Ausschreibungs-ID: fb01-0007-wmz-2024
Eintrittstermin:
01.05.2024
Bewerbungsfrist:
07.04.2024
Entgeltgruppe:
E 13 TV-H
Befristung:
31.03.2027
Umfang:
Teilzeit (50 %)
Die 1527 gegründete Philipps-Universität bietet vielfach ausgezeichnete Lehre für rund 22.000 Studierende und stellt sich mit exzellenter Forschung in der Breite der Wissenschaft den wichtigen Themen unserer Zeit.
Am Fachbereich Rechtswissenschaften, Institut für das Recht der Digitalisierung, AG Prof. Dr. Florian Möslein, sind vorbehaltlich der Mittelfreigabe zum 01.05.2024 befristet bis 31.03.2027 zwei drittmittelfinanzierte Teilzeitstellen (50 % der regelmäßigen Arbeitszeit) als
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt nach Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages des Landes Hessen.
Das Forschungsvorhaben „Tokenisierung – Praxiswissen für KMU und Startups (KrypToFi)“ unterstützt den auf Tokenisierung gestützten Marktzugang von Unternehmen, namentlich KMU und Startups, durch eine Toolbox „Rechtssicherheit“ sowie ein innovatives und wissenschaftlich fundiertes Fortbildungsangebot mit Leuchtturmcharakter für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Hessen. Ergänzend wird ein Wissenstransfer in die Politik sowie Verwaltung durch ein Policy Paper angestrebt, das Hindernisse und Problemstellungen der Tokenisierung sowie ihrer bisherigen gesetzgeberischen Umsetzung adressiert.
Im Rahmen des drittmittelfinanzierten Projekts wird die Möglichkeit zu projektbezogener wissenschaftlicher Arbeit geboten. Mittels einer Betreuungsvereinbarung kann gewährleistet werden, dass die erarbeiteten Ergebnisse für die eigene wissenschaftliche Qualifizierung außerhalb der Arbeitszeit zur Verfügung stehen. Die Befristung richtet sich nicht nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG.
+49 6421-28 21704
florian.moeslein@jura.uni-marburg.de
Wir fördern Frauen und fordern sie deshalb ausdrücklich zur Bewerbung auf. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden Frauen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Als familienfreundliche Hochschule unterstützen wir unsere Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Eine Reduzierung der Arbeitszeit ist grundsätzlich möglich. Menschen mit Behinderung im Sinne des SGB IX (§ 2, Abs. 2, 3) werden bei gleicher Eignung bevorzugt. Bewerbungs- und Vorstellungskosten werden nicht erstattet.
Bitte bewerben Sie sich bis zum 07.04.2024 über den unten stehenden Bewerbungs-Button.