Hauptstudium
Wie gliedert sich das Hauptstudium?
Das Hauptstudium zerfällt zum einen in die Vorbereitung auf den staatlichen Pflichtfachteil und zum anderen in die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung. Der Vorbereitung auf den staatlichen Pflichtfachteil dienen neben dem Großen Examens- und Klausurenkurs auch die Übungen und die Fortgeschrittenenhausarbeit sowie die Grundlagen des Rechts II, wobei letztere - neben dem Vorbereitungsseminar - gleichzeitig nachgelassene Voraussetzungen für das Schwerpunktstudium sind. Das bedeutet, dass diese Leistungen zwar nicht Teil des Schwerpunktstudiums sind, die Zulassung zum Schwerpunktstudium und der Schwerpunktbereichsprüfung aber nur unter dem Vorbehalt erfolgt, dass diese noch nachgewiesen werden.
Wie melde ich mich zum Schwerpunktbereich an?
Bevor Sie Leistungen im Schwerpunkt erbringen können (und dürfen), müssen Sie sich anmelden.
Die Anmeldung erfolgt am besten zu dem Zeitpunkt, in dem Sie beabsichtigen Vorlesungen und Klausuren im Schwerpunktbereichsstudium zu absolvieren. Eine Anmeldung mit zwei Semestern Vorlauf ist nicht notwendig und häufig mangels bestandener Zwischenprüfung auch gar nicht möglich.
Das Anmeldeformular erhalten Sie auf der Formularseite des Prüfungsamtes.
Hochschulwechsler müssen einen beglaubigten Nachweis über die bestandene Zwischenprüfung, ein Lichtbild und Bescheinigungen über den Studienverlauf und bisherige Aktivitäten im Schwerpunktbereichsstudium (ggf. Negativbescheid, wenn Sie noch keine Leistungen in der Schwerpunktprüfung erbracht haben) einreichen (Einzelheiten siehe § 38 Abs. 1 S. 2 StudPrO).
Diese Anmeldung ist jederzeit möglich; Voraussetzungen sind die Immatrikulation und eine bestandene Zwischenprüfung.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich damit noch nicht zu einer Einzelprüfung im Rahmen der Schwerpunktprüfung (weder Seminar, noch Klausuren) angemeldet haben!
Beachten Sie: Sie werden zunächst unter dem Vorbehalt des § 39 Abs. 2 S. 1 der StudPrO zugelassen, bis Sie die großen Übungen, die Fortgeschrittenenhausarbeit, die Grundlagenarbeit des Hauptstudiums und das Vorbereitungsseminar nachgewiesen haben.
Wie melde ich mich zu den Klausuren an?
Zu den Klausuren melden Sie sich online über KLIPS 2.0 an. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie muss nach § 15 Absatz 2 StudPrO bis sieben Tage vor dem Schreibtermin erfolgen (wenn nicht ausnahmsweise auf den Seiten des Prüfungsamtes kürzere Fristen bekannt gegeben werden - davon solten Sie aber nicht ausgehen!). Das bedeutet: Schreibtermin Dienstag, der 17. des Monats: Fristende am Dienstag, dem 10. des Monats, 24 Uhr. Fällt das Ende der Frist auf Sams-, Sonn- oder Feiertage, endet sie erst mit Ablauf des folgenden Werktags.
Unabdingbare Voraussetzung ist, dass Sie zum jeweiligen Prüfungsabschnitt (Zwischenprüfung bzw. Schwerpunktbereichsprüfung) vom Prüfungsamt zugelassen wurden (zur Anmeldung) bzw. - bei den Klausuren zu den großen Übungen - die für das jeweilige Fach in der Zwischenprüfung vorausgesetzten Bereiche bestanden wurden (z. B.: um an der Klausur im Rahmen der Übung zum öffentllichen Recht teilnehmen zu können, müssen die Bereiche "Staatsrecht" und "Verwaltungsrecht" bestanden sein, vgl. § 41 Abs. 3 StudPrO) . Die Fakultät stellt Ihnen ein Faltblatt zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 zur Verfügung. Überprüfen Sie nach jedem Anmeldevorgang, ob KLIPS Ihnen im Statusfeld die Anmeldung bestätigt.
