skip to content
to top

Nachrichten Archiv

Nachruf auf Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern

Professor Klaus Stern verstarb am 05.01.2023.

Die Fakultät trauert um Herrn Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Klaus Stern, der am 5. Januar 2023 im Alter von 90 Jahren verstorben ist.

Der gebürtige Franke Klaus Stern studierte Rechtswissenschaft in Nürnberg und München. In München wurde er promoviert und dort habilitierte er sich. 1966 folgte er einem Ruf nach Köln, nachdem er im Jahr 1962 schon mit 30 Jahren ordentlicher Professor an der Freien Universität Berlin geworden war. In Köln hatte er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Verwaltungslehre und Allgemeine Rechtslehre inne, zugleich war er Direktor des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre. Später leitete er zusätzlich das Institut für Rundfunkrecht. Von 1969 bis 1971 war er Dekan unserer Fakultät, von 1971 bis 1973 Rektor und von 1973 bis 1975 Prorektor der Universität zu Köln. Rufe an die Universitäten Göttingen, Kiel, Frankfurt/Main und München lehnte er ab. Von 1976 bis 2000 war er im Nebenamt Richter des Verfassungsgerichtshofs Nordrhein-Westfalen.

Klaus Stern galt zu Recht als einer der renommiertesten Rechtswissenschaftler Deutschlands. Sein zentrales Werk, das in 5 Bänden erschienene, 8500 Seiten umfassende „Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland“ hat das Bild mehrerer Juristengenerationen geprägt, und dies nicht nur in Deutschland. Ehrendoktorate in Polen, Brasilien, Italien und Japan zeugen von der internationalen Strahlkraft Klaus Sterns. Er war u.a. Mitglied der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages (1972-84), der Enquête-Kommission Verfassungsreform des Deutschen Bundestages (1971-76), Erster Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer (1978-80), Mitglied des Senats der Deutschen Forschungsgemeinschaft (1983-89), Berater der Bundesregierung im Prozess der Deutschen Wiedervereinigung (1989-1990), Mitglied der Parteien-Finanzierungskommission des Bundespräsidenten (1992-93), des Wissenschaftlichen Beirats des Bundesministeriums der Finanzen (seit 1975), der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften (seit 1978) sowie Mitglied der vom Landtag NRW zu Fragen des Abgeordnetenrechts eingesetzten Kommission (2001-02). Für seine vielfältigen Verdienste um die Wissenschaft erhielt Klaus Stern viele Auszeichnungen. Er wurde u.a. mit dem Großen Goldenen Ehrenzeichen für Verdienste um die Republik Österreich und 1989 mit dem Großen Bundesverdienstkreuz der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet. Außerdem verlieh ihm der Bundespräsident der Republik Österreich das Österreichische Ehrenkreuz für Wissenschaft und Kunst 1. Klasse. Im Jahr 2000 erhielt er vom Land Nordrhein-Westfalen den Verdienstorden.

Klaus Stern war vielseitig interessiert, und sein Interesse war unglaublich produktiv. Im Staatsrecht, im allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrecht, im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Rundfunkrecht und im Kommunalrecht hat er mit zahlreichen brillanten und eindrucksvollen Publikationen Wegmarken gesetzt, die bis heute sichere Orientierung geben und noch lange nachwirken werden.

Wir nehmen Abschied von einem außergewöhnlichen Menschen, dessen wissenschaftliche Tatkraft und Leidenschaft für Recht und Politik uns stets ein Vorbild sein wird.

“Jura mit System“

Neue Einheiten freigeschaltet

Die digitale Lernplattform “Jura mit System" – betreut durch das Institut für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre (Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M.) – ist um weitere Teilbereiche ergänzt worden. Neben der bereits verfügbaren Einheit zum Polizei- und Ordnungsrecht stehen seit dem 09.01.2023 auch Kommunal- und Baurecht sowie das gesamte Staatsorganisationsrecht zur Verfügung.

