Die Auswirkung von Zusammenschlüssen auf die Innovation war lange Zeit nur ein Faktor bei der Bewertung des Wettbewerbs auf Produktmärkten. In jüngerer Zeit hat der Innovationswettbewerb eigenständige Bedeutung gewonnen. In den Entscheidungen Dow / DuPont und Bayer / Monsanto hat die Kommission eine neue Schadenstheorie entwickelt, die in vielen Punkten der Erklärung und Präzisierung bedarf. Zugleich ist auch das Kartellrecht selbst einem erheblichen „Innovationsdruck“ ausgesetzt. Die 9. GWB-Novelle liegt weniger als zwei Jahre zurück. Die 10. GWB-Novelle steht vor der Tür. Neben der Umsetzung der ECN-Plus-Richtlinie steht auch hier die Frage im Mittelpunkt, wie das Kartellrecht materiell und institutionell fit für die dynamische, digitale Rechtswirklichkeit des 21. Jahrhundert gemacht werden kann.
Die 2. Kölner Kartellrechtsgespräche spüren vor diesem Hintergrund der Innovation im Kartellrecht und der Innovation des Kartellrechts nach. Am 26. Juni 2019 diskutieren renommierte Referentinnen und Referenten aus Wissenschaft und Praxis die aufgeworfenen Fragen miteinander und mit den Tagungsteilnehmerinnen und Tagungsteilnehmern.
Ausführliche Informationen zum Tagungsprogramm sowie Anmeldeunterlagen finden Sie auf der Lehrstuhl-Webseite www.koerber.jura.uni-koeln.de. Die Teilnahme ist kostenfrei, doch ist die Anmeldung aufgrund begrenzter Platzzahl bis zum 05. Juni 2019 gleichwohl zwingend erforderlich.