Die Abmeldung erfolgt entsprechend und ist nur innerhalb der vom Prüfungsamt festgesetzten Frist möglich.
Sollten Sie Probleme mit der An- oder Abmeldung haben, wenden Sie sich bitte umgehend (d.h. innerhalb der Frist) an das Prüfungsamt. Bitte geben Sie dabei stets die Fehlermeldung an, die Ihnen angezeigt wurde. Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Klausuren können nicht berücksichtigt werden.
Eine kurze Anleitung zur Prüfungsan- und abmeldung finden Sie hier, weitere Fragen zu KLIPS 2.0 beantworten die FAQs des KLIPS 2.0-Supports.
Wie melde ich mich zum Schwerpunktbereichsseminar an?
Die Anmeldung erfolgt über das Online-Vergabeverfahren für Schwerpunktbereichsseminarplätze über KLIPS 2.0. Weitere Hinweise finden Sie hier.
Sie melden sich in der Regel zwei Semester im Voraus, also im ersten Semester Ihres Schwerpunktbereichsstudiums, zum Seminar an, um die Schwerpunktbereichsseminarprüfung im Anschluss an Ihr Schwerpunktbereichsstudium zu absolvieren. Bitte beachten Sie, dass Ihnen erst ein Platz zugewiesen werden kann, wenn Sie ein bestandenes Vorbereitungsseminar nachgewiesen haben (zu Ausnahmen s. unter "Was ist das Vorbereitungsseminar").
Wie setzt sich die Note meiner Schwerpunktbereichsprüfung zusammen?
Die Note der Schwerpunktbereichsprüfung setzt sich zusammen aus der Note der Schwerpunktbereichsseminararbeit, die zu 55% in die Bewertung eingeht und den Noten der besten drei Aufsichtsarbeiten im Schwerpunktbereich, die mit jeweils 15% in die Note eingehen.
Beachte:
Prüfungen in einem Fach gemäß § 49 StudPrO können nur ein Mal in die Schwerpunktbereichsnote eingebracht werden, es zählt die bessere Note.
Beispiel: Sie haben Völkerrecht I im Wintersemester '09/'10 mit 8 Punkten, im Sommersemester '10 mit 7 Punkten bestanden. In die Note eingebracht werden kann nur das Ergebnis aus dem Wintersemester.
Werden zu einem Fach mehrere Veranstaltungen und Prüfungen angeboten, kann nur eine der Prüfungen in die Schwerpunktbereichsnote eingebracht werden, § 51 Abs. 3 S. 2 StudPrO, es zählt die bessere Note.
Beispiel: Im Fach Vertragsgestaltung (z.B. WB 2, § 49 Abs. 2, 2. Spiegelstrich StudPrO) bestehen Sie eine Arbeit zur Vorlesung " Vertragsgestaltung aus notarieller Sicht" mit 8 Punkten und eine zur Vorlesung "Vertragsgestaltung M&A" mit 7 Punkten. In die Note einbringen können Sie nur die Klausur im Fach Vertragsgestaltung zur Vorlesung "Vertragsgestaltung aus notarieller Sicht".
Wann, wie und wo erfahre ich mein Klausurergebnis?
Nach Eingang der Klausuren im Prüfungsamt werden die Ergebnisse in KLIPS 2.0 veröffentlicht. Das Prüfungsamt teilt die Veröffentlichung über Twitter mit.
Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Vorkorrektur?
Wenn das Abwarten der regulären Korrekturfristen (§ 20 StudPrO) ausnahmsweise nicht zumutbar ist, kann das Prüfungsamt auf Antrag in Textform eine Verkürzung der Korrekturfrist für einzelne Prüfungen gewähren.
Das bloße Interesse an einer zügigen Beendigung des Studiums ist nicht ausreichend. Insbesondere zählt ein Hochschulwechsel, BaföG oder die Möglichkeit sich schneller auf einen Referendariatsplatz bewerben zu können nicht als Begründung.
Welche Hilfsmittel sind in den Klausuren zulässig?
