Am 20. November 2025 fand die 3. Jahrestagung des Instituts für Nachhaltigkeit, Unternehmensrecht und Reporting (INUR) statt. Gegenstand der Veranstaltung waren zwei aktuell besonders dynamische Entwicklungen des internationalen Wirtschaftsrechts: die zunehmende Bedeutung zivilrechtlicher Klimaklagen sowie der - insbesondere in den USA - zu beobachtende „ESG-Backlash“.
Der erste Themenblock widmete sich der Frage, inwieweit das Zivilrecht als Instrument zur Bewältigung der Folgen des Klimawandels herangezogen werden kann. Im Mittelpunkt stand dabei das Urteil des OLG Hamm im Verfahren Lliuya gegen RWE, das Anlass zu einer vertieften Diskussion über Kausalität, Zurechnung und die Grenzen strategischer Prozessführung bot. Die Vorträge und die anschließende Paneldiskussion verdeutlichten die unterschiedlichen Auffassungen über die Zulässigkeit strategischer Prozessführung und der dogmatischen sowie stilistischen Korrektheit des gegenständlichen Urteils.
Der zweite Teil der Tagung befasste sich mit der zunehmenden Gegenbewegung zu nachhaltigkeitsbezogenen Regulierungs- und Unternehmensstrategien. Im Fokus standen insbesondere neue gesetzgeberische Maßnahmen im Bereich „Anti-ESG“ und „Anti-DEI“ sowie deren Auswirkungen auf international agierende Unternehmen. Die Diskussion machte deutlich, dass hieraus erhebliche Normenkonflikte zwischen US-amerikanischem und europäischem Recht resultieren, die das Gesellschaftsrecht, insbesondere vor dem Hintergrund der Legalitätspflicht des Vorstandes, vor bislang noch ungelöste Herausforderungen stellen.
Die Tagung fand ihren Abschluss in einem geselligen Get-together mit Fingerfood und Getränken, bei dem sich Referierende und Teilnehmende in entspannter Atmosphäre weiter austauschen konnten.
Bericht: Jan Trotter