Prof. Dr. Stephan Rixen, Direktor des Instituts für Staatsrecht, und Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel, Direktor des Instituts für Religionsrecht, setzen mit der Tagung “Religionsneutral oder kirchennah? Zukunftsfragen des Religionsverfassungsrechts” den Auftakt zu einer neuen Tagungsreihe, die in Zukunft Fragen zu Staat und Religion nachgehen soll.
Innerhalb eines spannenden Programms geht es um Neuorientierung und juristischen Reformbedarf in brisanten Feldern des Religionsverfassungsrechts.
Freitag, 12. Juni 2026
PROGRAMM
10.00-10.15 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Tagung
10.15-11.00 Uhr
Religionsgemeinschaften als „Körperschaften
des öffentlichen Rechts“: Über Risiken und
Nebenwirkungen einer staatsanalogen Metapher
Prof. Dr. Dr. h.c. Stefan Muckel, Universität zu Köln
11.00-11.45 Uhr
Kirchliches Selbstbestimmungsrecht oder
religionsgesellschaftliches Selbstordnungsrecht?
Zur Irrtumsgeschichte der Rede von den
„eigenen Angelegenheiten“
Prof. Dr. Stephan Rixen, Universität zu Köln
11.45-12.30 Uhr
Staatsfreier Datenschutz für öffentlich-rechtlich
verfasste Kirchen?
Rechtsanwalt Dr. Martin Pusch, LL.M., München
12.30-13.45 Uhr
Mittagspause mit Imbiss
13.45-14.30 Uhr
Cherry picking oder rechtsstaatsferne Reservate?
Zur Frage nach der Verfassungskonformität des
„kirchlichen Arbeitsrechts“
Dr. Linda Krewerth, Universität zu Köln
14.30-15.15 Uhr
Staatlicher Rechtsschutz als Gnadenakt? Kritik
der reduzierten Rechtsprechungsmacht des
Rechtsstaates im kirchlichen Raum
Prof. Dr. Andrea Edenharter, FernUniversität in Hagen
15.15-15.30 Uhr
Pause
15.30-16.15 Uhr
Beichtgeheimnis und Anzeige-/Meldepflichten
Prof. Dr. Markus Ogorek, LL.M., Universität zu Köln
16.15-17.00 Uhr
Treaty Override im Religionsverfassungsrecht
Prof. Dr. Emanuel V. Towfigh, EBS Universität für Wirtschaft
und Recht
17.00-17.45 Uhr
Abschied von der „Lumpensammler“-
Entscheidung: Dogmatische Neukonfiguration
der (kollektiven) Religionsfreiheit
Prof. Dr. Anna Katharina Mangold, LL.M.,
Universität Flensburg
17.45-18.00 Uhr
Resümee und Verabschiedung
Die Tagung wendet sich an alle, die in Wissenschaft, Staat und Religionsgemeinschaften mit dem Religionsverfassungsrecht befasst und an einer Weiterentwicklung der religionsverfassungsrechtlichen Debatte interessiert sind.
Die Veranstalter begrüßen insbesondere die Teilnahme von wissenschaftlichen Mitarbeitenden und Promovierenden, denn sie werden die künftige Debatte prägen.
Veranstaltungszeit und -ort: Freitag, 12. Juni 2026, 10 Uhr, Hauptgebäude der Universität zu Köln (Geb. 100), Neuer Senatssaal, Albertus-Magnus-Platz, 50931 Köln.
Eine Anmeldung für die Teilnahme an der Tagung ist erforderlich. Bitte senden Sie bis zum 11.05.2026 eine entsprechende E-Mail an relitagung-2026(at)uni-koeln(dot)de.
Eine Tagungsgebühr wird nicht erhoben. Die Anmeldungen werden nach dem Zeitpunkt des Eingangs berücksichtigt. Die Anmeldung wird bestätigt.
Die nächste Tagung wird voraussichtlich im kommenden Jahr an der Universität Münster stattfinden.