Auf Grundlage des § 27 Absatz 1 StudPrO hat die Engere Fakultät die folgenden Richtlinien erlassen:
A) In den Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten die folgenden Richtlinien zu erlaubten Hilfsmitteln:
1. Art der Hilfsmittel:
a) Als Hilfsmittel sind grundsätzlich nur Gesetzestexte (auch Loseblattsammlungen) zugelassen. Die Prüferin oder der Prüfer kann die Nutzung auf bestimmte Ausgaben beschränken oder bestimmte Ausgaben ausschließen. Nicht erlaubt sind Ausgaben, die außer dem Gesetzestext auch Erläuterungen, Schemata o. ä. enthalten (so z. B. die Polizeifachhandbücher). Jedenfalls zugelassen sind die Hilfsmittel, die auch im staatlichen Pflichtfachteil der ersten Prüfung durch das JPA beim OLG zugelassen sind.
b) Wörterbücher oder Fachliteratur einschließlich Kommentare dürfen nicht benutzt werden. Studierende, die, von einer ausländischen Universität kommend, am Erasmus-Programm teilnehmen, sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an gemeinsamen rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Fakultät mit ausländischen Hochschulen (LL.B. und LL.M. mit Paris, London, Istanbul), die nicht muttersprachlich Deutsch sprechen und ihre Hochschulzugangsberechtigung im jeweiligen Partnerland erworben haben, dürfen allgemeinsprachliche Wörterbücher benutzen. Rechtswörterbücher sind ausgeschlossen.
c) Prüferinnen und Prüfer können im Voraus für die alle Kandidatinnen undKandidaten weitere Hilfsmittel (etwa Kommentarliteratur o.ä.) zulassen.
2. Qualität der Hilfsmittel:
In den Schwerpunktbereichsklausuren dürfen nur unmarkierte („blütenweiße“) Gesetzestexte genutzt werden.
In den übrigen Klausuren sind ausschließlich folgende Modifikationen erlaubt:
• Unterstreichungen
• (farbige) Markierungen
• Klebezettel
• Ziffern/Normenverweise.
Zusätzlicher Text ist stets untersagt.
3. Mobiltelefone und internetfähige Geräte müssen während der Klausur ausgeschaltet bleiben.
B) Der Besitz oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder eingeschalteter Mobiltelefone oder internetfähiger Geräte ist unabhängig von einem konkreten Täuschungsversuch stets eine Ordnungswidrigkeit.
Kann ich als Zweithörer den Schwerpunkt in Köln absolvieren?
Nein, dies würde voraussetzen, dass man als "kleiner Zweithörer" (§ 52 Abs. 1 HG NRW) sämtliche Prüfungsleistungen im Schwerpunkt ablegen kann. Gerade für das Schwerpunktseminar ist diese Voraussetzung aber nicht erfüllt. Unser Fachbereich ist gemäß § 52 Abs. 1 HG NRW berechtigt, zur Gewährleistung des Studienangebots für seine Ersthörer Zweithörer von bestimmten Veranstaltungen auszuschließen. Genau zu diesen Veranstaltungen gehören Schwerpunktseminare mit ihrer begrenzten Kapazität. Können also Zweithörer hier keinerlei Prüfungsleistung erbringen, kann auch der Schwerpunkt nicht vollständig abgeschlossen werden.
Die "große" Zweithörerschaft (§ 52 Abs. 2 HG NRW) ist derzeit aufgrund der für den Studiengang Rechtswissenschaft existierenden Zulassungsbeschränkung ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen hat die Zulassung zum Schwerpunkt?
Zur Schwerpunktbereichsprüfung zugelassen wird nur, wer die Zwischenprüfung bestanden hat.
Zusätzlich zur Zwischenprüfung müssen in den Großen Übungen zum Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichen Recht je eine Klausur sowie eine Fortgeschrittenenhausarbeit in einem der drei Gebiete (aus einem anderen Gebiet als die Hausarbeiten im Grundstudium) und eine Klausur in den Grundlagen des Rechts II bestanden werden. Zudem muss ein Vorbereitungsseminar bestanden werden.
