erhalten hat, wurde bei dieser Gelegenheit neu geschaffen. Er wird Teil einer Gruppe von 17 internationalen Expertinnen und Experten sein, wie der Ankläger heute bekannt gab. Professor Kreß bedankte sich bei Karim Khan und sagte zu seiner neuen Aufgabe:
„Ich danke Herrn Ankläger Khan für das Vertrauen, das er mir entgegengebracht hat. Es wird mir eine Ehre sein, für ihn und die hervorragenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in seinem Büro beratend tätig zu sein. Das Verbrechen der Aggression nimmt in der Geschichte des Völkerstrafrechts und der internationalen Strafgerichtsbarkeit einen wichtigen Platz ein. Vor kurzem wurde die Zuständigkeit des IStGH für dieses Verbrechen aktiviert. Dabei handelt es sich um eine bedeutende Entwicklung der internationalen Strafgerichtsbarkeit. Die Schaffung der neuen Zuständigkeit spiegelt dies wider.“
Claus Kreß ist Professor für Straf- und Völkerrecht. Er ist Inhaber des Lehrstuhls für deutsches und internationales Strafrecht an der Universität zu Köln, und er leitet das dortige Institut für Friedenssicherungsrecht. Kreß war unter anderem Mitglied der deutschen Delegation bei der 1998 abgehaltenen Diplomatischen Konferenz von Rom zur Errichtung eines Internationalen Strafgerichtshofs und 2001 Sachverständiger für Kriegsverbrechen für den Ankläger für Osttimor. In den Jahren 2003/2004 war er Vorsitzender des Redaktionsausschusses für die Geschäftsordnung des Internationalen Strafgerichtshofs. Während der Verhandlungen über das Verbrechen der Aggression fungierte er als Unterkoordinator in der zuständigen Sonderarbeitsgruppe. Bei den Verhandlungen zu diesem Verbrechenstatbestand 2010 in Kampala und 2017 in New York war er als wissenschaftlicher Berater der deutschen Delegation tätig.
In seiner heutigen Ankündigung der Ernennung der 17 „Special Advisers“ gab Ankläger Khan folgende Erklärung ab:
„Ich freue mich, eine so herausragende Gruppe von Expertinnen und Experten begrüßen zu dürfen, und ich bin dankbar für ihre Bereitschaft, als meine Berater zu fungieren. Ich habe keinen Zweifel daran, dass sie mit ihrer enormen Erfahrung und ihren beeindruckenden Qualifikationen einen wichtigen Beitrag zur Arbeit meiner Behörde und zur internationalen Strafgerichtsbarkeit leisten werden. Ich freue mich sehr darauf, mit ihnen zusammenzuarbeiten und von ihnen zu lernen.“
Inhaltlicher Kontakt:
Professor Dr. Claus Kreß
+49 221 470-5614
claus.kress
uni-koeln.de
Presse und Kommunikation:
Robert Hahn
+49 221 470-2396
r.hahn
verw.uni-koeln.de
Link zur Pressemeldung des ICC:
https://www.icc-cpi.int/Pages/item.aspx?name=pr1611
Kombination aus Lehre, Wirtschaft und Praxis eröffnet neue Möglichkeiten
An der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln wurde ein neu geschaffenes Gerichtslabor eingeweiht, das Lehre, Wirtschaft und juristische Praxis kombiniert. Im Labor werden Erfahrungen zusammengetragen, die die audiovisuelle Dokumentation von Strafprozessen bei Gerichtsverfahren in Zukunft unterstützen kann.
Das Gerichtslabor wird neben der Universität zu Köln vom Deutschen EDV-Gerichtstag, dem Kölner Anwaltverein e.V., dem Landgericht und der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen getragen. Die technische Lösung und Infrastruktur wird von der Firma Fujitsu bereitgestellt.
In den neuen Räumlichkeiten können Digitalisierungsmöglichkeiten im Gerichtssaal getestet und dafür geeignete Technik erprobt werden. Studierende können unter realistischen Bedingungen in Zukunft in die Rollen von Staatsanwält:innen oder Verteidiger:innen schlüpfen und sich auf die praktische Arbeit bei Gericht vorbereiten. So werden sie realitätsnah auf ihre spätere Berufspraxis vorbereitet. Parallel dazu wird im mit moderner Videotechnik ausgestatteten Labor an der Einführung eines audiovisuellen Protokolls für Strafprozesse geforscht.
„Ich freue mich sehr, dass sich mit dem Deutschen EDV-Gerichtstag, dem Kölner Anwaltverein e.V. und dem Landgericht, der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen und der Universität zu Köln so viele unterschiedliche Institutionen zusammengefunden haben, um für den Strafprozess eine praktische Digitalisierungsperspektive zu entwickeln“, sagt Landesjustizminister Peter Biesenbach zur Projektidee. „Gut, dass wir mit der Hilfe eines Partners wie Fujitsu dies schon jetzt in die Forschung und in die universitäre Ausbildung bringen können.“
Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski, Inhaberin des Lehrstuhls für Strafrecht, Strafprozessrecht, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung, sagt: „In einer Verhandlung werden oftmals unzählige Informationen zusammengetragen, was sich teilweise über mehrere Monate bis Jahre hinziehen kann. Doch: Vergessen ist menschlich und Eindrücke einer Situation verblassen mit der Zeit.“
Im Rahmen des Forschungsprojekts „Elektronischer (Straf-)Gerichtssaal der Zukunft“ sollen künftig Chancen und auch Risiken bzw. Grenzen der im Gerichtslabor erprobten neuen Methoden durch praktische Anwendung erkannt und möglicher Reformbedarf im Bereich der Strafprozessordnung ausgemacht werden. Biesenbach: „Auf die Ergebnisse dieses Forschungsprojekts bin ich besonders gespannt. Hier liegt möglicherweise großes Potenzial zur Beschleunigung von Verfahren.“
Nicht nur für die Forschung, auch für die juristische Ausbildung an der Universität zu Köln hat das Gerichtslabor den Verantwortlichen zufolge einen wichtigen Mehrwert: Es eignet sich als Trainingsraum für „Moot Courts“ (internationale studentische Wettbewerbe in der Simulation von Gerichtsverfahren). „Hoffentlich können wir auch bald wieder Moot Courts nicht nur über Zoom, sondern in Präsenz abhalten – im Kölner Gerichtslabor sind wir dafür nun bestens ausgestattet“, fügt Frauke Rostalski hinzu.
Für die vielfältigen Nutzungsanforderungen stellt die Firma Fujitsu eine Lösung und das technische Equipment zur Verfügung. Das Herzstück dieser Lösung ist Fujitsu ARCONTE, ein vor Ort eingerichtetes System zur Aufzeichnung, Speicherung, Verwaltung und Verteilung aller audiovisuellen Protokolle, die im Gerichtslabor entstehen. „Wir freuen uns besonders, dass wir mit unserer in anderen Ländern bereits bewährten ARCONTE-Lösung nun auch zur Digitalisierung der deutschen Justiz beitragen können. So schaffen wir es, die Effizienz in der Justiz zu steigern, Richter:innen von administrativer Arbeit zu entlasten, Transparenz für alle Prozessbeteiligten zu gewährleisten und die Rechtssicherheit zu erhöhen“, sagt Juan Perea Rodríguez, Geschäftsführer der Fujitsu Technology Solutions GmbH.
Das Gerichtslabor wird von der Kölner Universitätsstiftung mit einer Summe von 80.000 Euro im Rahmen der Förderung moderner Hochschullehre unterstützt.
Ein Video hierzu finden Sie unter Unter https://www.youtube.com/watch?v=AykYeoIBIzk.