Wissenschaftlicher Nachwuchs
Die Qualifizierung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses ist ein zentrales Anliegen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät.
Wir verstehen die Förderung junger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler als wesentlichen Beitrag zur Zukunftsfähigkeit von Forschung und Lehre. Auf ihrem akademischen Weg begleiten wir sie gezielt – von den ersten Schritten in der Promotion über die Phase der Habilitation bis hin zu eigenen Angeboten der strukturierten Nachwuchsförderung.
Entdecken Sie auf den folgenden Seiten die Möglichkeiten und Unterstützungsangebote, die wir an unserer Fakultät bieten.