Diese Zulassungsvoraussetzungen sind nachgelassen - sie können also bereits vor, während oder auch erst nach dem Schwerpunktstudium und der -prüfung erfüllt werden. Solange sie nicht erfüllt sind, wird die Zulassung zu Schwerpunktbereichsstudium und -prüfung nur unter Vorbehalt ausgesprochen. Allerdings wird ohne bestandenes Vorbereitungsseminar kein SPB-Seminarplatz zugewiesen (§ 38 StudPrO).
Was ist das Vorbereitungsseminar und wann muss ich mich dafür anmelden?
Das Vorbereitungsseminar ist ein "klassisches" Seminar. Darin fertigen Sie eine häusliche Arbeit mit Fußnotenapparat, Literaturverzeichnis usw. zu einem gegebenen Thema an. Auf der Grudlage dieser Arbeit halten Sie vor Ihren Mitstudierenden einen Vortrag und diskutieren darüber. Es dient dazu, die Arbeitsweise und Arbeitstechnik (einschließlich der fachspezifischen formalen Anforderungen wie dem Aufbau, der Zitierweise usw.) einzuüben und Sie damit auf das Schwerpunktbereichsseminar als wichtigste Einzelprüfung im universitären Examen vorzubereiten. Das Bestehen des Seminars ist deshalb regelmäßig Voraussetzung dafür, dass Sie an der Vergabe der Plätze in einem Schwerpunktbereichsseminar teilnehmen können. Es ist frei wiederholbar.
Die Vergabe der Plätze in den Vorbereitungsseminaren erfolgt in der 1. und 2. Belegungsphase sowie in der Restplatzvergabe über KLIPS 2.0.
An dem Vorbereitungsseminar kann teilnehmen, wer wenigstens im dritten Fachsemester eingeschrieben ist.
Weil es nicht Teil der Schwerpunktprüfung ist, geht das Ergebnis nicht in die Schwerpunktbereichsnote ein.
Wann ist die Teilnahme am Vorbereitungsseminar erforderlich?
Bevor Sie an der Vergabe der Schwerpunktseminarplätze teilnehmen können, müssen Sie grundsätzlich ein Vorbereitungsseminar bestanden haben. Wenn Sie bereits ein "wahlbereichsklausurersetzendes Seminar" nach § 46 Abs. 1 S. 2 StudPrO als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung bestanden haben, wird Ihnen das Vorbereitungsseminar erlassen.
Wenn Sie vor einem Wechsel an unsere Fakultät an einer anderen Universität ein juristisches Seminar erfolgreich absolviert haben, reichen Sie bitte Unterlagen dazu beim Prüfungsamt ein, um eine Anrechnung als Vorbereitungsseminar prüfen zu lassen.
Unabhängig davon, ob Sie die Schwerpunktbereichsprüfung vor oder nach der staatlichen Pflichtfachprüfung absolvieren möchten, empfehlen wir Ihnen dringend eine frühzeitige Teilnahme am Vorbereitungsseminar.
Was brauche ich für mein Schwerpunktbereichszeugnis?
Das Schwerpunktbereichszeugnis muss beim Prüfungsamt beantragt werden. Das Antragsformular können Sie unter diesem Link herunterladen, ausfüllen und ausdrucken.
Die Erteilung des Zeugnisses setzt nach StudPrO folgendes voraus:
- Besuch von Schwerpunktbereichsveranstaltungen im Umfang von 16 SWS, wobei mindestens 8 SWS dem Kernbereich angehören müssen; das Schwerpunktseminar wird mit 2 SWS auf den Kernbereich angerechnet. Sie weisen die Belegung durch Einträge in den Belegbögen nach, die im Webangebot des Studierendensekretariats verfügbar sind. Das Prüfungsamt nimmt eine von ihnen erstellte Kopie in Ihre Prüfungsakte
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Schwerpunktseminar
- Drei Schwerpunktbereichsklausuren, von denen mindestens zwei aus dem Kernbereich stammen und mindestens zwei (eine davon im Kernbereich) bestanden sein müssen
- Nachweis des Erwerbs einer Schlüsselqualifikation. Das Prüfungsamt nimmt eine von Ihnen erstellte Kopie des SQ-Nachweiszeugnisses Ihre Prüfungsakte
- Erfolgreiche Teilnahme an einem Vorbereitungsseminar
- Je eine erfolgreiche Klausur in den Übungen Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht
- Eine Fortgeschrittenenhausarbeit
- Eine erfolgreiche Klausur in den Grundlagen des Rechts II, diese Voraussetzung gilt bei Studierenden, die im Rahmen ihrer Kölner Zwischenprüfung nach der alten StudPrO bereits zwei Grundlagenklausuren zum Bestehen der Zwischenprüfung erbringen mussten und erbracht haben, als erbracht.
