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Prof. Dr. Jens Koch

Neuer geschäftsführender Co-Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht – Abteilung Gesellschaftsrecht

Prof. Dr. Jens Koch ist seit dem 01.10.2022 neben Prof. Dr. Clemens Höpfner geschäftsführender Co-Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht (AWR). Während Professor Höpfner der Abteilung Arbeitsrecht vorsteht, wird Professor Koch die Leitung der Abteilung Gesellschaftsrecht übernehmen.

Herr Professor Koch studierte Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum. Nach der Promotion und Habilitation bei Professor Dr. Uwe Hüffer, erhielt er 2006 einen Ruf an die Universität Konstanz, wo er bis 2013 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Deutsches und Europäisches Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht war. Von 2013 bis 2022 war er Direktor des Instituts für Handels- und Wirtschaftsrecht an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn.

Die Forschungsschwerpunkte von Professor Koch liegen im Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, wobei ein besonderer Stellenwert dem Aktienrecht zukommt. Neben der Position als Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht ist er auch Direktor des Instituts für Gesellschaftsrecht und des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) an der Universität zu Köln. Er ist Mitherausgeber der Zeitschrift für Unternehmens- und Gesellschaftsrecht (ZGR), der Zeitschrift Die Aktiengesellschaft (AG), der Zeitschrift für Personengesellschaftsrecht (ZPG), geschäftsführender Herausgeber der Zeitschrift für Bank- und Kapitalmarktrecht (BKR) sowie Beiratsmitglied der Zeitschrift für Wirtschaftsrecht (ZIP), der Gesellschaftsrechtlichen Vereinigung (VGR) und des Deutschen Notarinstituts.

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Herrn Professor Koch und heißen ihn herzlich willkommen!