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Nachrichten Archiv

Beginn der Schwerpunktseminarplatzvergabe

Im Januar 2018 werden die Schwerpunktseminarplätze für das Wintersemester 2018/2019 und das Sommersemester 2018 (Restplätze) angeboten und danach vergeben.

Sie können sich vom 08.-16.01.2018 in KLIPS 2.0 um Schwerpunktbereichsseminarplätze für die genannten Semester bewerben. Die Schwerpunktseminarplätze werden erst nach Abschluss der Bewerbungsphase vergeben, das Prinzip "wer zuerst kommt, mahlt zuerst" gilt hier nicht.

Die darauf folgende nächste Bewerbungsphase und Vergabe wird voraussichtlich im Juli 2018 stattfinden, dann werden Schwerpunktseminarplätze für das Sommersemester 2019 und Restplätze für das Wintersemester 2018/2019 vergeben werden.

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Platzbewerbung in KLIPS 2.0 finden Sie auf den KLIPS-Infoseiten der Fakultät.

Absolventenfeier 2017

Die Anmeldephase ist abgeschlossen.

Das StudKBZ Jura hat diese Woche allen angemeldeten Absolventinnen und Absolventen die Eintrittskarten und Hinweise zum Ablauf der Feier geschickt.

Sollten Sie sich rechtzeitig angemeldet haben und bis Montag, 15.01.2018, keine Post erhalten oder andere Fragen zur Absolventenfeier haben, wenden Sie sich bitte kurzfristig an das StudKBZ Jura (erreichbar unter jura-studienberatungSpamProtectionuni-koeln.de oder 0221 470-1732)!

Das Verbrechen der Aggression: UNO-Vorlesung von Claus Kreß

Durchbruch in New York

Ab dem 17. Juli 2018 wird der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag Staatsführerinnen und Staatsführer wegen der Planung, Vorbereitung, Einleitung und Durchführung von Angriffskriegen zur Verantwortung ziehen können. Diese Entscheidung trafen die Vertragsstaaten des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs nach dramatischen Verhandlungen in den frühen Morgenstunden des 15. Dezember 2017 im UNO-Hauptgebäude in New York.

Mit dem Durchbruch von New York ist ein völkerrechtspolitischer Schritt getan, über den innerhalb der internationalen Gemeinschaft seit dem Ende des Ersten Weltkriegs diskutiert und verhandelt worden ist. Zu den Wegmarken dieses Prozesses gehören die Friedensverhandlungen nach dem Ersten Weltkrieg, der Kellogg-Briand Pakt von 1928, die internationalen Strafverfahren von Nürnberg und Tokio nach dem Zweiten Weltkrieg, die langjährige Arbeit der Völkerrechtskommission der UNO bis 1996, die Aggressionsdefinition der UNO-Generalversammlung von 1974, die Gründung des Internationalen Strafgerichtshofs 1998 sowie die Einigung über die Formulierung des Völkerstraftatbestands der Aggression 2010 in der ugandischen Hauptstadt Kampala (Video).

Auch wenn die formellen und materiellen Hürden für ein internationales Strafverfahren nach den nun endgültig beschlossenen Regelungen sehr hoch sind, ist der Durchbruch von New York ein überaus bedeutsames Signal zur Stärkung einer Kardinalnorm der internationalen Rechtsordnung, des völkerrechtlichen Gewaltverbots. In diesem Sinn hatte der an der University of Cambridge lehrende weltberühmte Völkerrechtsgelehrte Hersch Lauterpacht bereits 1944 festgestellt:

„The law of any international society worthy of the name must reject with reprobation the view that between nations there can be no aggression calling for punishment.“

Die Universität zu Köln ist mit dem großen schöpferischen Nürnberger Präzedenzfall zum internationalen Verbrechen des Angriffskriegs in einer besonderen Weise verbunden. Denn an der rechtswissenschaftlichen Fakultät lehrten seit den 1930er Jahren mit Hans Kelsen, Carl Schmitt und (dem späteren Rektor der Universität) Hermann Jahrreiß drei Professoren, die – in jeweils unterschiedlicher Weise und in teilweise entgegengesetzter Grundhaltung – mit dem Strafverfahren gegen die deutschen Hauptkriegsverbrecher in Berührung kommen sollten. Oona A. Hathaway und Scott J. Shapiro von der Yale Law School schildern dieses spannende Kapitel der Universitätsgeschichte in ihrem augenblicklich viel diskutierten Werk „The Internationalists“, nachdem Shapiro dieses Thema bereits im November 2016 auf Einladung des Institute for International Peace and Security Law zum Gegenstand der Kölner Inaugural Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law gemacht hatte.

Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge) von der rechtswissenschaftlichen Fakultät hat die Verhandlungen zum Verbrechen der Aggression seit 1998 als Mitglied der deutschen Delegation begleitet. Noch am Tag der Einigung wurde seine Vorlesung zum Verbrechen der Aggression für die audio-visuelle Bibliothek der UNO aufgezeichnet. Kreß hat zu der Entscheidung im Übrigen im Vorfeld und danach in der allgemeinen Presse und im Deutschlandfunk Stellung genommen. Seit 2017 liegt die von Kreß gemeinsam mit Stefan Barriga bei Cambridge University Press herausgegebene dreibändige Crime of Aggression Library vollständig vor.

40 führende HR-Köpfe 2017

Kölner Arbeitsrechtler erneut ausgezeichnet

Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis gehören auch 2017 zu den "40 führenden HR-Köpfen", die das Personalmagazin alle zwei Jahre ernennt.

Professor Henssler ("Der Brückenbauer") und Professor Preis ("Eine Institution") zählen seit vielen Jahren zu den ausgezeichneten Persönlichkeiten aus dem Personalwesen in Deutschland.

Professor Henssler, derzeit Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln sowie geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, wird in der Jury-Begründung als Brückenbauer zwischen Gesetzestheorie und Praxis ausgezeichnet. Dabei werden seine jüngste Veröffentlichung zur AÜG-Reform und die Erfolge als Sachverständiger im Bundestag gesondert gewürdigt.

Professor Preis, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät und geschäftsführender Direktor des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, wird als „brillanter Jurist“ geehrt. Besonders hervorgehoben werden u.a. sein einflussreiches Wirken zum Tarifrecht, zu Mobile Working und zum  Wissenschaftszeitvertragsgesetz.

Die Rechtswissenschaftliche Fakultät gratuliert Ihren beiden Arbeitsrechtlern ganz herzlich zu dieser Auszeichnung!

(Mehr)

Second Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law

Das Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln richtete am 23. November 2017 unter der Leitung seines Direktors Professor Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß LL.M. (Cambridge)seine zweite Hans Kelsen Memorial Lecture on International Peace and Security Law aus.

Die Veranstaltung wurde feierlich im Neuen Senatssaal begangen. Mit der jährlich stattfindenden Vorlesungsreihe soll der bedeutende Rechtstheoretiker, Staatsrechtler und Völkerrechtler Hans Kelsen geehrt werden, der an der Kölner juristischen Fakultät lehrte, bevor er von den Nationalsozialisten vertrieben wurde.

In diesem Jahr begrüßte das Institut als Festrednerin Professor Sarah Cleveland, die zu dem Thema „Strengthening Legal Protections in Modern Armed Conflict“ sprach. Professor Cleveland ist Louis Henkin Professorin für Menschenrechte und Verfassungsrecht an der New Yorker Columbia Universität und US-Expertin im UN-Menschenrechtsausschuss.

In ihrem Vortrag beleuchtet Professor Cleveland eine der zentralsten Herausforderungen des Rechts der bewaffneten Konflikte, welche daraus resultiert, dass der nicht-internationale bewaffnete Konflikt (im Gegensatz zum internationalen bewaffneten Konflikt) im Konfliktvölkerrecht nicht umfassend geregelt ist. Für die Verminderung der hieraus entstehenden Rechtslücken und die Herstellung eines umfassenden Schutzniveaus auch im nicht-internationalen bewaffneten Konflikt entfaltet Cleveland in ihrer Festrede eindrucksvoll Lösungsmöglichkeiten.