Allgemeines
Wie lange dauert das Studium?
Die Regelstudienzeit beträgt neun Semester inkl. des Prüfungssemesters (vgl. § 2 Abs. 3 StudPrO). Die Durchschnittsstudienzeit liegt derzeit bei elf Semestern.
Welchen Abschluss erwirbt man?
Man legt die erste Prüfung ab, die sich aus einer universitären Schwerpunktbereichsprüfung und einer staatlichen Pflichtfachprüfung zusammensetzt.
Man kann sich danach "geprüfter Rechtskandidat" nennen. Zusätzlich verleiht unsere Fakultät den Mastergrad "Magister iuris (Universität zu Köln)".
Absolventen, die Ihr Studium vor dem 01.01.2007 begonnen und nach dem 01.01.2007 abgeschlossen haben, können statt des Master-Grades auch die Verleihung des akademischen Grades "Diplom-Jurist" beantragen. Wer vor dem 01.01.2007 seine Prüfung abgeschlossen hat, kann nur den Diplomgrad beantragen.
Wie bewerbe ich mich zum Studium?
Informationen zum Zulassungsverfahren (insbesondere Fristen und Formulare) finden Sie auf der Homepage unseres Studierendensekretariats. Die Bewerbungsfrist zum SoSe endet am 15.01., die Bewerbungsfrist zum WiSe endet am 15.07.
Für höhere Fachsemester (Ortswechsler, Wieder- oder Quereinsteiger) müssen Sie sich stets beim Studierendensekretariat unserer Universität bis zum 15.3. für das SoSe und bis zum 15.9. für das WiSe bewerben.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte unmittelbar an das Studierendensekretariat.
Kann ich von einer anderen Universität nach Köln wechseln?
Das Studium der Rechtswissenschaft ist an der Universität zu Köln seit dem WiSe 2007/2008 ab dem zweiten Fachsemester zulassungsbeschränkt, d.h. Bewerber für höhere Fachsemester werden nur zugelassen, wenn die Zahl der Rückmelder unter eine bestimmte Grenze sinkt.
Ob dies der Fall ist, kann niemand voraussagen und zeigt sich erst im Laufe des Zulassungsverfahrens.
Ein Wechsel an die Universität zu Köln ist demnach nicht ohne Weiteres möglich.
Exmatrikulieren Sie sich daher auf keinen Fall an Ihrer Heimat-Universität, solange Sie keinen positiven Zulassungsbescheid unserer Universität erhalten haben.
Was muss ich für mein Studium zahlen?
Bis zum SS 2011 fielen Studienbeiträge in Höhe von 500 € pro Semester und ein Semesterbeitrag in Höhe von ca. 220 EUR pro Semester an.
In letzterem ist aber insbesondere ein Semesterticket enthalten, das zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (mit Ausnahme von zuschlagspflichtigen Zügen) innerhalb von NRW berechtigt.
Die Landesregierung in NRW hat die Abschaffung der Studienbeiträge in NRW zum WS 2011/2012 beschlossen, so dass diese letztmalig im SS 2011 gezahlt werden mussten. Ab dem WS 2011/2012 ist daher nur noch der Semesterbeitrag in Höhe von derzeit ca. 280 EUR pro Semester zu entrichten (Stand: Januar 2021).
Wie gliedert sich das Studium?
Das Studium zerfällt in ein Grundstudium (§S 4 ff StudPrO) und ein Hauptstudium (§§ 7 ff StudPrO), die jeweils auf vier Semester angelegt sind.
Wo, wie und wann bekomme ich den Nachweis nach § 48 BAföG?
Um die Nachweise nach § 48 BAföG zu erhalten, reichen Sie bitte das Formblatt 5 mit Ihren persönlichen Angaben vorausgefüllt im Prüfungsamt ein. Das Formblatt kann nicht sofort ausgefüllt und ausgegeben werden, weil es von der Dekanin/dem Dekan zu unterschreiben ist.
Dafür reichen Sie uns bitte ein mit Ihren Daten vorausgefülltes Formblatt 5 in Papierform ein. Sie können es dann nach etwa einer Woche hier abholen. Alternativ können Sie uns zusammen mit Formblatt 5 einen an sich selbst adressierten und ausreichend frankierten Umschlag zukommen lassen; dann senden wir Ihnen den ausgefertigten Nachweis zu.
Die BAföG-Beratung der Fakultät findet während der Öffnungszeiten im Prüfungsamt statt. Eine Voranmeldung ist nicht nötig.
Für die Erteilung der Bescheinigung gemäß § 48 BAföG werden nach dem vierten Semester folgende Anforderungen gestellt:
Die bestandene Zwischenprüfung
oder
9 verschiedene erfolgreich abgelegte Semesterabschlusstests, die nach der Studien- und Prüfungsordnung zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlich sind,
1 Hausarbeit,
1 AG-Schein
Erläuterung:
Die 9 bestandenen Semesterabschlusstests können sich aus den Bereichen „Bürgerliches Recht“, „Weitere Gebiete des Bürgerliches Rechts“, „Staatsrecht“, „Verwaltungsrecht“, „Strafrecht“ und „Grundlagen des Rechts I“ zusammensetzen.
Aus jedem Bereich können jedoch maximal nur so viele Semesterabschlusstests eingebracht werden, wie zum Bestehen der Zwischenprüfung erforderlich sind.
Für die nach Vollendung des fünften Fachsemesters sowie darauf folgenden Semester ist weiterhin an bestandenen Leistungen erforderlich:
pro Semester zwei Übungsklausuren
oder
zwei Schwerpunktaufsichtsarbeiten
oder
eine Übungsklausur und eine Schwerpunktaufsichtsarbeit
oder
die Seminararbeit und eine Klausur (entweder Übung oder Schwerpunkt)
oder
die Übungshausarbeit und eine Klausur (entweder Übung oder Schwerpunkt)
oder
pro Semester drei bestandene Klausuren aus dem von der Fakultät angebotenen Klausurenkurs.
Was muss ich tun, wenn ich mein Studium beendet habe/ beenden möchte?
Um das Studium zu beenden, müssen Sie beim Studierendensekretariat einen Antrag auf Exmatrikulation stellen. Das Formular hierzu finden Sie hier.
Wie bekomme ich meine Belegbögen?
Ab dem Wintersemester 2015/2016 werden die bisher mit dem Studierendenausweis verschickten Belegbögen aufgrund der Umstellung auf die UC-Card nicht mehr postalisch versendet. Stattdessen können Sie sich diese hier herunterladen und ausdrucken.