Datenverarbeitung und Datenschutz
Erhebung personenbezogener Daten
Das Evaluationszentrum der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ist im Rahmen seiner Tätigkeit an datenschutzrechtliche Bestimmungen gebunden.
Die Evaluation erfolgt mittels der Software EvaSys. Die bei der Evaluation verwendeten standardisierten Fragebögen werden von den Studierenden anonym ausgefüllt. Zudem erhalten die Lehrenden nicht die einzelnen Rohdaten der Onlinebefragungen (keine einzelnen Antwortbögen), sondern eine aggregierte Fassung der Evaluationsergebnisse (Mittelwerte der Antworten zu den Fragen bzw. anonyme Auflistung der Freitextantworten).
Bei den über die Lehrpersonen im Rahmen der Evaluation verarbeiteten Daten handelt es sich um personenbezogene Daten.
Die Verarbeitung von Daten unterliegt stets datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bitte beachten Sie diesbezüglich die datenschutzrechtlichen Hinweise weiter unten auf dieser Seite.
(Datenschutz-)Rechtliche Hinweise
1. Zweck der Evaluation
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät evaluiert die Lehrveranstaltungen und weiteren Aufgaben aus Studium und Lehre für Studierende, Promovierende und Mitarbeiter*innen zum Zwecke der Qualitätssicherung der Aufgaben der UzK, insbesondere im Bereich der Lehre und im Hinblick auf den Studienerfolg, gemäß § 7, Abs. 2 HG NRW.
2. Wen können Sie zu Fragen rund um EvaSys und die Evaluation von Studium und Lehre ansprechen?
Verantwortlich für den datenschutzgerechten Betrieb (innerhalb der Universität zu Köln) ist das Team Q3 – Evaluation, Entwicklung & Akkreditierung im Prorektorat für Lehre und Studium:
Prorektorat für Lehre und Studium
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Telefon: (0221) 470 -1003 /-1004
Verantwortlich für die datenschutzgerechte Anwendung ist das Studiendekanat der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln:
Verantwortliche Leitung:
Der Studiendekan/Die Studiendekanin der Rechtswissenschaftlichen Fakultät
Albertus-Magnus-Platz
50923 Köln
Telefon: (0221) 470 - 76507
3. Wen können Sie bei Fragen zum Datenschutz an der Universität zu Köln ansprechen?
4. Welche Daten werden verarbeitet?
Von Lehrpersonen, deren Lehrveranstaltungen im Rahmen der Lehrevaluation evaluiert werden, werden Daten wie Anrede, Vorname, Nachname, akademischer Titel, E-Mailadresse sowie Angaben zur Lehrveranstaltung (z.B. Titel und Semester der Lehrveranstaltung) verarbeitet.
Studierende werden im Rahmen der Evaluation nach soziodemografischen Angaben (Geschlecht, Studienfach, Fachsemester) gefragt. Außerdem werden für den Versand von Einladungen sowie Erinnerungen im Rahmen von TAN- oder Losungs-gestützten Onlineumfragen u.a. Emailadressen verarbeitet.
Näheres zu den verarbeiteten Daten und Löschfristen regelt das Verarbeitungsverzeichnis zur Evaluation von Studium und Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mittels der Software EvaSys.
5. Was geschieht mit den Evaluationsergebnissen?
Das jeweils eigene aggregierte Evaluationsergebnis (Mittelwerte der Antworten zu den Fragen bzw. anonyme Auflistung der Freitextantworten) wird jeder evaluierten Lehrperson in elektronischer Form zur Verfügung gestellt, sofern die Lehrperson dem nicht widersprochen hat.
Zudem erhält das (Studien-)Dekanat einen Abschlussbericht, in dem alle Evaluationsergebnisse der Regelevaluation (ohne Freitextantworten) aufgeführt sind. Weitere Exemplare des Abschlussberichts erhalten die Mitglieder der Evaluationskommission, die auch mit studentischen Mitgliedern besetzt ist.
Zudem wird das jeweilige aggregierte Gesamtergebnis, in das alle Einzelergebnisse der Regelevaluation eines Semesters eingeflossen sind, auf der Homepage der Fakultät veröffentlicht. Dort wird regelmäßig auch ein Ranking der besten Ergebnisse mit Vor- und Nachnamen der Lehrpersonen mit deren Einverständnis bereitgestellt. Näheres regelt die QM-Ordnung der Universität zu Köln und das Verarbeitungsverzeichnis der Evaluation von Studium und Lehre an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät mittels der Software EvaSys.
6. Dürfen die Daten zur Evaluation genutzt werden?
Die Erfüllung der Aufgaben, insbesondere bzgl. Lehre und Studienerfolg, müssen Hochschulen gemäß § 7, Abs. 2 HG NRW regelmäßig mittels Evaluationen überprüfen. Die Pflicht aller Hochschulangehörigen zur Mitwirkung an den Evaluationen ist in §7, Abs.4 HG geregelt. Die Universität zu Köln hat zudem eine QM-Ordnung erlassen, die zentrale Grundsätze der Evaluation und deren Durchführung sowie die Mitwirkung der Hochschulangehörigen festlegt (vgl. §9 – 11 sowie §14 der Ordnung zum Qualitätsmanagement im Bereich Studium und Lehre und zur internen Akkreditierung von Studiengängen an der Universität zu Köln).