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Nachrichten Archiv

15. Kölner Sozialrechtstag

Entwicklungen und Perspektiven des Sozialstaats

Renommierte Expertinnen und Experten aus Politik, Wissenschaft und Praxis diskutierten am 15. Kölner Sozialrechtstag über die Entwicklung des Sozialstaats, zogen eine Zwischenbilanz der Jahre 2014 bis 2017 und zeigten Perspektiven für künftige Reformen auf. Die Tagung feierte dabei am 16.03.2017 ein „kleines“ Jubiläum und lud nunmehr bereits zum 15. Mal das sozialrechtliche Fachpublikum in die Universität zu Köln ein. Das von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln, dem Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln und der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e. V. ausgerichtete Symposium konnte auch in diesem Jahr etwa 450 Teilnehmer verzeichnen.

Hochkarätige Referentinnen und Referenten beleuchteten in vielfältigen Vorträgen die umgesetzten sowie geplanten Reformen aus den besonders aktuellen Bereichen der Alterssicherung, des allgemeinen Mindestlohnes, der Teilhabe von Menschen mit Behinderung, der Familienpolitik sowie der Pflegeversicherung.

Die Veranstalter konnten insbesondere Bundesministerin Andrea Nahles (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Berlin) als prominente Referentin gewinnen. Sie eröffnete den fachlichen Teil der Tagung mit einem umfangreichen Vortrag zu „Aktuellen Fragen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik“.

Moderiert wurde die Tagung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis (Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht, Köln) und Prof. Dr. Ulrich Wenner (Vors. Richter am Bundessozialgericht, Kassel).

Tagungsprogramm:

  • Aktuelle Fragen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
    Andrea Nahles
    , MdB, Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Berlin

  • Solidarität im sozialen Rechtsstaat
    Prof. Dr. Rainer Schlegel
    , Präsident des Bundessozialgerichts, Kassel

  • Herausforderung der Alterssicherung im Sozialstaat
    Prof. Dr. Gert G. Wagner
    , Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) und MPI für Bildungsforschung, Berlin

  • Lücken im Gefüge der Alterssicherung – Zur Absicherung selbständig Tätiger
    Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln

  • Der Mindestlohn – eine Zwischenbilanz aus rechtlicher und ordnungspolitischer Sicht
    Prof. Dr. Daniel Ulber
    , Universität Halle/Saale

  • Das neue Bundesteilhabegesetz – Königsweg für menschenwürdige Inklusion?
    Franz Dillmann
    , Stellv. Leiter des Rechts- und Versicherungsamtes der Stadt Köln

  • Familienpolitik – ein Gesamtkunstwerk im Mehrgenerationensystem
    Prof. Dr. Wiebke Brose
    (LL.M), Universität Duisburg-Essen

  • Zwischenbilanz zur Pflegeversicherung
    Andreas Besche
    , Geschäftsführer Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.

Fragen zum diesjährigen sowie zum kommenden Sozialrechtstag 2018 beantwortet Ihnen das Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht. Ein ausführlicher Tagungsbericht wird in der Neuen Zeitschrift für Sozialrecht (NZS) veröffentlicht.

Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG)

Interview mit Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer

Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer ist Co-Direktor des Instituts für Medienrecht und Kommunikationsrecht der Universität zu Köln und erforscht insbesondere die zivilrechtlichen Aspekte von Immaterialgüterrechten.

 

 

 

 

  • Was soll das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz regeln?

    Zunächst muss ich klarstellen, dass wir noch kein neues „Gesetz“ haben. Am 12. April 2017 wurde im Bundeskabinett aber der Regierungsentwurf eines „Gesetzes zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft“ verabschiedet. Dabei geht es um die Anpassung der noch sehr stark auf analoge Nutzungen abstellenden und recht kompliziert gefassten Befugnisse bei der Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken und Leistungen in Forschung und Lehre.

  • Was war der Anlass für diese Gesetzesinitiative? Welche Problemfälle soll das Gesetz lösen?

    Die Parteien der Großen Koalition hatten im Koalitionsvertrag versprochen, die digitale Nutzung für die Zwecke von Bildung und Wissenschaft in Schulen und Universitäten zu verbessern, also die Nutzung geschützter Inhalte zu erleichtern.

    Für Universitätsstudierende geht es vor allem um die Frage, ob Lehrbuchauszüge, Aufsätze, aber auch Bildmaterial für die Vor- und Nachbereitung von Vorlesungen genutzt werden können und zu welchen Bedingungen dies möglich ist. Für die Universität zu Köln geht es um die Nutzung von Semesterapparaten in ILIAS, vorlesungsbegleitende Reader, aber auch die Frage, ob Videos, Musik und Abbildungen als Downloads zur Verfügung gestellt werden dürfen. Auch die Nutzung elektronischer Inhalte durch Studierende im Uni-Netz oder von zu Hause aus, ist unklar. Bei Seminaren stellt sich die Frage, ob Studierende Bilder und Filme in ihre Präsentationen oder ihre Seminararbeiten einbinden dürfen. Die USB und unser Seminar stehen vor der Frage, ob sie ihre Bestände digitalisieren dürfen, ob die Digitalisate mehrfach abgespeichert werden dürfen (etwa um die Nutzung wertvoller Bücher zu schonen oder Bestände gegen Zerstörungen zu sichern). Kurz gesagt, geht es um die Frage, ob die Digitalisierung in Forschung und Lehre nach gesetzlich definierten Regeln oder nur nach Lizenzverträgen mit den Rechteinhabern möglich ist.

