Rechtsentwicklungen in der Moderne
Der Schwerpunktbereich vertieft das Studium des Privatrechts mit Rücksicht auf dessen historische Entwicklung und den Vergleich zwischen verschiedenen Privatrechtssystemen und -institutionen. Durch diese Ausrichtung steht der Schwerpunktbereich in besonderer Weise den Grundlagen des Privatrechts einschließlich der Rechtstheorie nahe.
Die Zusammenfassung von Privatrechtsgeschichte und Privatrechtsvergleichung ist durch eine spezifische innere Verbindung gerechtfertigt. Geschichtliche Vergewisserung erfordert nämlich notwendig die Schaffung von Distanz zu ihrem Gegenstand. Dies aber eröffnet den Blick auf das Andersartige und fordert zum Vergleich heraus. Umgekehrt muss Rechtsvergleichung sowohl von einem komparativen als auch von einem historischen Methodenansatz getragen sein. So bietet der Schwerpunktbereich Wege zum vertieften Verständnis für die Vielfalt der Privatrechtsordnungen der modernen Welt in ihrem Entwicklungszusammenhang. Der vergleichende Blick auf das Recht der Gegenwart und sein Entstehen vermittelt jene Erfahrung und Kompetenz, auf deren Grundlage der schöpferische Jurist Lösungen für die Rechtsfragen der Zukunft entwickeln kann.
Das Berufsbild, auf welches dieser Schwerpunktbereich hinzielt, ist der methodisch, theoretisch und historisch reflektiert arbeitende Rechtswissenschaftler oder international tätige Rechtsanwalt.
Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an einem rechtshistorischen Schwerpunktseminar empfiehlt es sich zur Vorbereitung dringend, bereits ein rechtshistorisches Vorbereitungsseminar zu besuchen. Ein rechtshistorisches Seminar erfordert mitunter eine andere Herangehens- und Arbeitsweise als die übrigen Seminararbeiten in der Rechtswissenschaft.
Personen und Fachgebiete
Name | Fachgebiet |
Univ.-Prof. Dr. Martin Avenarius | Römisches Privatrecht, Neuere Privatrechtsgeschichte |
Prof. Dr. Cefli Ademi | Islamisches Recht |
Univ.-Prof. Dr. Klaus-Peter Berger, LL.M. | Internationales Wirtschaftsrecht |
Dr. Maria Teresa Diaz Luque | Spanische Rechtsterminologie mit Einführung in das spanische Recht |
Riza Dinc | Türkische Rechtsterminologie |
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A. | Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung |
Dr. Jean-Marie Gardette | Einführung in das französische Recht |
Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter Haferkamp | Neuere Privatrechtsgeschichte, Rechtshistorischer Moot Court |
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Stephan Hobe, LL.M. | Internationales Wirtschaftsrecht |
Univ.-Prof. Kirk Junker, Ph.D. | U.S.-amerikanisches Recht |
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kempen | Internationales Wirtschaftsrecht |
Univ.-Prof. Dr. Heinz-Peter Mansel | Rechtsvergleichung, Internationales Privatrecht |
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A. | Ostrecht |
RA Gian Luca Pagliaro | Italienische Rechtsterminologie mit Einführung in das italienische Recht |
Dr. Sebastian Pritzkow | Ostrecht |
Univ.-Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski | Strafrechtsgeschichte |
Univ.-Prof. Dr. Dan Wielsch | Europäisches Privatrecht, Rechtstheorie, Internationales Wirtschaftsrecht |
Dr. Keith Wilder | U.S.-amerikanisches Recht |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!