Nachhaltigkeit
Nachhaltigkeit ist eines der großen Themen unserer Zeit.
Der rechtliche Umgang mit Nachhaltigkeitsthemen spielt eine zentrale Rolle dabei, eine langfristig tragfähige Entwicklung zu ermöglichen. Dies erfordert nicht nur die Schaffung entsprechender Vorschriften, sondern auch die Implementierung von Anreizen, die umweltfreundliches und sozialverantwortliches Handeln fördern. Rechtssysteme können dabei nicht nur auf aktuelle Herausforderungen reagieren, sondern auch proaktiv eine positive Rolle bei der Bewältigung globaler Nachhaltigkeitsprobleme spielen. Damit wird das Recht zu einem essenziellen Instrument, um eine verantwortungsbewusste und zukunftsfähige rechtliche Gestaltung unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Der Schwerpunktbereich Nachhaltigkeitsrecht bietet Studierenden intra- sowie interdisziplinär die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten von Nachhaltigkeit zu befassen. Im Kernbereich umfasst der Schwerpunktbereich Veranstaltungen zu Nachhaltigkeitsaspekten im Bürgerlichen Recht, in der Nachhaltigkeitsberichterstattung, im Aktienrecht und in den International Human Rights.
Im Wahlbereich stehen den Studierenden zahlreiche Vertiefungsmöglichkeiten offen, darunter spezielle Bereiche des Arbeitsrechts, Umweltrecht, Biodiversität und Naturschutz und Nachhaltigkeit im Völkerrecht. Ergänzend dazu können Vorlesungen wie Kapitalmarktrecht, Wirtschaftsstrafrecht und Friedenssicherungsrecht belegt werden.
Die breite Auswahl an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, ihren Fokus je nach individuellem Interesse weiter zu schärfen und sie auf den Umgang mit immer relevanter werdenden Fragen vorzubereiten.
Personen und Fachgebiete
| Name | Fachgebiet |
|---|---|
| Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Barbara Dauner-Lieb | Nachhaltigkeitsaspekte im Bürgerlichen Recht |
| Prof. Dr. Kurt Bartenbach; Jens Kunzmann | Gewerblicher Rechtsschutz |
| Inken Gallner | Spezielle Bereiche des Arbeitsrechts: Europäisches Arbeitsrecht |
| Prof. Dr. Ludger Giesberts | Nachhaltigkeitsaspekte im Öffentlichen Wirtschaftsrecht |
| Dr. Andreas Hamacher; Marvin Jürgens | Deutsches Umweltrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Kirk W. Junker | Environmental Law: Basics and Comparative Studies |
| Dr. Julia Hoffmann | Energierecht: Erneuerbare Energien |
| Dr. Lisa Riedel | Grundkurs Steuerrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Jens Koch | Aktienrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Jens Koch; Prof. Dr. Michael Schlitt | Kapitalmarktrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Claus Kreß, LL.M. | Friedenssicherungsrecht / International Peace and Security Law |
| Univ.-Prof. Dr. Angelika Nußberger | International Human Rights |
| Dr. Andreas Hamacher; Marvin Jürgens; Dr. Markus Pauly | Umweltrecht: Umweltrecht im Planungs- und Genehmigungsverfahren |
| Prof. Dr. Moritz Pöschke, LL.M. (Harvard); Univ.-Prof. Dr. Joachim Hennrichs | Nachhaltigkeitsberichterstattung |
| Mrinalini Sanjiv LL.M. | Internationales Umweltrecht (International Environmental Law) |
| Prof. Dr. Jochen Vetter; Univ.-Prof. Dr. Jens Koch | Konzernrecht |
| Dr. Christina Brosthaus/ Prof. Dr. Björn Gercke | Wirtschaftsstrafrecht |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich. Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!