Bei einer Begehung der Räume im Rahmen einer geplanten Renovierung fanden sich in der Nähe der Fenster geringe Mengen gelöster Putzreste. Eine erste Untersuchung der Putzreste ergab, dass diese Anteile von Asbest enthalten. Dass es im Hauptgebäude punktuelle Asbestbelastungen im Putz gibt, ist bekannt und im Schadstoffkataster der Universität einsehbar (siehe https://verwaltung.uni-koeln.de/dezernat5/content/schadstoffe/index_ger.html).
Das Baudezernat hatte unverzüglich in Abstimmung mit dem Arbeitsschutz weitere Untersuchungen durch externe Fachfirmen in Auftrag gegeben. Die Raumluft enthielt nach einer ersten Untersuchung einer Fachfirma keine Asbestfasern.
Die Gutachten hatten ergeben, dass es keine Asbestfasern auf Gegenständen oder Flächen gab. Nach Angaben des Sachverständigen konnte die Bibliothek zeitnah wieder freigegeben werden. Die Laibungen müssen nun saniert werden, ein entsprechendes Konzept erarbeitet das Gebäude- und Liegenschaftsmanagement der Universität jetzt zusammen mit der Fakultät. Bis dahin wurden die Laibungen sicher abgeklebt. Der Sachverständige sieht darüber hinaus keinen weiteren Handlungsbedarf.
Das Rechtswissenschaftliche Seminar ist nun nach Abschluss der notwendigen Maßnahmen erfreulicherweise wieder nutzbar und geöffnet.