Die anschauliche und innovative Aufbereitung examensrelevanter Inhalte des Öffentlichen Rechts von “Jura mit System“ wurde im November 2022 bereits vom Bundesverband rechtswissenschaftlicher Fachschaften für die „Hall of Fame zur digitalen Lehre“ prämiert und durch das Land Nordrhein-Westfalen mit dem "Fellowship für Innovativen in der digitalen Hochschullehre" gefördert.

Entlang digitaler Roadmaps werden interaktive Lernvideos zu allen relevanten Rechtsfragen des entsprechenden Fachgebiets angeboten. "Jura mit System" bietet dabei sowohl Aufzeichnungen, die die Studieninhalte abstrakt abhandeln, als auch solche, in denen eine konkrete Fallbearbeitung erfolgt. Das integrierte Karteikartentraining bietet zudem die Möglichkeit, den eigenen Lernfortschritt systematisch zu überprüfen und kann als Vorlage für die Erstellung eigener Karteikarten dienen. Im Glossar können außerdem einzelne Fragen nachgeschlagen und somit begriffliche Schwierigkeiten schnell aufgelöst werden. Ausgewählte Vertiefungshinweise geben den Studierenden weiterführende Literatur an die Hand.

Das Angebot steht allen Angehörigen der Universität zu Köln kostenfrei unter https://ukoeln.de/TH8PF in ILIAS zur Verfügung.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass aus technischen Gründen zuvor eine Mitgliedschaft im Kurs "Digitale Lernhilfen für Jurastudierende" notwendig ist, dem Studierende der Rechtswissenschaftlichen Fakultät aber bereits standardmäßig angehören. Mit Rückfragen oder Feedback sprechen Sie uns gerne an: jura-mit-systemSpamProtectionuni-koeln.de

36. Vortragsveranstaltung des IGRU und GruPrax e.V.

Talkrunde zum "Wandel des Lauterkeitsrecht"

Am 10. Januar 2023 fand die 36. Veranstaltung des GruPrax e.V. und des Instituts für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU) im SSC-Gebäude der Universität statt.

Für den „Neujahrsempfang“ haben das Institut und der Förderverein den sonst üblichen Hauptvortrag durch eine vom kommissarischen Direktor des IGRU Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer moderierte „Talkrunde“ ersetzt. Die Runde am (virtuellen) Kaminfeuer sollte die Zuhörer:innen aus Richter-, Anwalt- und Studierendenschaft dazu anregen, sich an der Gesprächsrunde zum „Wandel des Lauterkeitsrechts“ zu beteiligen. Als Diskutant:innen standen Richter:innen der zuständigen Kammer beim LG Köln, Frau Dr. Michaela Brunssen und des zuständigen Senats beim OLG Köln, Dirk Büch, zur Verfügung.

Zunächst machte aber der Doktorand Lukas Heimann auf ein Problem aufmerksam, das Herr Heimann in seinem Dissertationsvorhaben wissenschaftlich beleuchtet: Waren Sie schon einmal im Spanien-Urlaub und dachten sich: „Ach, ich habe vergessen, meine Waschmaschine in Deutschland einzuschalten! Aber zum Glück kann ich meine smarte Waschmaschine auch von Spanien aus bedienen!“? Mit diesem amüsanten Beispiel hat Herr Heimann das Publikum darauf aufmerksam gemacht, dass dieser Sachverhalt für das Territorialitätsprinzip ein Problem darstellt. Ist die Bedienung der smarten Waschmaschine als deutsches Verfahrenspatent geschützt, müssen grundsätzlich alle Verfahrensschritte im Inland durchgeführt werden, sodass bei einer teilweisen Verlagerung von einzelnen Vorgängen ins Ausland eine Aushöhlung des nationalen Patentschutzes droht. Herr Heimann stellte die hierzu bisherig ergangene Rechtsprechung vor, die bislang unterschiedliche Anforderungen an die Beurteilung dieser Problematik stellt, die er im Rahmen seines Forschungsvorhabens systematisieren möchte. Wie weitreichend dieses Problem sein kann, verdeutlichte Herr Heimann, indem er die Zuschauer:innen zum Abschluss in die unendlichen Weiten des Weltraums mitnahm, wo nicht nur die Erfindungsbenutzung ein Problem darstellen kann, sondern auch die Frage der Entstehung von Erfinderrechten im „Outer Space“ nicht eindeutig beantwortet werden kann. Die Neugierde der Anwesenden auf die Ergebnisse seiner Untersuchung hat er damit mit Sicherheit geweckt.

