Vom 13. bis 15. März 2026 war die Universität zu Köln Gastgeberin des 47. Strafverteidiger:innentages, der in Kooperation mit dem Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht der Universität zu Köln stattfand. Die traditionsreiche Fachveranstaltung brachte auch in diesem Jahr zahlreiche Strafverteidiger:innen, Vertreter:innen der Justiz sowie Wissenschaftler:innen aus dem In- und Ausland zusammen und bot ein Forum für den intensiven Austausch zu aktuellen Entwicklungen im Straf- und Strafprozessrecht.
Eröffnet wurde die Tagung unter anderem durch den Studiendekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Dr. h.c. (UG Tiflis) Martin Waßmer, der die Teilnehmenden an der Universität begrüßte und die Bedeutung des Dialogs zwischen Wissenschaft und Praxis hervorhob.
Die Tagung fand in den Räumlichkeiten der Universität statt und unterstrich einmal mehr die Bedeutung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät als Ort des wissenschaftlichen Austauschs und der rechtspolitischen Diskussion. Neben Plenarveranstaltungen und Vorträgen bildeten insbesondere die Arbeitsgruppen am Samstag das Herzstück des Programms.
Unter dem Leitthema „Freie Fahrt für freie Richter – Die Beschleunigung des Strafverfahrens“ wurden aktuelle Reformbestrebungen zur Effizienzsteigerung strafrechtlicher Verfahren kritisch beleuchtet. Im Fokus standen dabei die Auswirkungen beschleunigter Verfahrensabläufe auf rechtsstaatliche Garantien sowie die Rolle der Strafverteidigung in einem zunehmend auf Verfahrensökonomie ausgerichteten System.
In insgesamt neun Arbeitsgruppen diskutierten die Teilnehmenden unterschiedliche Schwerpunkte, darunter Fragen der Untersuchungshaft, die Stellung von Schöff:innen sowie Perspektiven für ein modernes und zugleich rechtsstaatlich abgesichertes Strafverfahren. Die interdisziplinären Diskussionen verbanden wissenschaftliche Analyse mit praktischer Erfahrung und ermöglichten eine differenzierte Betrachtung aktueller Herausforderungen.
Das Abschlussplenum am Sonntag bündelte die Ergebnisse der Arbeitsgruppen und ordnete sie in den rechtspolitischen Kontext ein. Dabei wurde insbesondere die Notwendigkeit deutlich, Reformen im Strafprozessrecht sorgfältig auszubalancieren, um sowohl Effizienz als auch die Wahrung elementarer Verfahrensrechte sicherzustellen.
Die erfolgreiche Durchführung des Strafverteidiger:innentages an der Universität zu Köln verdeutlicht die enge Verzahnung von Wissenschaft und Praxis und stärkt die Rolle der Fakultät als zentralen Ort für den Austausch über grundlegende Fragen des Strafrechts und der Strafrechtspflege.
Bericht: Alfredo Franzone