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Öffentliches Recht


Der Schwerpunktbereich Öffentliches Recht befasst sich mit den Rechtsnormen, die die Organisation des Staatswesens und seine Verwaltung betreffen und die das Verhältnis zwischen staatlichen und nicht-staatlichen Rechtssubjekten regeln. Das Studium dieses Schwerpunktbereichs baut wesentlich auf den durch das Pflichtfachstudium bereits erworbenen Kenntnissen und Methoden des Staatsorganisationsrechts, der Grundrechte sowie des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts auf, wiederholt, vertieft und verbreitert sie. Da diese Materien nach § 11 Abs. 2 lit. 9 – 14 JAG NRW zum Kanon der staatlichen Pflichtfachprüfung gehören, legt der Schwerpunktbereich zugleich eine solide Grundlage für die Examensvorbereitung im Öffentlichen Recht. Staatsrechtliche Organisationsfragen und staatliche Verwaltungstätigkeit wirken sich in den unterschiedlichsten Lebensbereichen aus. Diese Vielgestaltigkeit und Aktualität des Rechtsgebiets spiegeln sich in der thematischen Breite und Zahl der möglichen Wahlbereichsveranstaltungen im Schwerpunkt Öffentliches Recht wider. Eine zentrale Rolle nimmt das zunehmend von europarechtlichen Einflüssen durchdrungene öffentliche Wirtschaftsrecht ein, d.h. diejenigen öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen, die für die Wirtschaftstätigkeit der privaten wie öffentlichen Hand von Bedeutung sind (z.B. Baurecht und Umweltrecht). Internationalen Bezug bieten auch die Vorlesung zur Verfassungsvergleichung und zum Verfassungsrecht der Vereinigten Staaten von Amerika. Das öffentliche (Wirtschafts-)Recht ist für private Unternehmen ebenso von Bedeutung wie für Behörden. Juristen mit einer Qualifikation auf diesem Gebiet finden daher eine Vielzahl von Betätigungsmöglichkeiten sowohl im Bereich der staatlichen Verwaltung als auch in der Wirtschaft oder in Rechtsanwaltskanzleien.

Personen und Fachgebiete

NameFachgebiet
Univ.-Prof. Dr. Christian von Coelln 
Univ.-Prof. Dr. Kirk Junker 
Univ.-Prof. Dr. Bernhard Kempen 
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel 
Univ.-Prof. Dr. Dres. h.c. Angelika Nußberger M.A. 
Univ.-Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M. 
Univ.-Prof. Dr. Stephan Rixen (Sprecher) 
Univ.-Prof. Dr. Burkhard Schöbener 
Univ.-Prof. Dr. Christoph Schönberger 

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!

Fragen

Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (institut-staatsrecht(at)uni-koeln(dot)de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Rixen, wenden.