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4. Energierechtstag in NRW

Institut für Energiewirtschaftsrecht

Am 20. März 2025 setzte der Energierechtstag in NRW mit seiner bereits vierten Auflage seine erfolgreiche Jahrestagung fort. Fast 300 Teilnehmende aus Praxis und Wissenschaft fanden sich auf Einladung der drei großen energierechtlichen Institute NRWs, das Institut für Energiewirtschaftsrecht der Universität zu Köln (EWIR), das Düsseldorfer Institut für Energierecht der Heinrich-Heine-Universität (DIER) und das Institut für Berg- und Energierecht der Ruhr-Universität Bochum (IBE) in den Räumlichkeiten der Universität zu Köln ein, um intensiv über aktuelle Fragen des Energierechts zu diskutieren.

Der Energierechtstag stand unter dem Thema „Zukunft der Energiewende“ und war in drei Panels unterteilt. Das erste Panel beschäftigte sich mit „Herausforderungen der Energiewende“, das zweite Panel gab ein „Update Wärmewende“ und das dritte Panel bot einen interessanten Überblick über „KI in der Energiewirtschaft“. Wie in den letzten Jahren gab es auch diesmal wieder ein Forum Junge Wissenschaft, in welchem Nachwuchswissenschaftler ihre Promotionsvorhaben vorstellen konnten.

Die Tagung begann mit einer Begrüßung durch Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley), Direktor des EWIR, der einen kurzen Rückblick auf die vergangenen Veranstaltungen warf und einen Ausblick auf die künftigen Herausforderungen des Energierechts gab. Anschließend leitete er an Peer Ritter (EU Kommission, Abteilungsleiter Referat B3 Staatliche Beihilfen Energie) über, der die Keynote der Tagung sprach. Herr Ritter warf einen pointierten Blick auf den Clean Industrial Deal der EU sowie den angestrebten neuen Rechtsrahmen für staatliche Beihilfen (Clean Industrial Deal State Aid Framework (CISAF)) und das hierfür noch bis zum 25.04.2025 laufende Konsultationsverfahren.

Zu Beginn des von Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (DIER) moderierten Panels zum Thema „Herausforderung der Energiewende“ gab Herr Klaus Müller (Präsident der Bundesnetzagentur) einen Überblick über den Status Quo der Bundesnetzagentur nach dem EuGH-Urteil zur Unabhängigkeit von Regulierungsbehörden und einen Einblick in die aktuellen Aufgaben und Abläufe in der Bundesnetzagentur (BNetzA). Er zeichnete ein grundsätzliches positives Bild hinsichtlich des aktuellen Fortschritts beim Netzausbau. So seien Investitionen und die Anzahl der erteilten Genehmigungen in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Dies sei nicht zuletzt Folge des Bürokratieabbaus in Deutschland. Zum Abschluss ging Herr Müller auf derzeit laufende Vorhaben der BNetzA, wie die Rahmenfestlegung Allgemeine Netzentgeltsystematik (AgNes) und den Zwischenstand des NEST Prozesses ein.

Als zweite Referentin des ersten Panels sprach Frau Anne-Christin Frister (Oberlandesgericht Düsseldorf) über Aufgabe und Rolle der Rechtsprechung im Rahmen der Herausforderungen der Energiewende. Zu Beginn stellte sie heraus, dass die EuGH-Entscheidung zur Unabhängigkeit der BNetzA auch die Gerichte betreffe, die nun diese neuen Gestaltungsspielräume zu kontrollieren hätten. Des Weiteren seien die Gerichte derzeit mit der Aufarbeitung energiepolitischer Entscheidungen im Rahmen der Energiekrise beschäftigt. Sie untermalte ihren Vortrag mit drei Verfahrensbeispielen aus den letzten Jahren, zu denen sie jeweils kurz die rechtlichen Entscheidungsschwerpunkte referierte.

Den Abschluss des ersten Panels machte Jan-Kristof Wellershoff (Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz), der einen „Maschinenraumbericht“ zur Zusammenarbeit des Ministeriums mit der EU-Kommission hinsichtlich der Genehmigung von Beihilfen lieferte. Als konkretes Beispiel zeichnete er überblicksartig die Zusammenarbeit bei der Gestaltung des Kraftwerkssicherungsgesetzes nach. Er resümierte, dass es nicht Berlin oder Brüssel, sondern vielmehr Berlin und Brüssel heiße, da die beiden Stellen vielfach gut zusammenarbeiten würden und nur durch diese Zusammenarbeit vernünftige Lösungen möglich seien.