Die im Schwerpunktzeugnis ausgewiesene Abschlussnote fließt mit 30% in die Endnote der ersten Prüfung ein.
Muss ich die Übungen vor dem Schwerpunktbereichsstudium ablegen?
Nein, bei den Übungen handelt es sich um nachgelassene Zulassungsvoraussetzungen für das Schwerpunktbereichsstudium, d.h. sie müssen erst zum Zeitpunkt der Beantragung des Schwerpunktbereichszeugnisses nachgewiesen werden. Ihnen steht es also frei, wann Sie diese Leistungen erbringen möchten.
Ab wann kann ich an den Übungen teilnehmen?
Sie können in den großen Übungen Klausuren schreiben, wenn der entsprechende Bereich/ die entsprechenden Bereiche der Zwischenprüfung bestanden wurde(n), § 41 StudPrO. Bsp.: Haben Sie alle erforderlichen Klausuren aus dem Strafrecht bestanden, können Sie an der Übung im Strafrecht teilnehmen.
Wie viele Versuche habe ich für die Übungsklausuren?
Die Klausuren in den Übungen sind frei wiederholbar.
Was ist die Fortgeschrittenenhausarbeit?
Die Fortgeschrittenenhausarbeit ist eine Zulassungsvoraussetzung für die Schwerpunktbereichsprüfung. Sie wird in jedem Semester in den Bereichen Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht angeboten. Die Bearbeitungszeit beträgt vier Wochen.
An der Fortgeschrittenenhausarbeit kann teilnehmen, wer die Zwischenprüfungshausarbeiten bestanden hat.
Ab dem WS 2014/15 gilt generell, dass die Fortgeschrittenenhausarbeit aus einem anderen Bereich (Zivilrecht/Öffentliches Recht/Strafrecht) stammen muss als die Zwischenprüfungshausarbeit(en). Das bedeutet, dass die Fortgeschrittenenhausarbeit in den Sommersemesterferien 2014 letztmalig im selben Rechtsgebiet geschrieben werden kann wie die Zwischenprüfungshausarbeit.
Wie oft darf ich die Fortgeschrittenenhausarbeit wiederholen?
Die Fortgeschrittenenhausarbeit ist frei wiederholbar.
Muss ich mich zu Hausarbeiten anmelden?
Ja, die Anmeldung zu den Hausarbeiten erforderlich, damit die Arbeit gewertet werden kann. Sie können sich bis 14 Tage vor dem Ende des Bearbeitungszeitraums an- und abmelden (Fristen auf der Terminsseite). Endet der Bearbeitungszeitraum also am Dienstag, dem 17. des Monats, so ist das Fristende am Dienstag, dem 03. des selben Monats, 24 Uhr. Sie können also auch nach Beginn der Bearbeitung die Anmeldung zurücknehmen.
Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt über KLIPS 2.0.
Sollten Sie trotz Anmeldung zur Hausarbeit keine Bearbeitung abgeben, hat das für Sie nur die Konsequenz, dass auf Leistungsnachweisen eine nicht angetretene Hausarbeit mit 0 Punkten aufgeführt wird. Endgültig nicht bestehen können Sie dadurch nicht, die Arbeiten sind frei wiederholbar.
Muss ich mich zu Vorlesungen anmelden? Wie melde ich mich an?
Grundsätzlich können Sie an Vorlesungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Sie weisen später Ihr ordnungsgemäßes Studium durch Einträge in den Belegbögen nach, die im Webangebot des Studierendensekretariats verfügbar sind.
