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Köln-Wiener Kolloquien zum Öffentlichen Recht

Auftakt: Aktuelle Fragen der Meinungsfreiheit

Vom 03.- 05. Juli 2017 fand die Auftaktveranstaltung der „Kölner-Wiener Kolloquien zum Öffentlichen Recht“ an der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien statt.

Die Veranstaltung zum Thema „Aktuelle Fragen der Meinungsfreiheit“ wurde von Frau Akad. Rätin Dr. Judith Froese (Seminar für Staatsphilosophie und Rechtspolitik, Universität zu Köln) und Herrn Univ-Ass. Dr. Markus Vašek (Institut für Europarecht und internationales Recht, WU Wien) initiiert und organisiert.

Nach einer Begrüßung und Einführung durch die Organisatoren war der erste Teil des Kolloquiums inhaltlichen Aspekten der Meinungsfreiheit gewidmet. Zunächst trug Frau Dr. Judith Froese zu dem Thema „Safe spaces, trigger warnings und microaggressions: Schutz vor Diskriminierung oder Ende des (wissenschaftlichen) Diskurses?“ vor. Sodann folgte ein Vortrag von Herrn Prof. Dr. Christoph Grabenwarter und Frau Dipl. Jur. Katharina Struth (beide WU Wien) zu menschenrechtlichen und verfassungsrechtlichen Aspekten der Freiheit der Meinungsäußerung in Fällen von „Hate Speech“.

Der zweite Teil des Kolloquiums befasste sich mit der Meinungsfreiheit verschiedener Personengruppen. Herr Wiss. Mit. Sebastian Schmitt (Universität zu Köln) widmete sich der Meinungsfreiheit von Richtern. Der das Kolloquium abschließende Vortrag von Herrn Dr. Markus Vašek behandelte politische Meinungsäußerungen von Ausländern.

An die Vorträge schlossen sich jeweils sehr angeregte Diskussionen an. Das Fachprogramm schloss mit einer Führung durch den Verfassungsgerichtshof unter Leitung der Wiener Kollegen. Den Ausklang bildete ein gemeinsames Abendessen österreichischer Art.

Das Kolloquium bot auch die Gelegenheit zur kulturellen Erkundung Wiens: So besuchten die Kölner Teilnehmer u.a. das Freud-Museum, die Albertina und den Stephansdom.

An dieser Stelle sei erneut ein herzlicher Dank im Namen der Organisatoren und Teilnehmer an die Herren Professoren Depenheuer und Grabenwarter für die Unterstützung des Vorhabens ausgesprochen. Dem Verein zur Förderung der Rechtswissenschaft der Universität zu Köln gilt ein besonderer Dank für die finanzielle Förderung des Kolloquiums.

 

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