Seinen Abschluss fand das erste Panel mit zahlreichen Wort- und angeregten Diskussionsbeiträgen aus dem Publikum. Prof. Dr. Charlotte Kreuter-Kirchhof (DIER) nutzte die Zeit zudem für einen kurzen Zwischenruf zur vom Bundestag beabsichtigten Änderung des Grundgesetzes für ein Sondervermögen für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur, Verteidigung und zur Erreichung der Klimaneutralität. Sie plädierte dafür, dass neue Schulden nicht notwendige Reformen verschleppen sollten und dass Deutschland den Weg zur Klimaneutralität nur im Einklang mit der EU verfolgen solle.

Direkt im Anschluss hatten sieben Doktorandinnen und Doktoranden aus Köln, Bochum und Düsseldorf die Gelegenheit, ihre Promotionsvorhaben im Rahmen des Forums Junge Wissenschaft dem Fachpublikum vorzustellen. Sie zeigten hiermit eindrucksvoll die große Breite der energierechtlichen Themenlandschaft auf. Das große Interesse am wissenschaftlichen Nachwuchs zeigte sich in den angeregten Diskussionen mit den Vortragenden in der sich unmittelbar anschließenden Mittagspause. 

Nach der Mittagpause gab das zweite, von Prof. Dr. Christian Pielow (IBE) moderierte Panel ein Update zur Wärmewende.

Als erstes trug Prof. Dr. Jürgen Kühling LL.M. (Universität Regensburg) zur Fernwärmeregulierung zwischen Kartellrecht und Regulierungsregime vor und bezog sich dabei vor allem auf das Hauptgutachten XXV der Monopolkommission: Wettbewerb 2024. Nachdem er zunächst den Status Quo der Fernwärme im Heizungsmarkt sowie des derzeitigen Regulierungsrahmens darstellte, zog er anschließend den Schluss, dass der derzeitige Regulierungsansatz für die Fernwärme defizitär und eine wettbewerbsadäquate Weiterentwicklung und insbesondere die Schaffung von mehr Transparenz geboten sei. Abschließend machte Prof. Dr. Kühling noch einige Vorschläge für eine wettbewerbliche Weiterentwicklung der Fernwärmeregulierung.

Darauf aufbauend trug Prof. Dr. Justus Haucap (DICE, Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf) ökonomische Überlegungen zur Regulierung der Fernwärme vor. Zunächst gab er einen Überblick über die allgemeinen Möglichkeiten zur Regulierung von natürlichen Monopolen und ging anschließend auf die spezifischen Probleme der Fernwärme ein. Danach stellte er einige Konzepte zur Regulierung und der Schaffung von Wettbewerb im Fernwärmemarkt im europäischen Ausland (Kopenhagen, Stockholm, Vilnius), insbesondere durch den Zugang von Drittanbietern, vor.

Abschließend stellte Dr. Susanne Stark (Stadtwerke Düsseldorf) die Sicht eines Energieversorgers auf die derzeitige und geplante Regulierung der Fernwärme dar. Zunächst hob sie hervor, dass Fernwärmeunternehmen ihren Erzeugerpark in der Zukunft dezentraler und grüner ausbauen müssten und die Dekarbonisierung der Fernwärme Planungssicherheit erfordere. Vor diesem Hintergrund beurteilte sie einen verpflichtenden Drittzugang zu Fernwärmenetzen als kontraproduktiv, da dies eigenen Investitionen von Versorgungsunternehmen die Grundlage entziehen könne, wenn jahreszeitlich bedingt nur geringe Wärmemengen erforderlich seien, Dritteinspeisern aber dennoch Zugang zu gewähren sei. Insofern seien freiwillige Wärmepartnerschaften zwischen Industrieunternehmen, die Abwärme produzieren, und Fernwärmeversorgungsunternehmen zielführender und bereits gelebte Praxis.

Das Panel endete mit einer lebhaften Diskussion und zahlreichen Wortmeldungen aus dem Publikum. 

Den Abschluss bildete das von Prof. Dr. Torsten Körber, LL.M. (Berkeley) (EWIR) moderierte Panel „KI in der Energiewirtschaft“.

