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30 Jahre deutsch-französische Studiengänge

Jubiläumsfeierlichkeiten am 1. und 2. Oktober in der Kölner Flora.

© Foto Amelie Köcke

Am 1. und 2. Oktober 2021 feierten die deutsch-französischen Studiengänge Rechtswissenschaften Köln/Paris 1 ihr 30-jähriges Bestehen. Bei diesem Programm nehmen jedes Jahr sowohl von deutscher als auch von französischer Seite dreißig Studierende das Studium des deutschen Rechts in Köln auf. Nach zwei Jahren wechseln sie gemeinsam nach Paris, wo sie sich dann für zwei Jahre dem Studium des französischen Rechts widmen. Nachdem die ursprünglich für letztes Jahr geplante Feier pandemiebedingt nicht stattfinden konnte, lud der Alumniverein der Studiengänge, der DFM Alumni e.V., neben ehemaligen und aktuellen Studierenden des Programms auch zahlreiche Professoren der Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie weitere mit dem Studiengang verbundene Ehrengäste in die Kölner Flora ein.

Zum Auftakt waren die Gäste dabei am Nachmittag des 1. Oktober 2021 zu einem Aperitif in den Räumlichkeiten der Kanzlei Osborne Clarke eingeladen. Im Anschluss folgte eine Veranstaltung im Kölner Dom unter dem Titel „Kölner Dom & Notre Dame – Symbole europäischer Kulturgeschichte und deutsch-französischer Zusammenarbeit“ mit einem Grußwort der französischen Generalkonsulin in Düsseldorf, Dr. Olivia Berkeley-Christmann, die selbst Absolventin des Studienganges ist, einem Vortrag von Prof. Dr. Barbara Schock-Werner sowie einem Orgelkonzert von Domorganist Prof. Dr. Winfried Bönig.

Im Rahmen des wissenschaftlichen Programms unter dem Titel „La nouvelle liberté – Klimakrise, Pandemie, Digitalisierung und Wandel der internationalen (Wirtschafts-)Ordnung als Triebfeder eines neuen Freiheitsverständnisses?“ fanden am Samstag, den 2. Oktober 2021 tagsüber zunächst insgesamt vier verschiedene wissenschaftliche Diskussionspanels statt. Dabei diskutierten zahlreiche Ehemalige des deutsch-französischen Studiengangs mit ganz unterschiedlichen beruflichen Werdegängen und vielseitigen Lebensentwürfen miteinander über aktuelle Fragen im deutsch-französischen und europäischen Kontext zu den Themen Kartellrecht, Investitionsschutzrecht, Völkerstrafrecht und Verfassungsrecht. Mit Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A., ehemalige Richterin am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, Prof. Dr. Henning Radtke, Richter des Bundesverfassungsgerichts oder Daniela Weber-Rey saßen aber auch zahlreiche hochkarätige externe Gäste auf dem Podium, genauso wie die Programmbeauftragten Prof. Dr. Dr. h.c. David Capitant und Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb.

Die anschließende, ausgelassene Feier mit Festessen, Festreden Musik und Tanz, bei der ca. 550 Gäste anwesend waren, ging bis in die Morgenstunden.

Hans Soldan Moot Court 2021

Beachtlicher Erfolg beider Kölner Teams

Vom 6. bis 9. Oktober fand der neunte Hans Soldan Moot Court zum anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht statt. An den von der Leibniz Universität Hannover im Online-Format ausgerichteten Verhandlungen nahmen insgesamt 30 Teams von 16 Universitäten teil. Die Universität zu Köln wurde durch zwei Teams vertreten.

Bei dem von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer, dem Deutschen Anwaltsverein und dem Deutschen Juristen-Fakultätstag veranstalteten Moot Court wird anhand eines fiktiven Falls ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert. Die Studierenden nehmen dabei Rollen aus der Anwaltschaft ein, erarbeiten jeweils einen Schriftsatz aus Kläger- und Beklagtenperspektive und bestreiten schließlich mehrere mündliche Verhandlungen in verschiedenen Rollen. Dieses Mal waren die Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots aufgrund nichtanwaltlicher Vorbefassung und die Grenzen des anwaltlichen Werberechts Gegenstand des Verfahrens.

Die Kölner Teams schlugen sich dabei äußerst beachtlich. Team Köln I mit Phillipp Eckhoff, Thomas Sossna und Erik Tröber konnte sich gegen starke Konkurrenzteams durchsetzen und unterlag erst im Finale knapp gegen das Gastgeberteam aus Hannover: ein großer Erfolg nach einer herausragenden Leistung. Thomas Sossna erreichte dabei zudem den zweiten Platz in der Wertung für die beste mündliche Einzelleistung.
Auch das Team Köln II mit Fabienne Dollhausen, Lena Forberger, Taisiia Mazaeva, Alina Rosenkranz und Selin Sayin argumentierte in den Verhandlungen mit viel Geschick und wurde für seine überzeugende Verhandlungsführung vielfach gelobt.

Beide Teams wurden vom Kölner Institut für Anwaltsrecht betreut. Der besondere Dank der Teams gilt dem geschäftsführenden Direktor Professor Dr. Martin Henssler, sowie den Coaches Simone Davepon, Dr. Christian Deckenbrock und Lena Özman für ihre wertvolle Unterstützung.

Weitere Details zu unseren Teams und Informationen zum diesjährigen Moot Court finden Sie auf der Seite des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln unter: https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/soldan-moot-court-2021.

Nachruf für John Michael Owens

Der Lehrstuhl für US-amerikanisches Recht trauert um John Michael Owens.

© Foto privat

Seit 2013 war Michael Owens eine feste Größe im Zertifikatsprogramm für US-amerikanisches Recht (CUSL) an der Universität zu Köln mit der Vorlesung „US Criminal Law and Procedure“. Als erfahrener Praktiker konnte er seinen großen Wissensschatz als Lehrender im CUSL-Programm teilen. Er hat dabei einen erheblichen Beitrag zum Erfolg des CUSL-Programms geleistet. Seine Kolleg:innen und Studierenden haben „Mr. Owens“ als sympathischen, nahbaren, gewitzten und im besten Sinne des Wortes besonderen Weggefährten kennengelernt. Er wird uns sehr fehlen und als herausstehender Charakter in Erinnerung bleiben. Michael Owens verstarb am 10.10.2021.

Zusätzliche Arbeitsplätze

Räume im Interimscontainer C2 für Studierende geöffnet

Zusätzlich zu den Arbeitsplätzen in den Bibliotheken stellt die Fakultät ihren Studierenden die Räume S 212 und S 214 im Interimscontainer C2 als Aufenthaltsfläche/Selbstlernzone zur Verfügung. Studierende können sie montags bis freitags zwischen 8:00 und 20:00 Uhr nutzen.
Der Interimscontainer C2 befindet sich zwischen dem Hörsaalgebäude und der Unibibliothek (siehe https://lageplan.uni-koeln.de/#!901c2).

Bitte beachten Sie, dass auch hier die 3G- und AHAL-Regeln gelten. Die maximale Belegungszahl ist jeweils am Eingang des Raumes ausgewiesen. Die Einhaltung der Regeln wird regelmäßig überprüft.

Wir bitten unsere Studierenden im Interesse aller, an Lehrveranstaltungen mithilfe eines Headsets oder Kopfhörern teilzunehmen, um andere nicht zu stören. Außerdem empfehlen wir allgemein die Nutzung von Ohrstöpseln, sofern man für das Lernen Ruhe benötigt.

Wir hoffen, zeitnah auch Raum S 215 für Studierende öffnen zu können.