Wenn Vorlesungen durch E-Learning-Angebote unterstützt werden, ist eine Anmeldung zur Vorlesung aber der einfachste Weg, zu dem entsprechenden E-Learning-Kurs angemeldet zu werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich spätestens in der zweiten Belegungsphase in KLIPS 2.0 für alle Vorlesungen anzumelden, die Sie im Semester besuchen möchten. Wie Sie sich zu Vorlesungen anmelden, erfahren Sie auf den entsprechenden Anleitungsseiten des KLIPS 2.0-Support.
Wenn Sie sich nach Ablauf der Anmeldephasen ausnahmsweise noch nachmelden möchten, wenden Sie sich bitte unter Angabe Ihrer Matrikelnummer, der Nummer der Veranstaltung und ggf. der Parallelgruppe per E-Mail an den KLIPS 2.0-Support.
Stets anmelden müssen Sie sich zu den Arbeitsgemeinschaften und zu allen Prüfungsleistungen, ausnahmsweise ist die Anmeldung zudem bei Workshops und ähnlichen Kleingruppen erforderlich.
Beachten Sie: Die Vorlesungsanmeldung ist keine Anmeldung zur Klausur und ist für jene auch nicht Voraussetzung!
Wann findet das Online-Vergabeverfahren für Schwerpunktbereichsseminarplätze statt?
Das Online-Vergabeverfahren für Schwerpunktbereichsseminarplätze findet jeweils in der Mitte des Semesters statt und dauert in der Regel 1-2 Wochen. Die Termine gibt das Prüfungsamt auf der Seite zu Fristen und Terminen bekannt.
Wann und wie erfahre ich das Ergebnis der Schwerpunktbereichsseminarplatzvergabe?
Nach dem Ende des Vergabeverfahrens können Sie in KLIPS 2.0 sehen, ob Sie einen Seminarplatz erhalten haben und ggf. welchem Seminar Sie zugeordnet sind.
Kurz darauf können Sie Ihre entsprechenden Bescheide im Prüfungsamt abholen. Regelmäßig wird dies getwittert. Holen Sie Ihren Bescheid nicht ab, erhalten Sie ihn später per Post. Verbindlich ist der Bescheid, nicht die Angabe in KLIPS 2.0.
Merke: In KLIPS 2.0 wird das Semester angezeigt, in dem das Seminar vergeben wurde, nicht das Semester, in dem das Seminar stattfindet.
Wie viele Versuche habe ich für die Schwerpunktbereichsklausuren?
Man hat sechs Klausurversuche.
Um die Schwerpunktprüfung zu bestehen, müssen wenigstens drei Arbeiten in verschiedenen Fächern geschrieben werden. Davon müssen mindestens zwei aus dem Kernbereich stammen. Zwei der sechs Versuche müssen mit mindestens "ausreichend" bewertet worden sein, von denen wiederum wenigstens eine dem Kernbereich angehören muss. Es ist möglich, bereits bestandene Klausuren im Rahmen der Versuchsbeschränkung zu verbessern.
Insgesamt fließen die besten drei Klausuren, die diesen Anforderungen gerecht werden, in die Endnote ein. Statt einer (optionalen) Wahlbereichsklausur kann auch ein entsprechendes Seminar oder einen großer (!) Moot Court in die Schwerpunktnote eingebracht werden (wenn Sie dafür nicht beurlaubt werden und im Voraus beim Prüfungsamt angemeldet sind).
Sobald Sie einen Antrag auf Erteilung des Schwerpunktbereichszeugnisses stellen, beenden Sie Ihr Schwerpunktbereichsstudium und Ihr Prüfungsverfahren. Ab dann können Sie natürlich unabhängig von der Anzahl bisher verfasster Arbeiten keine Klausuren in der Schwerpunktbereichsprüfung mehr schreiben.
Wie oft darf ich das Schwerpunktbereichsseminar versuchen?
Ein Mal mit einer Wiederholungsmöglichkeit bei Nichtbestehen:
Ein bestandenes Seminar kann nicht wiederholt werden. Auch die Ausübung des Wechselrechts eröffnet keine Wiederholungsmöglichkeit.
Ein nicht bestandenes Seminar kann einmalig wiederholt werden. Ist auch dieser Versuch erfolglos, ist die Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden.
