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Rechtsentwicklungen in der Moderne


Der Schwerpunktbereich vertieft das Studium des Privatrechts mit Rücksicht auf dessen historische Entwicklung und den Vergleich zwischen verschiedenen Privatrechtssystemen und -institutionen. Durch diese Ausrichtung steht der Schwerpunktbereich in besonderer Weise den Grundlagen des Privatrechts einschließlich der Rechtstheorie nahe.

Die Zusammenfassung von Privatrechtsgeschichte und Privatrechtsvergleichung ist durch eine spezifische innere Verbindung gerechtfertigt. Geschichtliche Vergewisserung erfordert nämlich notwendig die Schaffung von Distanz zu ihrem Gegenstand. Dies aber eröffnet den Blick auf das Andersartige und fordert zum Vergleich heraus. Umgekehrt muss Rechtsvergleichung sowohl von einem komparativen als auch von einem historischen Methodenansatz getragen sein. So bietet der Schwerpunktbereich Wege zum vertieften Verständnis für die Vielfalt der Privatrechtsordnungen der modernen Welt in ihrem Entwicklungszusammenhang. Der vergleichende Blick auf das Recht der Gegenwart und sein Entstehen vermittelt jene Erfahrung und Kompetenz, auf deren Grundlage der schöpferische Jurist Lösungen für die Rechtsfragen der Zukunft entwickeln kann.

Das Berufsbild, auf welches dieser Schwerpunktbereich hinzielt, ist der methodisch, theoretisch und historisch reflektiert arbeitende Rechtswissenschaftler oder international tätige Rechtsanwalt.

Bitte beachten Sie:
Für die Teilnahme an einem rechtshistorischen Schwerpunktseminar empfiehlt es sich zur Vorbereitung dringend, bereits ein rechtshistorisches Vorbereitungsseminar zu besuchen. Ein rechtshistorisches Seminar erfordert mitunter eine andere Herangehens- und Arbeitsweise als die übrigen Seminararbeiten in der Rechtswissenschaft.

Personen und Fachgebiete

NameFachgebiet
Univ.-Prof. Dr. Martin AvenariusRömisches Privatrecht, Neuere Privatrechtsgeschichte
Prof. Dr. Cefli AdemiIslamisches Recht
Univ.-Prof. Dr. Klaus-Peter Berger, LL.M.Internationales Wirtschaftsrecht
Dr. Maria Teresa Diaz LuqueSpanische Rechtsterminologie mit Einführung in das spanische Recht
Riza DincTürkische Rechtsterminologie
Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ehricke, LL.M., M.A.Europäisches Privatrecht, Rechtsvergleichung
Dr. Jean-Marie GardetteEinführung in das französische Recht
Univ.-Prof. Dr. Hans-Peter HaferkampNeuere Privatrechtsgeschichte, Rechtshistorischer Moot Court
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Stephan Hobe, LL.M.Internationales Wirtschaftsrecht
Univ.-Prof. Kirk Junker, Ph.D.U.S.-amerikanisches Recht
Univ.-Prof. Dr. Bernhard KempenInternationales Wirtschaftsrecht
Univ.-Prof. Dr. Heinz-Peter ManselRechtsvergleichung, Internationales Privatrecht
Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Angelika Nußberger M.A.Ostrecht
RA Gian Luca PagliaroItalienische Rechtsterminologie mit Einführung in das italienische Recht
Dr. Sebastian PritzkowOstrecht
Univ.-Prof. Dr. Dr. Frauke RostalskiStrafrechtsgeschichte
Univ.-Prof. Dr. Dan WielschEuropäisches Privatrecht, Rechtstheorie, Internationales Wirtschaftsrecht
Dr. Keith WilderU.S.-amerikanisches Recht

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!

Fragen

Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (ius-romanum(at)uni-koeln(dot)de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Avenarius, wenden.