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Medien- und Kommunikationsrecht


Der Schwerpunktbereich befasst sich mit rechtlichen Fragestellungen, welche die Produktion, inhaltliche Vermittlung und technische Übertragung von Kommunikationsinhalten durch Medienveranstalter, insbesondere Presse, Rundfunk, Internetdienste- und technische Zugangsvermittler (Provider, Telekommunikations- und Postunternehmen) betreffen. Medien übermitteln nicht nur Inhalte, sie "machen auch Meinung". Dadurch werden sie auch zu Instrumenten potentieller und nicht notwendig erwünschter Beeinflussung. Technische Zugangsvermittler können als "gatekeeper" dafür sorgen, dass Inhalte breit gestreut, aber auch, dass sie kanalisiert werden. Wer als Telekommunikationsbetreiber dafür gesorgt hat, dass Nutzer an ein Telefonnetz angeschlossen wurden, kann potentiell kontrollieren, ob und welche Telefondienstleistung an den Hausanschluss des Kunden weitergegeben wird. Medien können informieren, aber auch desinformieren, sie können tief in das Privatleben der von ihnen als medial interessant eingestuften Personen eingreifen. Eine im Fernsehen verbreitete Falschdarstellung kann erhebliche Folgen für das Sozialleben der Betroffenen haben, die permanente Beobachtung Prominenter durch Sensationsberichterstatter kann massiv private Entfaltungsräume blockieren. Diese Beispiele zeigen, dass mediale Zusammenhänge besondere rechtliche Beachtung verdienen. Das "Medienrecht" ist daher eine Querschnittsmaterie, die verschiedenste Bereiche des Privat- und des Öffentlichen Rechts betrifft.

Personen und Fachgebiete

NameFachgebiet
Univ.-Prof. Dr. Christian von CoellnProfessur für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Wissenschaftsrecht
Univ.-Prof. Dr. Ulrich EhrickeInstitut für das Recht der Europäischen Union
Univ.-Prof. Dr. Karl-Eberhard HainInstitut für Medien- und Kommunikationsrecht, öffentlich-rechtliche Abteilung
Hon.-Prof. Dr. Thomas Mayen Kommunikationsrecht
Hon.-Prof. Dr. Norbert NolteInternetrecht, Datenschutz
Univ.-Prof. Dr. Karl-Nikolaus Peifer (Sprecher)Institut für Medien- und Kommunikationsrecht, zivilrechtliche Abteilung
Hon.-Prof. Dr. Fabian SchusterRecht der Informationstechnologie

Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die obige Tabelle ausschließlich allgemeinen Informationszwecken dient und keinen Vertrauensschutz genießt. Für die Zuordnung von Veranstaltungen zu Schwerpunktbereichen sind nur die in der Studien- und Prüfungsordnung getroffenen Regelungen maßgeblich und verbindlich.
Bitte überprüfen Sie daher stets in der Studien- und Prüfungsordnung, ob Sie interessierende Vorlesungen tatsächlich als Kern- oder Wahlbereichsveranstaltungen Teil des von Ihnen gewählten Schwerpunkts sind und wenden Sie sich im Zweifel an das Prüfungsamt!

Fragen

Anliegen bezüglich der Studienorganisation, insbesondere zum Verlauf des Hauptstudiums, bearbeitet das Studien- und Karriereberatungszentrum. Fragen zu den prüfungsrechtlichen Voraussetzungen richten Sie bitte an das Prüfungsamt.

Bei rein inhaltlichen Fragen, die durch diese Seite samt Video nicht beantwortet werden, können Sie sich per Mail (medienrecht(at)uni-koeln(dot)de) an den Schwerpunktsprecher, Prof. Dr. Peifer, wenden.