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European and German White-Collar Crime Law

Summer School zum Wirtschaftsstrafrecht.

Vom 21.07. bis 28.07.2019 fand in Köln eine „Summer School on European and German White-Collar Crime Law statt, die Studierende mit den Grundzügen des deutschen und europäischen Wirtschaftsstrafrechts vertraut machte.

Die Summer School wurde von acht Studierenden der University of Georgia, einer privaten Universität, an der sich die zweitgrößte juristische Fakultät Georgiens befindet sowie drei Studierenden der Sulkhan-Saba-University besucht. Die Teilnehmer wurden aus zahlreichen Bewerbern nach einem strengen Bewerbungsverfahren ausgewählt. Als Dozent konnte von georgischer Seite Prof. Dr. Bachana Jishkariani teilnehmen. Die Reisekosten der Studierenden wurden von den ausländischen Universitäten, die Aufenthaltskosten von der Universität zu Köln übernommen. Die restlichen Kosten trugen die Studierenden mit einem geringen Eigenanteil. 

Die elf Studierenden kamen am 21.07. (Sonntag) am Flughafen Köln/Bonn an. Anschließend machten sie einen ersten Stadtrundgang mit Prof. Jishkariani. Am Montag 23.07. fand die Eröffnungsfeier statt. Im Rahmen dieser wurde die Universität zu Köln und die Stadt Köln vorgestellt. Anschließend wurden die Studierenden durch den Campus geführt. Das gemeinsame Abendessen rundete den ersten gelungen Tag ab.

Das wissenschaftliche Programm, das vom 22.07. bis 26.07. dauerte, war so konzipiert, dass die Dozenten nach einer Einführung in das deutsche und europäische Wirtschaftsstrafrecht ausgewählte Einzelaspekte in Theorie und Praxis vertieften. Prof. Waßmer stellte das deutsche und europäische Wirtschaftsstrafrecht vor, während Prof. Jishkariani das georgische Wirtschaftsstrafrecht gegenüberstellte. Prof. Neubacher vermittelte den Teilnehmern die kriminologischen Aspekte und die Besonderheiten des „White-Collar Crime“. Dominika Wigger, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl von Prof. Waßmer, stellte ein aktuelles und in der Zukunft sicher zunehmend aufkommendes Problem dar: Autonomes Fahren und die strafrechtliche Verantwortlichkeit.

Auch die kulturellen und sozialen Aspekte wurden nicht vernachlässigt. So wurden die Studierenden mit dem Kölner Dom und vielen anderen Sehenswürdigkeiten Kölns vertraut gemacht. Darüber hinaus wurde das Haus der Geschichte in Bonn besucht. Für das leibliche Wohl sorgte eine Brauhaus-Führung. Bei der Abschlussveranstaltung reflektierten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer gemeinsam mit den Referentinnen und Referenten über die zahlreichen neuen Eindrücke wissenschaftlicher und kultureller Art.

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