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19. BGB-Moot Court | 17. April 2019

Eine Dekade Schlüsselkompetenzen: Mit der Auftaktveranstaltung am 17. April 2019 zum 19. BGB-Moot Court werden auch in diesem Sommersemester Studierende in acht Teams gegeneinander antreten.

Seit zehn Jahren veranstaltet das Projekt Recht Aktiv den universitätsinternen Moot Court zum Bürgerlichen Recht. Der Anspruch: Möglichst vielen Studierenden die Teilnahme an einem Moot Court zu ermöglichen und so zu einer besseren Argumentation, einem sichereren Auftreten und einer tieferen rechtlichen Auseinandersetzung mit Sachverhalten der Kölner Jurastudierenden beizutragen.

Auch im Sommersemster 2019 werden sich erwartungsgemäß 16 Studierende diesen Herausforderungen stellen. Nach einem vorherigen Verhandlungs- und Argumentationstraining, einem Stimmtraining und einem Probevortrag treten sie in der ersten Wettbewerbsrunde in der Kanzlei CMS Hasche Sigle (Krangebäude) gegeneinander an. Das Halbfinale findet am 6. Mai 2019 in der Rechtsanwaltskammer Köln und das Finale am 23. Mai 2019 im OLG Köln statt.

Die Auftaktveranstaltung findet am 17. April 2019 um 18 Uhr in Raum S 92 (Philosophikum) statt. Teilnehmen können alle Studierenden ab dem 2. Semester. Die Anmeldung erfolgt unter Angabe der Matrikelnummer per Email an bgbmootcourtSpamProtectionuni-koeln.de.

Weitere Informationen: http://www.bgbmoot.jura.uni-koeln.de/

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