Kann ich vom Schwerpunktbereichsseminar zurücktreten?
Grundsätzlich sind Sie verpflichtet, ein Ihnen zugeteiltes Seminar auch zu absolvieren. Sollten Sie den Platz nicht in Anspruch nehmen oder in einem anderen Semester die Seminarprüfung ablegen wollen (auch, wenn Prüfer und Schwerpunktbereich dieselben bleiben), steht Ihnen aber ein einmaliges Wechselrecht zu (§ 48 Absatz StudPrO) . Damit können Sie den Schwerpunktbereich einmal wechseln bzw. den Seminarplatz einmal zurückgeben; wenn Ihnen bereits ein Seminar zugeteilt wurde, liegt im Wechsel des Schwerpunktbereiches gleichzeitig die Rückgabe des Seminarplatzes.
Das Wechselrecht ist dem Prüfungsamt gegenüber schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift auszuüben. Eine Erklärung lediglich dem Prüfer gegenüber ist nicht ausreichend. Der Rücktritt/Wechsel ist nur vor der Ausgabe des Schwerpunktbereichsseminarthemas zulässig. Mit der Themenvergabe beginnt der Prüfungsversuch. Danach ist nur noch ein Rücktritt aus wichtigem Grunde statthaft.
Ein entschuldigter Rücktritt aus wichtigem Grunde, insbesondere aus Krankheitsgründen, führt nicht zur Ausübung des Wechselrechts (die Entschuldigungsgründe sind dem Prüfungsamt gegenüber unverzüglich nachzuweisen!). Hinweise zu den Anforderungen an Atteste finden Sie hier. Bei wiederholtem krankheitsbedingtem Rücktritt verlangt das Prüfungsamt ein amtsärztliches Attest.
Was muss ich tun, wenn ich während einer Schwerpunktbereichsseminararbeit erkranke?
Wenn Sie aufgrund der Erkrankung aus der Schwerpunktbereichsseminararbeit aussteigen möchten, müssen Sie unverzüglich beim Prüfungsamt eine Krankmeldung (ärtztliches Attest) im Original einreichen und den zuständigen Prüfer über den Ausstieg informieren. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und ein Formular, mit dem Sie einfach und unkompliziert den Rücktritt erklären können, finden Sie hier.
Der Versuch gilt dann als nicht unternommen.
Eine Verlängerung der Schreibzeit ist ausgeschlossen.
Das Attest muss die Feststellung erlauben, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht zur Teilnahme an der Prüfung in der Lage sind. Inhalt eines solchen Attestes muss die Beschreibung der Beeinträchtigung, nicht notwendig aber die Bezeichnung der Krankheit, sein, es muss sich darin die Angabe der sich aus der Erkrankung ergebenden Behinderung der Prüfung ergeben. Die nicht weiter begründete Angabe von „Prüfungsunfähigkeit“ genügt nicht.
Das Prüfungsamt kann ein amtsärztliches Attest verlangen. Bei einem wiederholten Ausstieg aus der Schwerpunktseminarprüfung aus gesundheitlichen Gründen ist stets ein amtsärztliches Attest vorzulegen.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") reicht nicht aus.
Was ist ein Proseminar?
Proseminare sind Seminare, mit denen Sie erste Erfahrungen mit der Arbeit in einem Seminar sammeln können. Sie ersetzen nicht das Vorbereitungsseminar!
Häufig kann man hier Schlüsselqualifikationsnachweise erwerben. Informationen über das aktuelle Angebot der Fakultät finden Sie bei KLIPS 2.0.
Was ist ein wahlbereichsklausurersetzendes Seminar (nach § 46 Absatz 1 StudPrO)?
Seminare nach § 46 Abs. 1 S. 2 StudPrO sind solche Seminare, die keine Schwerpunktbereichsseminare sind und eine Wahlbereichsklausur im Schwerpunktbereich ersetzen können. Bei verbindlicher Anmeldung zum Seminar im Voraus kann das Ergebnis an Stelle der dritten Klausur aus Kern- oder Wahlbereich in die Schwerpunktbereichsnote eingebracht werden.
Die Anmeldung zu einem solchen Seminar steht der Anmeldung zu einer Schwerpunktbereichsklausur (im Wahlbereich) gleich.
