Recht der Digitalisierung, Digitalisierung des Rechts
Die Digitalisierung ist ein „Megatrend“.
Die rasante technologische Entwicklung wirft zahlreiche Fragen auf und fordert unser Rechtssystem heraus. Wie sollen Verträge über digitale Daten und Dienstleistungen behandelt werden? Welche Auswirkungen haben die Digitalisierung und der Einsatz von KI auf die Arbeitswelt? Wie können Verbrechen im Cyberspace effektiv geahndet werden? Wo liegen die Grenzen staatlicher Überwachungstechnologien? Wie sind die Menschenrechte im digitalen Raum zu schützen? Angesichts der Tatsache, dass die Digitalisierung alle Bereiche durchdringt, müssen Juristinnen und Juristen sich mit diesen Fragen frühzeitig auseinandersetzen.
Der Schwerpunktbereich bietet Studierenden die Möglichkeit, sich mit den verschiedenen Facetten der Digitalisierung zu befassen. Im Kernbereich werden die Themen Digitalisierung und Zivilrecht, Digitalisierung von Staat und Verwaltung, ethische Dimensionen der Digitalisierung sowie Strafrecht im digitalen Zeitalter behandelt. Im Wahlbereich können Studierende zwischen verschiedenen Themen wählen, nämlich Cyberstraf- und Cyberstrafprozessrecht, Datenschutzrecht, Digitalisierung im Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrecht, Digitalisierung und Globalisierung der Arbeit, E-Government und E-Justice, Internetrecht, Kommunikationsrecht, Recht der Informationstechnologie, Recht und Gesellschaft im 21. Jahrhundert, Legal Tech, Schutz der Menschenrechte im digitalen Raum, Wettbewerbsrecht und Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft.
Die Vielfalt an Vorlesungen ermöglicht es den Studierenden, den Fokus auf ihre individuellen Interessen zu legen und sich auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorzubereiten.
Personen und Fachgebiete
| Name | Fachgebiet |
|---|---|
| Dr. Jan Alexander Daum | Digitalisierung und Globalisierung der Arbeitswelt |
| Univ.-Prof. Dr. Ulrich Ehricke | Wettbewerbsrecht |
| Prof. Dr. Marco Gercke | Cyberstrafrecht |
| Prof. Dr. Marco Gercke | Cyberstrafprozessrecht |
| Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) | Digitalisierung und Zivilrecht |
| Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) | Digitalisierung im internationalen Privatrecht und Zivilverfahrensrecht |
| Univ.-Prof. Dr. Torsten Körber | Wettbewerbsrecht der digitalen Wirtschaft |
| Prof. Dr. Norbert Nolte | Internetrecht |
| N.N. | Digitalisierung von Staat und Verwaltung |
| N.N. | Ethische Dimensionen der Digitalisierung |
| Jonas Barthle, M.A., LL.M. | Datenschutzrecht |
| Luca Manns, M.A., LL.M. | E-Government und E-Justice |
| N.N. | Kommunikationsrecht |
| N.N. | Schutz der Menschenrechte im digitalen Raum |
| Univ.-Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski | Strafrecht im digitalen Zeitalter |
| Univ.-Prof. Dr. Dr. Frauke Rostalski | Legal Tech |
| Prof. Dr. Fabian Schuster | Recht der Informationstechnologie |
| Univ.-Prof. Dr. Dan Wielsch LL.M | Recht und Gesellschaft im 21. Jahrhundert |
Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!