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Überblick

Foto: Fabian Stürtz

Die Kölner Rechtswissenschaftliche Fakultät als eine der traditionsreichsten und größten in Deutschland stellte schon bei ihrer Gründung im Jahre 1388 eine Besonderheit dar, da sie als erste Fakultät von Anfang an neben dem  kanonischen (kirchlichen) Recht das römische Recht lehrte.
Lehre und Forschung umfassen auch heute noch ein weites Spektrum: von den Grundlagen des Rechts bis in alle gesellschaftlich relevanten Bereiche.

 

Fakultät in Zahlen

ProfessorInnen: 37

Wissenschaftliches Personal: 179

Personal in Technik und Verwaltung: 67

Studiengänge: 14

Studierende: 5.576

AbsolventInnen: 513

Promotionen: 73

 

Auf einen Blick