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Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M.

Die Fakultät begrüßt herzlich Herrn Professor Heinze als neuen Inhaber der Professur für Bürgerliches Recht, Gewerblichen Rechtsschutz und Digitalisierung.

Seit dem 1. März 2025 verstärkt Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) die Juristische Fakultät der Universität zu Köln. In seiner neuen Rolle wird er zusammen mit Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer das Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) leiten und gemeinsam mit Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.) das Institut für Digitalisierung ins Leben führen. Seine Forschungsgebiete umfassen – neben dem Bürgerlichen Recht – das Recht des geistigen Eigentums, das Wettbewerbsrecht und die Rechtsfragen der Digitalisierung, wobei sein besonderes Augenmerk auf den Herausforderungen und Chancen der künstlichen Intelligenz liegt. Außerdem gilt sein Interesse dem Europäischen und Internationalen Privatrecht.

Professor Heinze ist Vorsitzender des Vorstands der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) und engagiert sich im universitätsübergreifenden Graduiertenkolleg „Recht der Informationsgesellschaft“. Zudem ist er Mitglied in zahlreichen Fachorganisationen, darunter die Deutsche Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR), die Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik (DGRI), die Deutsche Gesellschaft für Internationales Recht (DGIR), die Vereinigungen der Zivilrechts- und Zivilprozessrechtslehrer und die – von ihm mitgegründete – Robotics and AI Law Society (RAILS). 

Seine akademische Laufbahn begann Professor Heinze von 1996 bis 2001 mit dem Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Münster und Lausanne; in Münster legte er 2001 die Erste Juristische Staatsprüfung als Jahrgangsbester ab. Anschließend erwarb er den Master of Law (LL.M.) an der Universität Cambridge. Nach seinem Referendariat in Hamburg und der Zweiten Juristischen Staatsprüfung promovierte er 2007 an der Universität Hamburg mit einer Dissertation über den einstweiligen Rechtsschutz im europäischen Immaterialgüterrecht, die mit der Otto-Hahn-Medaille, dem Esche-Schümann-Commichau-Förderpreis sowie der GRUR-Druckbeihilfe gewürdigt wurde.

Von 2007 bis 2008 war er Visiting Researcher an der Harvard Law School, bevor er bis 2013 als Wissenschaftlicher Referent am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht arbeitete. Im Jahr 2014 habilitierte er sich an der Universität Hamburg mit einer Arbeit zum Schadensersatz im Unionsprivatrecht.

Nach einer kurzen Tätigkeit als Notarassessor in Hamburg war Professor Heinze von 2014 bis 2020 Inhaber des GRUR-Lehrstuhls für Bürgerliches Recht und Immaterialgüterrecht am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover, wo er 2020 für seine herausragende Lehre mit dem Gorgias-Lehrpreis für Rhetorik und Didaktik der Juristischen Fakultät ausgezeichnet wurde. Von 2020 bis 2025 lehrte er als Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht, Europarecht und Rechtsvergleichung an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Weitere Rufe auf Lehrstühle an den Universitäten in Regensburg, Mannheim und Kiel lehnte er ab.

Wir freuen uns sehr auf die Zusammenarbeit mit Professor Heinze und heißen ihn herzlich willkommen!