Nach herzlichem Applaus und wieder auf der Erde angekommen, begann die gemütliche Diskussionsrunde bei einem Gläschen Wein am virtuellen Kaminfeuer. Dabei ging es um die Gegenwart und die Zukunft des Lauterkeitsrechts, da die zahlreichen, kontrovers diskutierten Reformen in den letzten Jahren das Potenzial bieten, das Gesicht des Lauterkeitsrechts stark zu verändern. In diesem Zusammenhang wurde u.a. über die Einschränkung des fliegenden Gerichtsstands, die Reform zur Eindämmung des Missbrauchs der Abmahnbefugnis oder über die durch die EU geplante Stärkung von Mediationsverfahren gesprochen. Gut vorbereitet, redegewandt und mit anschaulichen Beispielen und Zahlen unterfüttert gaben beide Richter:innen einen Eindruck darüber, wie all diese Reformen und Bestrebungen ihre richterliche Praxis verändert haben.

Um den Bezug von der richterlichen Praxis zur Lebenswelt der Studierenden herzustellen, bat Herr Professor Peifer Frau Dr. Brunssen und Herrn Büch darum, zu erläutern, wie sie in den gewerblichen Rechtsschutz gekommen sind, wieso Studierende den gewerblichen Rechtsschutz im Schwerpunkt wählen sollten und wie man an die zuständigen Stellen ans Gericht gelangt. Entsprechende Rückfragen aus dem Publikum brachten interessante Einblicke in frühere Tätigkeiten oder über aktuelle Fälle und sorgten für einen gelungenen Abschluss der Diskussion.

Gelegenheit, diese und andere Themen zu vertiefen und den Kontakt zwischen Vereinsmitgliedern und Studierenden und Promovierenden herzustellen, bot das anschließende Get Together, welches glücklicherweise wieder im direkten persönlichen Kontakt bei Buffet und Getränken stattfinden konnte.

Bericht von Patrik Kassel und Malte Pieper, Institut für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (IGRU)

Abschlussfeier zu Ehren der Absolventinnen und Absolventen 2021/2022

Festrednerin war Frau Präsidentin des BAG Inken Gallner

Am Abend des 13.01.2023 feierte die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Absolventinnen und Absolventen der ersten Prüfung des Jahrgangs 2021/2022 mit einem Festakt.

Die akademische Feier begann mit den Eröffnungsworten des Dekans der Fakultät, Prof. Dr. Bernhard Kempen, nachdem von den Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames Foto aufgenommen worden war. Nach seinen einleitenden Grußworten und Glückwünschen übergab er das Wort der Festrednerin. Die Fakultät freut sich, dass sich Frau Präsidentin des Bundesarbeitsgericht Inken Gallner dafür gewinnen ließ. In ihrer lehrreichen Rede "Recht in Europa" machte sie deutlich, dass Europa als Friedens- und Rechtsgemeinschaft unabdingbar ist. Dann beleuchtete sie das zurzeit noch bestehende Spannungsverhältnis nationaler und europäischer Gerichte am prägnanten Beispiel eines Vorabentscheidungsverfahrens.

