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Refugee Law Clinic Cologne

Studierende können im Wintersemester 2025/26 wieder einen Semesterkurs belegen, um die erforderlichen Voraussetzungen für die Teilnahme an der Rechtsberatung der Refugee Law Clinic zu erfüllen. Auch in der Vereinsorganisation ist ein Engagement möglich.

Die Refugee Law Clinic Cologne e. V. (RLCC) ist ein 2013 gegründeter studentischer Verein und damit die älteste Law Clinic an der Universität zu Köln.

Unser Ziel ist es, einerseits Geflüchteten und Migrant:innen als einer intersektional benachteiligten Gruppe effektiven Zugang zum Recht zu ermöglichen und andererseits insbesondere Studierenden der Rechtswissenschaft die Möglichkeit zu geben, im Studium erlerntes Wissen praktisch anzuwenden. Dadurch können Jurastudierende sehr früh erste Erfahrungen in der Rechtsberatung sammeln. Die Beratung erfolgt in Teams nach entsprechender Ausbildung und unter Anleitung von spezialisierten Volljurist:innen auf der Rechtsgrundlage des § 6 Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG).

Wir sind als gemeinnütziger und eingetragener Verein unabhängig, aber kooperieren eng mit der Uni bzw. der Rechtswissenschaftlichen Fakultät Köln sowie lokalen Rechtsanwaltskanzleien, die auf das Migrationsrecht spezialisiert sind. Aktuell haben wir ca. 450 Mitglieder, von denen ca. 80 in der Beratung und weitere ca. 20 in der Vereinsorganisation aktiv sind. Weiter kooperieren wir sowohl mit anderen Flüchtlingshilfsorganisationen als auch mit anderen (Refugee) Law Clinics bundesweit, insbesondere über unseren Dachverband „Law Clinics Deutschland“ (LCD). Dadurch setzen wir uns sowohl für eine informierte gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Migration als auch für einen stärkeren Praxisbezug des Jurastudiums und eine größere Berücksichtigung des Migrationsrechts in der universitären Lehre ein.

Voraussetzung für eine beratende Tätigkeit ist das erfolgreiche Absolvieren unseres Semesterkurses. Dieser besteht aus der Vorlesung „Praxisorientierte Einführung ins Asyl- und Ausländerrecht“ mit begleitendem Tutorium (beides mit Anwesenheitspflicht), einem Mandatsworkshop (Einführung in das Rechtsdienstleistungsgesetz und die Abläufe der Mandatsarbeit) sowie einer zu bestehenden Abschlussklausur. Diese recht hohen Hürden hängen damit zusammen, dass das Migrationsrecht komplex und stetigem Wandel unterworfen ist, während es in der universitären Lehre bislang praktisch nicht behandelt wird.
Unser Semesterkurs steht allen Interessierten offen – ob Studienanfänger, Fortgeschrittene, Absolvent:innen (insbesondere Promovierende oder Referendar:innen) oder Fachfremde. Erfahrungsgemäß kann unser Kurs auch von Erstsemestern bestanden werden, obwohl die im Grundstudium vermittelten Kenntnisse im Öffentlichen Recht den Zugang erleichtern. Weiter bieten wir jedes Semester diverse Schulungen zu verschiedenen, für unsere Beratung relevanten Themen an, die auch Nichtmitgliedern offenstehen.

Unabhängig von einer Beratungstätigkeit kann man sich bei uns auch in der Vereinsorganisation einbringen, wobei fachliche Kenntnisse/Absolvieren unserer Ausbildung zum Teil nicht erforderlich sind (etwa bei Öffentlichkeits- oder Netzwerkarbeit sowie interner Organisation).

Noch Fragen offen? Besucht gerne unsere Website lawcliniccologne.com oder schreibt uns eine E-Mail an infoSpamProtectionlawcliniccologne.com. Wir freuen uns über Euer Interesse und Euer Engagement!
Wollt Ihr bei uns in der Beratung mitmachen? Hier geht es zur Anmeldung zu unserem Semesterkurs: https://www.lawcliniccologne.com/aktueller-semesterkurs/.

Beitrag: Refugee Law Clinic