Promotion
Im Rahmen der Promotion wird eine schriftliche und umfassende wissenschaftliche Arbeit angefertigt, welche in einer abschließenden mündlichen Prüfung, der „Disputation“, verteidigt wird. Eine Promotion durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät führt zur Verleihung des Doktorgrades „Doctor iuris“ („Dr. iur.“).
Fragen zum Promotionsverfahren kann Ihnen das Promotionsbüro der Rechtswissenschaftlichen Fakultät beantworten. Daneben steht die Graduiertenschule der Rechtswissenschaftlichen Fakultät allen Promotionsstudentinnen und -studenten für ihr Promotionsvorhaben begleitend und unterstützend zur Seite.
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