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Wie und wann melde ich mich zum Prüfungsverfahren an?

Die Anmeldung zum Prüfungsverfahren erfolgt zu Beginn des ersten Semesters schriftlich beim Prüfungsamt. Das Anmeldeformular können Sie auf der Formularseite des Prüfungsamtes herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Orts- bzw. Fachwechsler oder Studierende nach altem JAG NW müssen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen beifügen (Einzelheiten siehe §§ 14, 15 StudPrO).

Nach der Anmeldung zum Prüfungsverfahren erhalten Sie vom Prüfungsamt einen Zulassungsbescheid. Der Brief geht an Ihre zum Zeitpunkt der Bearbeitung in KLIPS hinterlegte Studienadresse. Stellen Sie daher sicher, dass diese korrekt ist und Ihr Briefkasten an Ihrer Studienadresse Ihren Namen trägt. Sie finden in diesem Brief auch Ihre Prüfungsnummer. Diese steht neben der Matrikelnummer auf Ihren Prüfungsdeckblättern. Außerdem erleichtert diese Nummer es bei späteren persönlichen Anfragen im Prüfungsamt, schnell Ihre Prüfungsakte aufzufinden.

Die Anmeldung sollte in den ersten Wochen des ersten Semesters erfolgen, eine Frist besteht nicht. 

Merke: Jedenfalls müssen Sie sich zum Prüfungsverfahren anmelden, bevor Sie sich das erste Mal zu einer Prüfung (z. B. Klausur) anmelden wollen. Ohne Anmeldung zum Prüfungsverfahren ist eine Anmeldung zu Prüfungen nicht möglich. Ohne Anmeldung geschriebene Arbeiten werden nicht begutachtet und auch nicht bewertet!

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