Zusätzlich wird Herr Professor Körber auch ein neues Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln etablieren.
Herr Professor Körber studierte an den Universitäten Göttingen, München und Singapur Rechts-, Wirtschafts- und Geschichtswissenschaften. Sein LL.M-Studium absolvierte er 1992/93 an der University of California, Berkeley. 1996 schloss er seinen juristischen Vorbereitungsdienst in Berlin ab und wurde von der Georg-August-Universität Göttingen promoviert. Herr Professor Körber arbeitete danach in Göttingen bei Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Immenga und Prof. Dr. Holger Fleischer, LL.M. als Wissenschaftlicher Assistent und wurde dort 2003 habilitiert. 2004 folgte er einem Ruf an die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, um kurz darauf 2005 den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartellrecht, Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht an der Friedrich-Schiller Universität Jena zu übernehmen. 2009 kehrte Herr Professor Körber nach Göttingen zurück, wo er den Lehrstuhl seines akademischen Lehrers übernahm und von 2014 bis 2016 auch Dekan der Juristischen Fakultät war. Nach Ablehnung eines Rufs an die Universität Bayreuth übernimmt er nun an unserer Fakultät den Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Kartell- und Regulierungsrecht, Recht der digitalen Wirtschaft und ist Gründungsdirektor des neuen Instituts für Energiewirtschaftsrecht.
Seine Forschung umfasst das Kartellrecht in seiner ganzen Breite (Kartelle, Missbrauchsaufsicht und Fusionskontrolle). Sein besonderes Interesse gilt Wettbewerbsfragen von Medien, Software und Internet-Plattformen. Im Mittelpunkt seiner Forschungen zum Regulierungsrecht stehen Energiewirtschafts- und Telekommunikationsrecht. Mit dem Recht der digitalen Wirtschaft setzt er sich bereits seit fast 20 Jahren auseinander. Kernfrage ist die Herausforderung der Rechtsordnung durch Digitalisierung und Datenökonomie. In den nächsten Monaten beschäftigt er sich neben dem Aufbau von Lehrstuhl und Institut insbesondere mit der Herausgabe des führenden Kartellrechtskommentars Immenga/Mestmäcker, in dem er auch die EU-Fusionskontrollverordnung kommentiert, sowie des Berliner Kommentars zum TKG.
Herr Professor Körber ist u.a. Mitglied des Wissenschaftlichen Arbeitskreises für Regulierungsfragen der Bundesnetzagentur und des GRUR-Fachausschusses für Kartellrecht sowie Gründungsmitglied und Sprecher der Wissenschaftlichen Vereinigung für das gesamte Regulierungsrecht. Außerdem ist er Mitherausgeber der Neuen Zeitschrift für Kartellrecht (NZKart) und der Schriftenreihe „Kartell- und Regulierungsrecht“ sowie des Aktiengesetz-Kommentars Bürgers/Körber.
Im Sommersemester 2018 wird Herr Professor Körber Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) lesen und zwei Seminare im Schnittfeld von Kartellrecht und Digitalisierung anbieten.
An seinem Lehrstuhl sind noch einige Promotionsstellen zu besetzen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät heißt Herrn Professor Körber herzlich willkommen und freut sich auf eine erfolgreiche Zusammenarbeit!