Forschung
Eine zentrale Stellung nimmt an der Kölner Fakultät die Forschung im internationalen und ausländischen Recht sowie der Rechtsvergleichung ein. Diese internationale Ausrichtung ist ein Spezifikum des Forschungsprofils der Fakultät.
Die Fragestellungen der grenzüberschreitenden Rechtsanwendung und -entwicklung wie die der vergleichenden Rechtswissenschaft werden insbesondere in den Instituten für ausländisches und internationales Strafrecht, für internationales und ausländisches Privatrecht, für Verfahrensrecht und Insolvenzrecht, für Internationales und Europäisches Insolvenzrecht, für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht und in zahlreichen Lehrstühlen erforscht.
Ein weiterer Schwerpunkt ist das Völkerrecht und das Unionsrecht. Mehrere einschlägige Institute und Lehrstühle widmen sich beiden Rechtsgebieten in ihrer ganzen Breite und Tiefe. Besonderheiten stellen insbesondere die Akademie für europäischen Menschenrechtsschutz, das Institut für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht, das Institute for International Peace and Security Law und das International Investment Law Centre Cologne (IILCC), das Dokumentationszentrum für Europäisches Anwalts- und Notarrecht und das Institut für Deutsches und Europäisches Wissenschaftsrecht dar. Das Center for Transnational Law (CENTRAL) ist der Erforschung des transnationalen Wirtschafts- und Schiedsrechts gewidmet.
Die einzelnen wissenschaftlichen Einrichtungen spannen in ihren Bereichen ein weltweites Netz von Wissenschaftskooperationen zu einer Vielzahl von ausländischen Forschungsinstituten und -stellen. Seit mehr als sechs Dekaden pflegt die Fakultät als Ganzes eine enge wissenschaftliche Beziehung zur University of California Berkeley, School of Law (Boalt Hall), die auch einen DozentInnen- und DoktorandInnenaustausch umfasst. Begründet wurde die Kooperation durch die Professoren William Prosser (Berkeley) und Gerhard Kegel (Köln), vertieft insbesondere durch Richard M. Buxbaum (Berkeley). Enge institutionelle Wissenschaftsbeziehungen bestehen ferner seit fast drei Dekaden zur École de Droit de la Sorbonne, Université Paris I (Panthéon-Sorbonne), initiiert durch Ulrich Hübner (Köln), ferner zum Dipartimento di Scienze Giuridiche dell'Università degli Studi di Firenze und zur China University of Political Science and Law.
Gefördert werden zudem Doppelpromotionen im co-tutelle-Verfahren mit italienischen und französischen Fakultäten unter der Betreuung eines Kölner Fakultäts- und eines Mitglieds der jeweiligen anderen Fakultät.
Mit Professor Dr. iur. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Vizepräsident des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg, Professorin Dr. iur. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger, ehemalige Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, und Professor Dr. iur. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. (Cambridge), Ad-hoc-Richter am Internationalen Gerichtshof im Verfahren "The Gambia v. Myanmar", gehören der Fakultät schließlich Richter an hohen internationalen Gerichtshöfen an.