  • Wo war die Einigung am schwierigsten?

    Ein Hauptproblem betraf die Frage des Umfangs zulässiger Nutzungen in Portalen wie ILIAS. Der Referentenentwurf aus dem Bundesjustizministerium hatte großzügige Nutzungen (z.B. bis zu 25% von Lehrbüchern) vorgesehen, der Regierungsentwurf hat dies herabgesetzt (15%). Die Verlage hielten das für eine Bedrohung ihres Verkaufsmarktes. Umstritten war auch, welche Vergütung für die Nutzung zu zahlen war. Die Universitäten und Wissenschaftlerorganisationen befürworteten pauschale Abrechnungen und pauschale Zahlungen, die Verlage votierten für eine Abrechnung nach Nutzungsdauer und –häufigkeit und individuelle Nutzungsauskünfte. Umstritten war schließlich, ob eine gesetzliche Erlaubnis stets gelten oder davon abhängig sein sollte, ob Verlage lizenzbereit waren. Das hätte bedeutet, dass ein Lizenzangebot des Verlages (wie z.B. Beck-Online) die Erlaubnis zur Nutzung der Werke begrenzt. Der Entwurf stellt die gesetzliche Erlaubnis vor die Lizenz.

  • Was bedeutet das neue Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz für die Zukunft? Hätte es auch Auswirkungen auf die Universität?

    Wenn der Regierungsentwurf noch in der laufenden Legislaturperiode (die im September endet) Gesetz wird, hätte er spürbare Auswirkungen für die digitale Lehre und Forschung. Nicht nur ILIAS lebt von den im Gesetz gegebenen Möglichkeiten. Fakultäten, die sehr stark auf digitale Suchstrategien setzen (sog. Text- und Data Mining = Durchsuchen von großen Datensätzen auf Strukturen und Auffälligkeiten z.B. in literarischen und Rechtstexten), verfügen derzeit über keine gesetzliche Erlaubnis, die der Entwurf nun verschafft. Das Gesetz hätte aber auch Auswirkungen auf die Finanzen der Universität. Viele Erlaubnisse sind daran gekoppelt, dass Zahlungen zugunsten von Urhebern und Verlagen an Verwertungsgesellschaften erfolgen. Das Geld muss entweder von den Ländern oder den Universitäten selbst aufgebracht werden. Mehrausgaben können auch zu Einsparzwängen bei anderen Ausgaben führen.

  • Halten Sie persönlich den Gesetzesentwurf für gelungen?

    Ein Gesetz ist gelungen, wenn es einen angemessenen Kompromiss zwischen den widerstreitenden Interessen erzielt. Im Urheberrecht geht es darum, Urheber angemessen zu vergüten, Verlegern sichere Geschäftsmodelle zu ermöglichen und beides zu erreichen, ohne die Erzeugnisse der wissenschaftlichen Arbeit für die Nutzer (Forschende und Studierende) in ihrem Zugang übermäßig zu beschränken oder gar finanziell unerschwinglich zu machen. Dieses Ziel hat der Entwurf einigermaßen gut bewältigt. Gestritten werden wird gleichwohl noch bis zur Verabschiedung durch den Bundestag. Der Entwurf ist großzügiger als es die bisherige Regelung war. Er ist auch klarer formuliert und damit sicherer für alle Betroffenen. Seine Umsetzung wird allerdings auch zu Anpassungen der Tätigkeit der Verlage führen. In einer Übergangszeit kann es zu Preissteigerungen bei Lehrbüchern und Lizenzen für elektronische Angebote kommen. Wenn die Nutzungen an den Hochschulen steigen und die Länder die Gelder hierfür zur Verfügung stellen, kann sich dieser Effekt aber wieder abschwächen, weil dann Verwertungsgesellschaften mehr Einnahmen erzielen. Denkbar ist auch, dass Verlage attraktivere (und für sie selbst lukrativere) Lizenzangebote zur Verfügung stellen, weil die gesetzlichen Erlaubnisse ebenfalls größer geworden sind. Am Ende könnten alle Beteiligten gewinnen, wenn sie kooperativ mit der neuen Situation und miteinander umgehen.

ICC Moot Court

Kölner Team für die internationale Hauptrunde qualifiziert

Am 21./22. April 2017 fand in Den Haag die deutsche Vorrunde zum International Criminal Court Moot Court statt.

Wir gratulieren dem Team der Universität zu Köln, das sich als First Runner Up für die internationale Hauptrunde in Den Haag qualifizieren konnte, und ganz besonders Frau Fiona Abken, die den Preis für „best oralist“ gewonnen hat!

Für die internationale Hauptrunde wünschen wir dem Team viel Glück und Erfolg - vor allem aber eine spannende Zeit mit vielen wertvollen Erfahrungen!

Die ICC Moot Court Competition ist ein englischsprachiger Moot Court im Völkerstrafrecht, der einmal jährlich in Den Haag, dem Sitz des Internationalen Strafgerichtshofes, stattfindet. Die zu bearbeitenden Sachverhalte greifen aktuelle Probleme im Völkerstrafrecht auf, zu denen es noch keine ständige Rechtsprechung gibt. Als Student befindet man sich daher "am Puls der Zeit", da die Themen auch innerhalb der Völkerstrafrechtsgemeinschaft heiß umstritten sind.

Wer nächstes Jahr selbst als Mitglied des Kölner Teams beim ICC Moot Court dabei sein möchte, kann sich übrigens noch bis zum 14.05.2017 beim Institute for International Peace and Security Law bewerben. Weitere Informationen finden Sie hier.