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Studienplan

erstellt auf Grundlage der Studien- und Prüfungsordnung vom 24. Juli 2014

Inhaltsübersicht

Der Studienplan ist im Jahr 2014 auf Grundlage des aktuell geltenden JAG NRW erstellt worden, das die Regelstudienzeit auf neun Semester festgelegt hat. Mit einer Änderung des DRiG im Jahr 2020 beträgt die Regelstudienzeit nun abweichend davon 10 Semester.

§ 1 Aufbau des Grundstudiums

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(1) Es wird folgender Aufbau im Grundstudium empfohlen:

1. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrages4
Schuldrecht AT am Beispiel des Kaufvertrages4
Strafrecht I (AT 1 und BT 1)4
Grundrechte4
Grundlagenveranstaltung I/12
Arbeitsgemeinschaft2
Summe

20

 

2. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Vertragliche Schuldverhältnisse4
Gesetzliche Schuldverhältnisse4
Strafrecht II (AT 2 und BT 2)4
Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht5
Grundlagenveranstaltung I/22
ggf. Arbeitsgemeinschaft2
Summe21

 

3. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Sachenrecht2
Arbeitsrecht3*
Zivilprozessrecht3*
Strafrecht III (BT 3)4
Staatsrecht III und Europarecht3
Allgemeines Verwaltungsrecht5
ggf. Vorbereitungsseminar2
ggf. Arbeitsgemeinschaft2
Summe20-25

 

4. SemesterUmfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden
Kreditsicherungsrecht2
Handels- und Gesellschaftsrecht3*
Familien- und Erbrecht3*
Internationales Privatrecht2
Strafverfahrensrecht2
Verwaltungsprozessrecht2
Besonderes Verwaltungsrecht

5

ggf. Vorbereitungsseminar2
Summe19-23

(2) 1Die in Absatz 1 mit * gekennzeichneten Vorlesungen können vierstündig gelesen werden. 2In diesem Falle ist nur der Inhalt der ersten drei Viertel der entsprechenden Vorlesung Stoff der Zwischenprüfungsklausuren. 3Die Zwischenprüfungsklausur wird dann bereits nach drei Vierteln der Vorlesungszeit gestellt werden. 4Werden sie dreistündig gelesen, ist der gesamte Inhalt Stoff der Zwischenprüfung.


§ 2 Zwischenprüfungshausarbeit und Vorbereitungsseminar

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1Die kleine Zwischenprüfungshausarbeit im Bürgerlichen, Straf- oder Öffentlichen Recht soll in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester angefertigt werden. 2Die große Zwischenprüfungshausarbeit soll in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. oder 3. Semester angefertigt werden.

(2) 1Das Vorbereitungsseminar kann ab dem dritten Semester absolviert werden. 2Es soll spätestens zu Beginn des Hauptstudiums absolviert werden.


§ 3 Aufbau des Hauptstudiums

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(1) 1Es wird folgender Studienaufbau im Hauptstudium vorgeschlagen:

5. Semester

Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Grundlagenveranstaltung II

2

Ggf. Übungen zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer**:

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches Recht


 

2-4

2-4

2-4

Ggf. Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich**

2-14

ggf. Vorbereitungsseminar

2

Summe

12-30

6. Semester

Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Ggf. Übungen zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer**:

Zivilrecht

Strafrecht

Öffentliches Recht


 

2-4

2-4

2-4

Ggf. Lehrveranstaltungen im gewählten Schwerpunktbereich**

2-14

Schwerpunktbereichsseminar

2

Lehrveranstaltung zum Erwerb von Sprachkompetenzen*

2

Lehrveranstaltung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen*

2

Summe

14-32

7. Semester

Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Großer Examens- und Klausurenkurs zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer

20-24

8. Semester

Umfang der Lehrveranstaltungen in Semesterwochenstunden

Großer Examens- und Klausurenkurs zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer

20-24

²Die mit * gekennzeichneten Lehrveranstaltungen können bereits im Grundstudium besucht werden.

 

(2) 1Die zeitliche Reihenfolge des Besuchs der Lehrveranstaltungen im Hauptstudium ist weitgehend frei. 2Insbesondere können alle Lehrveranstaltungen zur Ergänzung und Vertiefung des Stoffes im Bereich der Pflichtfächer vor Abschluss des Schwerpunktbereichs besucht werden.

(3) 1Das Vorbereitungsseminar kann ab dem dritten Semester absolviert werden. 2Es soll spätestens zu Beginn des Hauptstudiums absolviert werden.


§ 4 Fortgeschrittenenhausarbeit

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Die Fortgeschrittenenhausarbeit im Bürgerlichen, Straf- oder Öffentlichen Recht soll in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 5. Semester angefertigt werden.