Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Versicherungsrecht, Medizinrecht und Gesundheitsrecht
In der Bundesrepublik Deutschland sind rund 37 Millionen Menschen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt; abhängig von der jeweiligen Konjunkturlage sind etwa 3 Millionen als arbeitslos oder arbeitsuchend registriert. Über 70 Millionen sind gesetzlich krankenversichert. Ein jeder bedarf medizinischer Behandlung und nimmt eine ärztliche Tätigkeit in Anspruch. Fast jeder Deutsche ist Versicherungsnehmer einer privaten Haftpflicht- oder sonstigen Versicherung. Die zentrale Bedeutung all dieser Bereiche für die Lebenswirklichkeit einer Mehrheit der Bevölkerung folgt nicht nur aus diesen Zahlen, sondern auch aus dem Regelungsgegenstand: Es geht um die Verwirklichung existentieller Grundbedürfnisse des Menschen im modernen Staat und der Gesellschaft.
Einerseits sind die Schaffung und Sicherung der ökonomischen und sozialen Existenzgrundlage auf der Basis abhängiger Beschäftigung betroffen. Das Zusammenspiel von Arbeits- und Sozialversicherungsrecht betrifft jede Phase des Arbeitslebens, von der Anbahnung und Begründung des Arbeitsverhältnisses über krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit, Unfälle am Arbeitsplatz und den Schutz besonderer Personengruppen bis hin zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zur Altersvorsorge.
Andererseits gewinnen medizin- und gesundheitsrechtliche wie versicherungsrechtliche Themen ständig steigende gesellschaftliche Bedeutung. Medizinrecht und aktuelle Gesundheitspolitik betreffen das gesamte menschliche Leben: Humangenetik und Stammzellforschung werden ebenso diskutiert wie die langfristige finanzielle Sicherstellung der gesetzlichen Krankenversicherung vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und technologischen Fortschritts, die Sicherung von Patientenrechten, Fragen der Sterbebegleitung und des Patiententestaments, der Arzthaftung, des Arzneimittel- und Medizinprodukterechts.
Mit der substantiellen Bedeutung des Arbeitsrechts, Sozialversicherungsrechts, Versicherungsrechts, Medizin- und Gesundheitsrechts korrespondiert deren politische Brisanz. Ob Kündigungsschutz, Mindestlohn, solidarisches Prinzip der sozialen Sicherung oder Gesundheitsreform, Art und Vergütung ärztlicher Tätigkeit, Intensivmedizin, Patientenschutz, Organspende, Stammzell- und Embryonenforschung oder Patiententestament: Viele Kernelemente des Schwerpunktbereichs befinden sich im Diskussionsprozess. Auf keinem anderen Gebiet ist der Gesetzgeber aktiver; der wachsende Einfluss des europäischen Rechts tut sein Übriges.
Neben Lebensnähe und Lebendigkeit der einzelnen Gebiete begründen überdurchschnittlich gute Beschäftigungsaussichten die Attraktivität dieses Schwerpunktbereichs. Das Spektrum der möglichen Einsatzbereiche ist breit gefächert und reicht von den klassischen Berufen in Justiz und Anwaltschaft bis hin zu Tätigkeiten in Ministerien, Unternehmen, Versicherungen, Kammern, Verbänden und Behörden.
Personen und Fachgebiete
| Name | Fachgebiet |
|---|---|
| Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb | Arbeitsrecht |
| Präsidentin des BAG Inken Gallner | Arbeitsrecht |
| Direktor des ArbG Dr. Dirk Gilberg | Arbeitsrecht, insbes. Verfahrensrecht |
| RA Prof. Dr. Bernd Halbe | Medizinrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Clemens Höpfner | Arbeitsrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Christian Katzenmeier | Medizinrecht |
| RiBSG Petra Knorr | Kranken- und Pflegeversicherungsrecht |
| RA Prof. Dr. Martin Rehborn | Gesundheitsrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Stephan Rixen | Gesundheitsrecht |
| Univ-Prof. Dr. Frauke Rostaski | Medizinstrafrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Markus Rothschild | Rechtsmedizin |
| Univ.-Prof. Dr. Christian Rolfs (Sprecher) | Arbeits-, Sozial- und Versicherungsrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann | Digitalisierung im Gesundheitswesen |
| Univ.-Prof. Dr. Martin Paul Waßmer | Medizinstrafrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Dan Wielsch | Privatrechtstheorie |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
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Fragen
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Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (ideas-institut(at)uni-koeln(dot)de) an Prof. Dr. Christian Rolfs wenden.