Den Auftakt machte Prof. Dr. Wolf Ketter (Universität zu Köln), der sich insbesondere mit der Frage beschäftigt, wie künstliche Intelligenz in das Energiesystem integriert werden könne, obwohl KI in kritischen Situationen, etwa wenn es in Notsituationen um Systemabschaltungen gehe, keinen menschlichen moralischen Kompass habe. Zudem ging er darauf ein, wer die Verantwortung übernehmen könne und müsse, wenn künstliche Intelligenz Entscheidungen im Energiesystem treffen würde. In dem Zusammenhang diskutierte er zudem, wer Leitplanken für künstliche Intelligenz aufstellen bzw. überwachen sollte und wie diese ausgestaltet sein könnten, damit KI gemäß den menschlichen Vorstellungen handele.

Als zweiter Referent sprach Hardy Kilius (RheinEnergie AG) aus praktischer Sicht über die konkreten Anwendungsfälle von KI bei einem Energieversorgungsunternehmen. KI könne dabei die Komplexität des Netzes beherrschbarer machen und helfen, Netzausfälle zu vermeiden, indem KI Angebot und Nachfrage besser voraussehen könne. Bereits heute sei KI in allen relevanten Bereichen, sei es Erzeugung (Fahrweiseoptimierung von Heizkraftanlagen), Handel (Prognoseverbesserungen), Netzbetrieb (Dokumentenverarbeitung) oder Vertrieb (Kundenkommunikation) aktiv. Deshalb habe die RheinEnergie eine KI-Governance entwickelt, um einen optimalen, nachhaltigen und verantwortungsvollen KI-Einsatz zu gewährleisten.

Im dritten Vortrag des Panels beschäftigt sich Prof. Dr.-Ing. Dipl. Wirt.-Ing.. Thorsten Schneiders (VISE, TH Köln) mit der Frage „Smart Energy, aber Dumb Data? …am Beispiel der Heizung“. Er stellte heraus, dass mittels KI-Anwendungen erhebliche Energieeinsparpotentiale gänzlich ohne teure bauliche Veränderungen (z.B. Dämmung) erreichbar seien, es in der Praxis aber vielfach an validen Daten fehle. Dies liege häufig an Datenschutzbedenken, sodass etwa an Anwesenheitszeiten orientierte Beheizung von Bürogebäuden, obwohl technisch machbar, in der Praxis scheitere. 

Als nächstes gab Dr. Anna Karger-Kroll (Universität Siegen) einen sozialethischen Input zu Anforderungen an grüne Technologien im Kontext der Energiewende unter der Fragestellung „Ist grün wirklich gleich grün?“. Sie setzte unmittelbar an die vorangehenden Vorträge an und diskutierte sozial-ethische Probleme von KI-Nutzung und insbesondere der dafür erforderlichen Datenerfassung. Dafür ging sie auf einige ethische Leitlinien für eine smarte grüne Welt, insbesondere die informationelle Selbstbestimmung und das Recht auf Privatheit, ein.

Dr. Paula Hahn (BDEW) sprach anschließend aus rechtlicher Perspektive über die KI-Verordnung EU 2024/1689. Sie erläuterte insbesondere den Anwendungsbereich der Verordnung und ging auf die Besonderheiten in der Energiewirtschaft ein. Ihr Vortrag endete mit einem rechtspolitischen Ausblick, in welchem sie u.a. praktische und rechtliche Unsicherheiten in der Anwendung der KI-Verordnung adressierte und anregte, die Höhe der Bußgelder zu überprüfen, um Innovationen nicht zu hemmen.

Den letzten Vortrag des Tages hielt Dr. Carmen Schneider (Oppenhoff & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB) zu dem Thema „KI im Trading: Der algorithmische Handel“. Sie gab einen Überblick über die Praxis algorithmischen Handels in der Energiewirtschaft. So sei KI im Stromhandel insbesondere für Prognose und Überwachung des Handelsmarktes relevant. Abschließend ging sie auf den derzeitigen Regulierungsrahmen für algorithmischen Handel ein und zeigte exemplarisch die konkreten Vorgaben in der REMIT II auf.

Im Anschluss hatte das Publikum erneut Gelegenheit, Fragen und Anmerkungen an die Referenten zu richten, wovon erneut rege Gebrauch gemacht wurde.

Der diesjährige Energierechtstag fand sodann auf Einladung des Vereins zur Förderung des Instituts für Energierecht e.V. einen geselligen Ausklang. Die drei Institute freuen sich auf die Fortsetzung des Energierechtstages in NRW am 26. März 2026 in Düsseldorf und bedanken sich ganz herzlich bei allen Teilnehmern und Referenten.

Weitere Informationen über den Energierechtstag in NRW finden Sie unter https://energierechtstag.nrw/. Dort werden in naher Zukunft zudem die Folien der Vorträge hochgeladen.

Bericht: Institut für Energiewirtschaftsrecht