Zur Eröffnung der Tagung begrüßte Prof. Dr. Christian Rolfs im Namen des Instituts für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln sowie der Gesellschaft zur Förderung der sozialrechtlichen Forschung e.V. zahlreiche Vertreter aus Wissenschaft, Verwaltung, Justiz und Rechtsanwaltschaft im Kölner Maternushaus. In seinen einleitenden Worten gedachte Professor Rolfs in diesem Jahr insbesondere Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, der den Sozialrechtstag 2003 ins Leben gerufen hatte und der im April 2025 wenige Wochen nach dem letzten Kölner Sozialrechtstag im Alter von nur 68 Jahren verstorben ist. Unter dem Generalthema "Sozialrecht und Sozialpolitik in der 21. Legislaturperiode" zog die Tagung sowohl eine erste Zwischenbilanz und gab gleichzeitig einen Ausblick auf künftige Vorhaben.
Den Auftakt bildete der Vortrag "Alterssicherungspolitik in der 21. Legislaturperiode – Ein Überblick" von Thomas Kaulisch (Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Abteilung IV „Sozialversicherung, Alterssicherung“), der die Verabredungen der Regierungskoalition zum Thema Alterssicherung vorstellte. Neben der Verlängerung der Niveauschutzklausel in § 255e SGB VI bei 48 % bis 2031 (sog. Haltelinie), der nun vollständigen rentenrechtlichen Angleichung von Eltern mit vor 1992 geborenen Kindern in § 249 Abs. 1 SGB VI (sog. Mütterrente III) sowie der Einführung der Aktivrente (§ 3 Nr. 21 EStG) – den drei medial wohl am intensivsten diskutierten Projekten – stellte der Referent die Pläne zur Stärkung der Betriebsrente, zur Förderung der Riesterrente sowie zur Einführung der sog. Frühstartrente vor.
Der Vortrag "Überwinden oder Umgestalten? 20 Jahre Grundsicherung für Arbeitsuchende" von Dr. Björn Harich (Richter am Bundessozialgericht) adressierte sodann den Bereich des Existenzsicherungsrechts, wobei der Referent – selbst Mitglied im für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen 4. Senat – den dynamischen Prozess des SGB II in den vergangenen beiden Dekaden nachzeichnete. Ein Trend im Rahmen des SGB II sei, dass dieses als „Sozialstaats-Joker“ zunehmend ins Spiel gebracht würde, um herausragenden Ereignissen (COVID-19-Pandemie, Rechtskreiswechsel bei „temporärem Schutz“ im Rahmen des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine) zu begegnen. Das SGB II sei zudem stets engmaschig von öffentlichen Diskussionen begleitet gewesen, wobei anfangs die Sorge vor „Missbrauch“ und „Selbstbedienung“ die öffentliche Wahrnehmung prägten.
Anschließend sprach Prof. Dr. Katharina von Koppenfels-Spies (Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i. Br.) zum Thema „Herbst der Reformen, Winterstarre oder Frühlingserwachen – Die Rentenvorhaben im Koalitionsvertrag“. Dabei kritisierte die Referentin u. a. die faktische Aussetzung des Beitrags- sowie des Nachhaltigkeitsfaktors (§ 68 Abs. 3 und 4 SGB VI) durch die jüngsten Reformen, was angesichts des demographischen Wandels zu mehr Generationenungerechtigkeit führen könne. Die Referentin plädierte für die Einbeziehung Selbstständiger in die Gesetzliche Rentenversicherung sowie für eine enge bildungspolitische Begleitung der sog. Frühstartrente. Zukünftig müsse man über die Dynamisierung des Renteneintrittsalters entsprechend der Lebenserwartung sowie über die Ausrichtung der Rentenanpassung entsprechend der Inflationsrate nachdenken.
Mit der Frage „Quo vadis Statusfeststellungsverfahren?“ befasste sich zum Abschluss Dr. Christian Zieglmeier (Präsident des Sozialgerichts Landshut). Zur Lösung aktueller Probleme im Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) warb der Referent für eine Verständigung auf gemeinsame Prüfkriterien bzw. Prüfmaßstäbe sowie ggf. Vorgaben der Aufsichtsbehörden. Nach Auffassung des Referenten sei sogar eine Harmonisierung des Arbeitnehmer- und Beschäftigtenbegriffs überlegenswert. Grenzfälle hätten in jüngster Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass der Maßstab des § 7 SGB IV in der Rechtsprechung des BSG zum Beschäftigtenbegriff eine Tendenz aufweise, die (Solo-)Selbstständigkeit im fremden Betrieb kaum noch ermögliche.
In seinen Abschlussworten dankte Professor Rolfs den Vortragenden sowie allen Teilnehmern des 22. Deutschen Sozialrechtstags in Köln. Gleichzeitig erging die Einladung zum nächsten Sozialrechtstag am 18. Februar 2027.
Bericht: Julian Schuhmann