Lehre
Ein besonderes Markenzeichen der Kölner Fakultät ist ihre internationale Ausrichtung in der Lehre.
Studierende können sich zunächst vor Ort qualifizieren, indem sie einen entsprechenden Schwerpunktbereich wählen oder studienbegleitend beim Lehrstuhl für US-Recht das Certificate in United States' Law erwerben. Unterstützt werden sie außerdem bei der Teilnahme an zahlreichen, internationalen Moot Courts der Fakultät.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät unterhält über 60 Partnerschaften allein innerhalb Europas und ermutigt ihre Studierenden, Auslandssemester an den Partneruniversitäten, insbesondere in den EU-Ländern sowie in Island, in Norwegen, in der Schweiz, in der Türkei und dem Vereinigten Königreich zu absolvieren. Finanzielle Unterstützung gewährleisten Stipendien vor allem im Rahmen des ERASMUS-Programms bzw. des Swiss-European Mobility Programme (SEMP). Einen Studierendenaustausch ermöglichen überdies die Kooperationen der Fakultät mit der Duquesne University Law School in Pittsburgh, der China University of Political Science and Law in Beijing, der East China University of Political Science and Law in Shanghai, der National Law School of India University in Bangalore und der Gujarat National Law University. Das Zentrum für Internationale Beziehungen der Fakultät pflegt das Netzwerk, begleitet die Studierenden bei der Planung und Durchführung ihrer Auslandsstudien und ist Ansprechpartner der internationalen Studierenden bzgl. ihres Studiums an der Kölner Fakultät.
Eine herausragende Besonderheit der Fakultät ist die Vielzahl binationaler Studiengänge mit renommierten ausländischen Partneruniversitäten (insbesondere der Université Paris I (Panthéon-Sorbonne), der Università degli Studi di Firenze, der Istanbul Bilgi University und der Istanbul Altınbaş University). Oft waren sie die ersten ihrer Art in Deutschland. Die Fakultät hat hier Pionierarbeit geleistet. Die erfolgreichen binationalen Bachelor- (deutsch-französische, deutsch-türkische und deutsch-italienische Rechtswissenschaften) und Masterstudiengänge (deutsch-türkisches Wirtschaftsrecht und deutsch-italienische Rechtswissenschaften) werden mit dem Erwerb der entsprechenden Doppelabschlüsse beider Universitäten abgeschlossen. Die Bachelorstudiengänge führen grundsätzlich auch zu den regulären universitären juristischen Abschlussqualifikationen im jeweiligen ausländischen Staat und eröffnen gleichzeitig den verkürzten Weg zur deutschen ersten Prüfung.
Seit dem Wintersemester 1987/88 bietet die Rechtswissenschaftliche Fakultät als eine der ersten in Deutschland einen Masterstudiengang zum deutschen Recht für im Ausland graduierte Studierende. In dessen Rahmen bestehen besondere Kooperationen nicht nur mit unseren chinesischen Partneruniversitäten, sondern auch mit der rechtswissenschaftlichen Fakultät der Ivane Javakhisvili Staatsuniversität in Tiflis (Georgien). Das mit Unterstützung des DAAD und des Auswärtigen Amtes organisierte Aufbaustudium zum deutschen Recht verfolgt das Ziel, georgischen Juristen und Juristinnen die Grundkompetenz in den klassischen deutschen Rechtsgebieten zu vermitteln.