Schlüsselqualifikationen für Juristinnen und Juristen

Seit seiner Gründung im Jahr 1998 bietet das CENTRAL mit seinem vielfältigen Veranstaltungsprogramm Studierenden, Referendar/innen und jungen Praktiker/innen die Gelegenheit, Schlüsselqualifikationen zu erwerben und zu verbessern.

Der Begriff "Schlüsselqualifikation" umfasst alle auf den Beruf bezogenen, aber über die fachspezifische Qualifikation hinausgehenden persönlichen ("weiche", daher auch: "Soft Skills") Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen, die der Bewältigung von sich laufend verändernden Anforderungen des Berufslebens dienen. Beispielhaft genannt seien Fähigkeiten in den Bereichen Rhetorik und Selbstpräsentation, Verhandlungstechniken, interkulturelle Kommunikation, Zeitmanagement, sowie Führung und Motivation von Mitarbeitern.

In der beruflichen Praxis wird heute erwartet, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter neben fundiertem Fachwissen auch über entsprechende Schlüsselqualifikationen verfügen. Manche Arbeitgeber befürworten es heute sogar, wenn Berufsanfänger/innen zu gleichen Teilen fachliche Qualifikationen und Schlüsselqualifikationen mitbringen. Schlüsselqualifikationen werden daher auch als "Türöffner für die (berufliche) Zukunft" bezeichnet.

Im Zuge der Umstellung der Studiengänge gemäß den Bologna-Kriterien wurde von den Hochschulen u.a. gefordert, die sog. Berufsbefähigung („employability“) zu einem vornehmlichen Qualifikationsziel zu machen. Das Erlernen und Einüben von Schlüsselqualifikationen spielt für die Gewährleistung der Berufsbefähigung auch für angehende Juristinnen und Juristen eine wichtige Rolle. Dies gilt schon deshalb, weil heute das klassische juristische Berufsbild über die anwaltliche und richterliche Tätigkeit weit hinausreicht und zudem der Berufsalltag immer neue Herausforderungen mit sich bringt, auf deren Bewältigung der Jurist/die Juristin vorbereitet sein muss.

Gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Kursen zum Thema Schlüsselqualifikationen im Jura-Studium ist seit dem 01.07.2003 § 5a Abs. 3 des Deutschen Richtergesetzes. In der Norm heißt es unter anderem:

Die Inhalte des Studiums berücksichtigen die rechtsprechende, verwaltende und rechtsberatende Praxis einschließlich der hierfür erforderlichen Schlüsselqualifikationen wie Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit.“

Ähnliche bis identische Schlüsselqualifikationen werden in § 9 Abs. 4 der Kölner Studien- und Prüfungsordnung genannt. Dort heißt es:

„Außerdem ist – sofern nicht schon im Grundstudium geschehen – bis zur Beendigung der Schwerpunktbereichsprüfung der Nachweis über die Teilnahme an einer Veranstaltung mit Eignung zum Erwerb von Schlüsselqualifikationen zu erbringen (insbesondere anwaltliche Arbeitstechniken, Streitschlichtung und Mediation, Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung und Kommunikationsfähigkeit, juristische Rhetorik, Legal Research/Legal Writing, Vertragsgestaltung, Moot Court, Einführung in die Volkswirtschaftslehre, Einführung in die Betriebswirtschaftslehre)."

Gemeinsames Merkmal aller dieser Veranstaltungen ist es, das juristische Studium durch die Vermittlung praktischer individueller Fähigkeiten und Kompetenzen zu ergänzen, welche in unmittelbarem Bezug zur späteren juristischen Tätigkeit der Studierenden stehen. In diesen Kursen steht also nicht die Vermittlung von materiellem Wissen, sondern von auf die juristische Praxis bezogenen Zusatzfähigkeiten im Vordergrund.

Dennoch stehen die Vermittlung von Fachwissen und von Schlüsselqualifikationen nicht beziehungslos nebeneinander. Viele Schlüsselqualifikationen ermöglichen es Jurist/innen erst, das während des Studiums erlangte juristische Fachwissen im Berufsalltag erfolgreich(er) einzusetzen. Beispielhaft für diese Wechselwirkung seien rhetorische Fähigkeiten und Kenntnisse von Verhandlungstechniken genannt.

Die Auflistung der Schlüsselqualifikationen im Gesetz und in der Kölner Prüfungsordnung ist nicht abschließend. Neben den dort aufgezählten Schlüsselqualifikationen gibt es weitere, welche für die Ausübung von ajuristischen Berufen von Bedeutung sind. Zur Bestimmung weiterer, in den Katalogen nicht ausdrücklich genannter Schlüsselqualifikationen ist an das gemeinsame Merkmal der gesetzlich aufgelisteten Schlüsselqualifikationen anzuknüpfen: es muss um Fähigkeiten gehen, die für die Bewältigung der juristischen Praxis „erforderlich" sind.

Aus diesem Gedanken der Erforderlichkeit für den späteren Beruf lassen sich zur Klassifizierung von Kursen als Schlüsselqualifikationsveranstaltungen die folgenden inhaltsbezogenen Aspekte ableiten, wobei einzelne Kurse auch mehrere der folgenden Inhalte kombinieren können. Solche Kurse dienen der Vermittlung von Fähigkeiten zur:

  1. Informationsgewinnung und ‑bewertung einschließlich der Zeugenbefra­gung,
  2. Entscheidungsstrukturierung und Problemlösung,
  3. überzeugenden Präsenta­tion juristischer Inhalte und Ergebnisse,
  4. Organisation der eigenen Arbeit und zur Bewältigung besonderer Anforderungssituationen,
  5. Führung von Gesprächen und (streitigen) Verhandlungen,
  6. Anleitung und Führung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
  7. Verbesserung der eigenen sozialen und interkulturellen Kompetenz.

Am CENTRAL werden seit seiner Gründung im Jahr 1998 Kurse zum Erlernen bzw. Vertiefen von Schlüsselqualifikationen in allen diesen Bereichen angeboten. Hier geht es zu unserer aktuellen Veranstaltungsübersicht.

Professor Dr. Klaus Peter Berger, LL.M.

Direktor, CENTRAL