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Referendariat - juristischer Vorbereitungsdienst

Nach der ersten Prüfung folgt in der Regel der juristische Vorbereitungsdienst (Referendariat). Dieser wird von den Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendaren (so die gesetzliche Dienstbezeichnung) im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnisses abgeleistet.
Für die Durchführung des Referendariats sind das Deutsche Richtergesetz (DRiG, Erster Teil, Zweiter Abschnitt) und das Juristenausbildungsgesetz Nordrhein-Westfalen (JAG NW) vom 11.03.2003 maßgeblich. Zum Teil finden auch beamtenrechtliche Vorschriften direkte oder entsprechende Anwendung auf das öffentlich-rechtliche Ausbildungsverhältnis (vgl. § 30 Abs. 1 JAG NW).
 
Während des vierundzwanzigmonatigen Referendariats werden die Referendarinnen und Referendare in der Praxis ausgebildet. Der Vorbereitungsdienst ist in fünf verschiedene Stationen unterteilt:

  • Fünf Monate bei einem ordentlichen Gericht in Zivilsachen
  • Drei Monate bei einer Staatsanwaltschaft oder, wenn die Ausbildungsmöglichkeiten bei den Staatsanwaltschaften des Bezirks nicht ausreichen, bei einem ordentlichen Gericht in Strafsachen
  • Drei Monate bei einer Verwaltungsbehörde
  • Neun Monate bei einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt; die Ausbildung kann bis zu drei Monaten bei einer Notarin oder einem Notar, einem Unternehmen, einem Verband oder bei einer sonstigen Ausbildungsstelle stattfinden, bei der eine sachgerechte rechtsberatende Ausbildung gewährleistet ist
  • Vier Monate nach Wahl bei einer Stelle, bei der eine sachgerechte Ausbildung gewährleistet ist

Von dieser Reihenfolge kann nur in Ausnahmefällen abgewichen werden.

Die Ausbildung in der Zivilstation kann nach Wahl bis zu zwei, die Ausbildung in der Straf- und Verwaltungsstation bis zu drei Monate bei einer geeigneten überstaatlichen, zwischenstaatlichen oder ausländischen Ausbildungsstelle stattfinden.

Die Ausbildung in der Rechtsanwaltsstation kann nach Wahl bis zu sechs Monate bei einer/m ausländischen Rechtsanwältin/Rechtsanwalt stattfinden.

In den verschiedenen Ausbildungsabschnitten, den sog. Pflichtstationen, haben die Referendarinnen und Referendare eine Mindestzahl an Pflichtarbeiten anzufertigen, die von den AusbilderInnen begutachtet werden.
 
Begleitet wird das Referendariat außerdem von Arbeitsgemeinschaften, die sich inhaltlich nach den jeweiligen Stationen richten. In der Regel entfällt eine solche Teilnahme an den Arbeitsgemeinschaften während der Ableistung eines Teils der Ausbildung im Ausland. Im Rahmen der Arbeitsgemeinschaften müssen die Referendarinnen und Referendare Klausuren anfertigen, die von den ArbeitsgemeinschaftsleiterInnen begutachtet werden.

Während des Referendariats wird eine Unterhaltsbeihilfe nach der Verordnung über die Gewährung von Unterhaltsbeihilfen an Rechtsreferendare gewährt.

Der juristische Vorbereitungsdienst endet mit Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung. Diese besteht aus einem mündlichen und einem schriftlichen Teil. Die acht schriftlichen Aufsichtsarbeiten werden bereits im 21. Ausbildungsmonat (grundsätzlich nach der Rechtsanwaltsstation) geschrieben, während die abschließende mündliche Prüfung nach Beendigung des Vorbereitungsdienstes stattfindet.

 

Wartezeiten

Die aktuellen Wartezeiten für Bewerber differieren in den nordrhein-westfälischen OLG-Bezirken:

  • Im Oberlandesgerichtsbezirk Köln beträgt die prognostizierte Wartezeit bis zur Einstellung über ein Jahr ab Bewerbungseingang. Die reale Wartezeit kann sich wegen zurücktretender Bewerber/innen verkürzen. Gleichzeitig müssen die Bewerber/innen bestimmte ortsbezogene Kriterien erfüllen. Bezirksfremde Bewerberinnen und Bewerber werden weiterhin ausschließlich beim Landgericht Aachen eingestellt.
  • Im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf warten Bewerber/innen ca. 15 Monate auf Ihre Einstellung.
  • Bewerber/innen im Oberlandesgerichtsbezirk Hamm werden nach ca. 8 Monaten eingestellt.