Sie ist eine Sommerschule der besonderen Art. Die „Schule für das deutsche Recht in Danzig“ bietet polnischen Juristinnen und Juristen die besondere Möglichkeit, sich dezidiert mit dem deutschen Recht auseinanderzusetzen. Die Sommerschule wird in Kooperation mit der Universität Danzig organsiert. Schon bevor die Teilnehmerinnen und Teilnehmern für zwei Wochen im Sommer nach Köln kommen, beschäftigen sie sich dort in einem Seminar mit der deutschen Rechtsterminologie.
Vom 8. - 19. Juli 2019 war es dann soweit: Wieder kamen 10 polnische Juristinnen und Juristen an das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung, um sich vielerlei Aspekten der deutschen Rechtsordnung zu widmen. Die Sommerschule beschränkt sich nämlich nicht lediglich auf ein Rechtsgebiet: Es werden die Grundlagen des Zivilrechts, des öffentlichen Rechts sowie des Strafrechts behandelt. Ein straffes Programm wartete also auf die Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Jeweils sechs Stunden Unterricht pro Wochentag sind vorgesehen. Der Schwerpunkt liegt hier klar auf dem Zivilrecht; vom Individualarbeitsrecht bis zum Kreditsicherungsrecht findet sich hier einiges auf dem Stundenplan.
Besonders wertvoll ist für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Bereitschaft der Professorinnen und Professoren sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeit der Fakultät, bei der Sommerschule zu unterrichten. Unter den Dozierenden befanden sich so neben Professorinnen und Professoren auch Habilitandinnen und Habilitanden der Fakultät. Trotz des straffen Programms blieb noch ein wenig Zeit, die Kölsche Kultur kennenzulernen. Bei der fast schon obligatorischen Domführung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer das Herzstück der Stadt bewundern. Die Sommerschule endet jährlich mit einer Einladung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie Dozentinnen und Dozenten zum Sommerfest des Instituts für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung, wo eine Möglichkeit zum entspannten Austausch besteht.
Danach wird es dann wieder ernst für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer: Um das Programm abzuschließen, müssen sie eine Klausur bestehen. Der/Die erfolgreichste Teilnehmer/Teilnehmerin erhält ein Stipendium, um an der Universität zu Köln im Masterstudiengang für im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen (LL.M.) zu studieren.
Die deutsche Rechtsschule bietet eine tolle Möglichkeit für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, sich im deutschen Recht fortzubilden, mit dem sie häufig später beruflich in Berührung kommen. Im europäischen Rechtsverkehr die Grundlagen des Rechtssystems des Nachbarstaates zu kennen ist heute von hoher Bedeutung. Zudem kann der Rechtsvergleich vertiefte Erkenntnis bringen. Der bekannte Blick über den Tellerrand ist also maßgebliches Ziel und Teil der Sommerschule. Das Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung dankt allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Dozentinnen und Dozenten der Fakultät für die erfolgreiche Durchführung der Sommerschule 2019!
Beitrag von Anna Börger (Institut für osteuropäisches Recht und Rechtsvergleichung).