Veröffentlichung & Vollziehung
Veröffentlichung
Nach bestandener Disputation ist die Dissertation zu veröffentlichen.
Dabei stehen mehrere Veröffentlichungsmöglichkeiten (vgl. § 14 PromO) zur Verfügung. Je nach Art der gewählten Veröffentlichung sind der Fakultät innerhalb eines Jahres nach Bestehen der mündlichen Prüfung eine bestimmte Anzahl an Pflichtexemplaren zu überlassen. Die genaue Anzahl der Pflichtexemplare entnehmen Sie bitte § 14 Absatz 2 PromO.
Bei einer Veröffentlichung über einen geweblichen Verlag sind dies 25 Exemplare. Bitte senden Sie diese nicht an das Promotionsbüro.
Davon sind 6 Exemplare an die Universitäts- und Stadtbibliothek Köln, 17 an das Rechtswissenschaftliche Seminar der Universität zu Köln und je eines an den Referenten und den Korreferenten zu übergeben.
Bitten Sie alle Stellen darum, die Abgabe bei uns per E-Mail zu bestätigen. Vielen Dank!
Rechtswissenschaftliches Seminar
Webseite: https://hauptseminar.jura.uni-koeln.de/kontakt
E-Mail: jura-hauptseminaruni-koeln.de
Ansprechpartnerin: Fr. Yalcinkaya
Tel. 0221 / 470 - 2829
Universitäts- und Stadtbibliothek
Webseite: https://ub.uni-koeln.de/forschen-publizieren/publizieren/dissertation-veroeffentlichen
Ansprechpartner: Hr. Keller
E-Mail: hochschulschriftenub.uni-koeln.de
Tel. +49 221 470-3318
Die Pflichtexemplare sind gemäß der Vorgaben zum Druck besonders zu gestalten: Wie schon bei der von Ihnen zur Begutachtung eingereichten Dissertation enthalten diese ein besonderes Titelblatt, Angaben zu den Gutachtern und dem Tag der mündlichen Prüfung sowie einen kurzen Lebenslauf. Die Druckvorgabe finden Sie hier.
Doktorurkunde
Die Promotion wird mit Aushändigung oder Zustellung der Doktorurkunde vollzogen (§ 15 PromO). Erforderlich ist, dass die Bescheinigungen über die Einreichung der Pflichtexemplare vorliegen und das Korrekturexemplar Ihrer Dissertationsschrift im Promotionsbüro abgegeben wird. Sie erhalten das Korrekturexemplar nach der Disputation, um z.B. die Randbemerkungen der Gutachterinnen und Gutachter in die zu veröffentlichende Dissertation einzuarbeiten.
Eine Aushändigung der Urkunde außerhalb der Öffnungszeiten ist nur nach vorheriger Absprache möglich.
Vorläufige Titelführungsbefugnis
Sofern Sie planen, Ihre Dissertation als Buch in einem gewerblichen Verlag zu veröffentlichen, können Sie gemäß § 15 Absatz 2 PromO die Erteilung einer vorläufigen Titelführungsbefugnis beantragen. Einen Vordruck finden Sie hier.