● über die Entscheidung von Herrn Prof. Dr. Christian Katzenmeier, einen Ruf der Universität Mannheim auf die W3-Professur für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht, verbunden mit der Stellung des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Medizinrecht, Gesundheitsrecht und Bioethik (IMGB) der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und der Universität Mannheim abzulehnen, um weiterhin an der Universität zu Köln zu bleiben.