Im Anschluss daran wurden die Absolventinnen und Absolventen geehrt. Rund 140 der neuen Alumni waren der Einladung mit Freunden und Familie gefolgt und durften sich gemeinsam mit ihren Kommilitonninen und Kommilitonen über den Erfolg in der ersten Prüfung freuen. Der ihnen gebührende Applaus wollte lange kein Ende nehmen. Eine besondere Ehrung für ihre exzellenten Leistungen in den Prüfungen erfuhren im weiteren Verlauf die vier Besten der anwesenden Absolventinnen und Absolventen des Jahrgangs Lea Norta, Paulina Kimberley Rob, Teresa Möllers und Fabian Schütte.

Die Fachschaft Jura verlieh an diesem Abend ihren Lehrpreis für besonders herausragendes Engagement in der Lehre. Der verdiente Preisträger war Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M., der mit seinem Projekt "Jura mit System" eine moderne Vermittlung von öffentlich-rechtlichen Lerninhalten ermöglicht und somit neue Meilensteine für die digitale Lehre setzt. Für ihre hervorragende Gestaltung der Arbeitsgemeinschaften sind Herr Jakob Schneck, LL.M. (Zivilrecht), Frau Fiona Abken (Strafrecht) und Herr Dr. Martin Schwamborn (Öffentliches Recht) ausgezeichnet worden.

Dem akademischen Teil folgte ein Umtrunk mit Imbiss im Mensagebäude, bei dem die Gäste den Erfolg der Absolventinnen und Absolventen weiterfeierten. Die beschwingte Atmosphäre verdanken wir in hohem Maße der Jazzband „Das Triologische Quartett“, die die Feierlichkeit den gesamten Abend musikalisch begleitete.

Wir möchten den Absolventinnen und Absolventen an dieser Stelle noch einmal ganz herzlich gratulieren und wünschen Ihnen für Ihre weitere berufliche und persönliche Zukunft nur das Beste!

Deutsch-Französische Rechtswissenschaften (DFM)

Podiumsdiskussion und Empfang anlässlich des 60. Jubiläums des Elysée-Vertrags

v.l.: Anna-Luisa Brode, Dr. Etienne Sur, Theresia Crone, Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Dr. Mario Kramp.

Am 22.01.2023 feierte der Elysée-Vertrag zwischen Deutschland und Frankreich sein 60-jähriges Bestehen. Um an diesen historischen Meilenstein zu erinnern, organisierte der deutsch-französische Bachelorstudiengang Rechtswissenschaften (DFM) zusammen mit seinem Studierendenverein (JDFR e.V.), seinem Alumni Verein (DFM Alumni e.V.), dem Kölner Studierendenwerk (KSTW), dem Institut Francais und La Denkfabrik eine Podiumsdiskussion mit anschließendem Empfang in der Universität zu Köln am 24.02.2023.

Teilnehmende an der Diskussion waren Frau Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb, Universitätsprofessorin und Präsidentin des Verfassungsgerichtshofs NRW, Dr. Etienne Sur, Generalkonsul Frankreichs und Leiter des Institut Francais NRW, Dr. Mario Kramp, Direktor des Kölnischen Stadtmuseums a.D., und Theresia Crone, Studentin des DFM, Klimaaktivistin und Kolumnistin. Moderiert wurde die Diskussion von Anna-Luisa Brode, Präsidentin des Studierendenvereins des DFM (JDFR e.V.).

Die Diskutierenden tauschten sich über persönliche und berufliche Erfahrungen aus, sowie über die Herausforderungen der aktuellen politischen und sozialen Lage, denen sich die deutsch-französische Freundschaft heute stellen muss. Generationsübergreifende Erfahrungsberichte und Perspektiven ergaben eine spannende und aufschlussreiche Gesprächsrunde. Nach der Podiumsdiskussion ging es zu einem gemeinsamen Empfang im Aula-Foyer.

Zur Aufzeichnung der Veranstaltung gelangen Sie über https://dfm.jura.uni-koeln.de/aktuelles. Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an dfm-info@uni-koeln.de.