Gerahmt von Ansprachen der Institutsleitung bot das anschließende Fachprogramm vier unterschiedliche Perspektiven auf die Digitalisierung, die exemplarisch die Bandbreite und Tiefe der geplanten Forschungsaktivitäten des Instituts verdeutlichten.
Prof. Dr. Dr. h.c. Thomas von Danwitz, Vizepräsident des EuGH, nahm die Perspektive des Unionsrechts ein, wobei er zunächst auf die Rolle und Verantwortung des EuGH bei der Auslegung des sich stetig fortentwickelnden Digitalrechtsrahmens einging. Dazu verwies er auf noch nicht abschließend wissenschaftlich behandelte Grundfragen der Digitalisierung. Professor Paul Schwartz, University of California, Berkeley, gab eine Perspektive auf den Datenschutz im internationalen Vergleich. Er warf ein Schlaglicht auf das US-amerikanische Datenschutzrecht und dessen Bedrohung durch die Arbeit der aktuellen US-Regierung. Nach einem musikalischen Intermezzo entfaltete Prof. Dr. Matthias Leistner, LL.M. (Cambridge), Ludwig-Maximilians-Universität München, ein Forschungsprogramm zur Digitalisierung aus der Perspektive des Immaterialgüterrechts. Dieses müsse neuen Funktionen dienen, wenn in Zeiten generativer KI nicht mehr von einer Knappheit kreativer Güter die Rede sein könne. Den Schlusspunkt setzte Prof. Dr. Martina Angela Sasse, Ruhr-Universität Bochum, mit einer Perspektive auf Interdisziplinarität und IT-Sicherheit. Sie betonte, dass juristische Digitalisierungsforschung das Verhältnis zwischen Risiko, Sicherheit und Verantwortung im Blick behalten müsse, auch und gerade aus technischer und sozialwissenschaftlicher Sicht. Nach Programmende nahm die Veranstaltung einen schwungvollen Ausklang im Foyer der Akademie.
Das Institut für Digitalisierung widmet sich der Vielzahl der Rechtsfragen, die durch digitale Entwicklungen hervorgerufen werden. Die öffentlich-rechtliche Abteilung unter der Leitung von Prof. Dr. Indra Spiecker gen. Döhmann, LL.M. (Georgetown Univ.) (geschäftsführende Direktorin) befasst sich unter anderem mit Datenschutzrecht, Informationsrecht, IT-Sicherheit und der Gestaltung der Informationsgesellschaft. Die privatrechtliche Abteilung unter der Leitung von Prof. Dr. Christian Heinze, LL.M. (Cambridge) arbeitet unter anderem zu Fragen des Vertrags- und Haftungsrechts im digitalen Kontext, des geistigen Eigentums und des Wettbewerbsrechts. Einen weiteren Schwerpunkt beider Abteilungen bilden die Funktionsweise und Einsatzmöglichkeiten, aber auch Grenzen von KI in unterschiedlichen Kontexten. Die Ausrichtung des Instituts ist anwendungsorientiert, fachsäulenübergreifend und geprägt durch den Dialog mit benachbarten Disziplinen wie der Informatik oder den Sozialwissenschaften.
Es besteht die Möglichkeit zur Tätigkeit als studentische oder wissenschaftliche Mitarbeitende, zur Anfertigung einer Promotion, zur Durchführung gemeinsamer wissenschaftlicher und beratender Projekte sowie zu Gastaufenthalten aus dem In- und Ausland. Am Institut für Digitalisierung werden zudem regelmäßig Veranstaltungen durchgeführt. Unter sekretariat-spiecker(at)uni-koeln(dot)de können Sie sich in den Verteiler für Ankündigungen aufnehmen lassen.
Bericht: Ass. iur. Johannes Brinkschmidt, LL.M. (Berkeley)