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Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht"

Vier neue Projekte zur Weiterentwicklung der digitalen Hochschullehre, an denen die Universität zu Köln beteiligt ist, werden vom Land NRW gefördert. Die Universität erhält eine Förderung von insgesamt rund 1,8 Millionen Euro. Unsere Fakultät ist über Prof. Dr. Clemens Höpfner und Dr. Jan Alexander Daum am Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht" beteiligt.

Im Rahmen des Förderprogramms „OERContent.nrw“ werden ab September 2023 vom Land Nordrhein-Westfalen vier Projekte gefördert, in denen Wissenschaftler*innen der Universität zu Köln zusammen mit Partner*innen anderer Hochschulen innovative Lehr-Lernangebote konzipieren und umsetzen werden. Für ihre Beteiligung an den vier Projekten erhält die Universität zu Köln für eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren eine Förderung in Höhe von insgesamt rund 1,8 Millionen Euro.

Im Rahmen der Projekte werden unter anderem digitale Lernmodule, Online-Selbstlerntests und Lernvideos zu zentralen Themen verschiedener Fächer entwickelt. Sie werden so in das Lernen an der Universität zu Köln und der Partneruniversitäten implementiert, dass der Einsatz der digitalen Lehr-Lernangebote zu einer qualitätsorientierten Weiterentwicklung des Studiums führt. Das Studium kann durch die digitalen Lehr-Lernangebote in räumlicher und zeitlicher Hinsicht flexibler gestaltet werden, was zu einer Individualisierung des Studiums beiträgt. Darüber hinaus werden die Lehr-Lernangebote – im Sinne des lebenslangen Lernens – gezielt auch für Lernende anderer Fächer, Bereiche und Standorte konzipiert, die Interesse oder Bedarf an Kompetenzerwerb zu bestimmten Themen haben.

Nach Projektabschluss werden die E-Learning-Angebote für die Öffentlichkeit als offene Bildungsmaterialien, sogenannte Open Educational Ressources (OER), bereitgestellt. Sie sind dann auf dem Landesportal ORCA.nrw (Open Resources Campus NRW) abrufbar.

Vom Land NRW wird insbesondere das Projekt "Digitale Klausurenwerkstatt im Kollektiven Arbeitsrecht" gefördert, an dem Prof. Dr. Clemens Höpfner und Dr. Jan Alexander Daum, beide Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, mitwirken. Geleitet wird es von Professor Dr. Friederike Malorny, Universität Münster. Beteiligt ist zudem die Ruhr-Universität Bochum.

Das Projekt verfolgt das Ziel, die an sämtlichen juristischen Fakultäten in Deutschland vorhandenen Vorlesungen zum Kollektivarbeitsrecht, das unter anderem die Rechte von Arbeitgeberverbänden, Betriebsräten und Gewerkschaften behandelt, um eine Klausur- und Praxiskomponente zu ergänzen. Im Mittelpunkt der geplanten OER-Materialien stehen Klausursachverhalte, deren Lösung den Studierenden in Videos sowohl methodisch als auch inhaltlich vorgestellt wird. Ergänzt wird dies um Selbstlerntests und kurze Überblickvideos, mit denen der in den Vorlesungen behandelte Stoff wiederholt und aus Perspektive von Praktiker*innen beleuchtet wird.

Der Kurs ist als Selbstlernmaterial konzipiert und kann von den Studierenden autonom zu Übungs- und Lernzwecken absolviert werden. Die Materialien werden so produziert, dass Dozierende auch anderer Standorte ihren Studierenden das Gesamtpaket „Klausurenwerkstatt“ als Selbstlernkurs anbieten oder je nach Bedarf die einzelnen Module in ihre eigenen Veranstaltungen einbinden können.

Presse und Kommunikation:
Mathias Martin
+49 221 470 1705
m.martinverw.uni-koeln.de

Pressemitteilung des Landes NRW:
https://www.land.nrw/pressemitteilung/digitale-hochschullehre-weiter-ausbauen-land-foerdert-zwoelf-konzepte-mit-rund