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Feier zu Ehren der ersten Absolventinnen und Absolventen des Deutsch-Italienischen Bachelorstudienganges 2019

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät hat am 6. Dezember 2019 die ersten Absolventinnen und Absolventen des Deutsch-Italienischen Bachelorstudienganges im Rahmen einer akademischen Feier im Neuen Senatssaal geehrt.

Sie haben das Studium zum Wintersemester 2015/16 aufgenommen und in der Regelstudienzeit erfolgreich zum Ende des Sommersemesters 2019 abgeschlossen. Damit haben die Studierenden den ersten Studienabschluss des Bachelor of Laws (LL.B Köln/Florenz) erreicht und werden durch den Abschluss des Masterstudiums und der Laurea Magistrale zum Ende des Sommersemester 2020 sowohl den Abschluss Master of Laws (LL.M Köln/Florenz) und den italienischen Abschluss Laurea Magistrale in Giurisprudenza italiana e tedesca erhalten.

Der Prorektor für Internationales der Universität zu Köln und zugleich Programmbeauftragte des Deutsch-Italienischen Studienganges, Herr. Prof. Dr. Mansel, eröffnete die Feier mit einer Rede und hob die besonderen Leistungen der Studierenden als erste Absolventinnen und Absolventen des Studienganges hervor. Hiernach ehrten die italienischen Programmbeauftragten Herr Prof. Dr. Caponi und Herr Prof. Dr. Cappellini die Absolventinnen und Absolventen in Ihren Grußworten.

Professoren beider Universitäten, Angehörige der Studierenden und die Studierenden der anderen Jahrgänge des Deutsch-Italienischen Studienganges sowie geladene Gäste feierten die Absolventinnen und Absolventen bei der Übergabe ihrer Zeugnisse.

Bei dem anschließenden Empfang bot sich die Gelegenheit zum fröhlichen Austausch untereinander. Der Empfang wäre ohne die freundliche Unterstützung der Kanzlei Rödl & Partner nicht möglich gewesen, die an diesem Abend von Herrn Dr. Weber vertreten wurde.

Den Absolventinnen und Absolventen des ersten Jahrganges gratulieren wir zu ihrem Erfolg noch einmal ganz herzlich und wünschen ihnen für ihre weitere Zukunft alles Gute!

(Bericht von Carmelo Nucera)