Das heißt, dass damit einer der sechs Klausurversuche verbraucht wird und die Anmeldung verbindlich und unabdingbar für die Anrechnung als Prüfungsleistung ist. Die Anmeldung erfolgt beim jeweiligen Prüfer auf dem den Professuren dafür zur Verfügung stehenden Formblatt. Eine Seminararbeit, zu der Sie sich nicht vor der Ausgabe des Themas über den Prüfer beim Prüfungsamt angemeldet haben, kann nicht im Schwerpunktbereich gewertet werden.
Bestehen Sie ein solches Seminar, wird Ihnen das Vorbereitungsseminar erlassen.
Was ist ein Moot Court?
Ein Moot Court ist ein simuliertes Gerichts- oder Schiedsverfahren, bei dem die studentischen Teams als Vertreter der Parteien auftreten. Sie legen ihre Arbeiten teils echten, teils nachgestellten (Schieds-) Gerichten vor und treten mit Teams anderer Hochschulen in den juristischen Wettbewerb.
Welche Moot Courts gibt es in Köln?
Eine Auflistung der an der Universität zu Köln angebotenen Moot Courts finden Sie hier.
Welche Schlüsselqualifikationsveranstaltungen gibt es?
Es gibt eine Vielzahl verschiedener Schlüsselqualifikationsveranstaltungen. Das Angebot der Fakultät können Sie entweder im Vorlesungsverzeichnis, bei KLIPS 2.0 oder auf der Homepage des CENTRAL in Erfahrung bringen. Zum Teil können Sie auch in Pro-Seminaren den Nachweis über eine Schlüsselqualifikation erwerben. Informationen hierüber finden Sie ebenfalls in den oben angegebenen Quellen.
Wie bekomme ich mein Schwerpunktbereichszeugnis?
Das Schwerpunktbereichszeugnis beantragen Sie beim Prüfungsamt. Dafür benötigen Sie das Antragsformular. Zudem müssen Sie die Erteilungsvoraussetzungen nachweisen. Bitte reichen Sie mit dem Formular die Kopien der Belegbögen mit den im Schwerpunktbereich besuchten Lehrveranstaltungen (wenigstens 16 SWS!) und des Schlüsselqualifikationsnachweises zum Verbleib in der Akte ein; das jeweilige Original muss vorgewiesen werden. Die Ergebnisse der Klausuren, Haus- , Vorbereitungsseminar- und Schwerpunktbereichssemianararbeit liegen dem Prüfungsamt vor.
Mit der Beantragung des Schwerpunktbereichszeugnisses beenden Sie Ihr Schwerpunktbereichsstudium. Selbst wenn Sie noch nicht alle sechs Klausurversuche, die Ihnen nach der StudPrO während des Schwerpunktbereichsstudiums zustehen, unternommen haben, steht Ihnen nach Antragstellung keine Verbesserungsklausur mehr offen. Sie geben Ihren bis zur Antragstellung noch bestehenden Prüfungsanspruch auf.
Das Zeugnis, das vom Dekan unterschrieben wird, können Sie nach kurzer Zeit im Prüfungsamt abholen.
Wenn Sie es zugeschickt haben möchten, müssen Sie dem Antrag einen frankierten und an sich selbst adressierten Umschlag beilegen. Wir empfehlen Ihnen einen Umschlag im Format DIN-A4 mit verstärktem Rücken, damit Sie das Zeugnis ungefaltet und ohne Knicke erreicht.
Wie weise ich den Besuch von Vorlesungen nach?
Durch Eintragung in die Belegbögen, die im Webangebot des Studierendensekretariats verfügbar sind. Diese sind beim Prüfungsamt bei Beantragung des Schwerpunktbereichszeugnisses vorzulegen und in einfacher Kopie einzureichen, die Kopie verbleibt in Ihrer Prüfungsakte.
Welches Gewicht haben die Schwerpunktleistungen im Rahmen der ersten Prüfung?
Die Abschlussnote des Schwerpunktzeugnisses macht 30 % der Endnote der ersten Prüfung aus. Die Seminararbeit fließt mit 55%, die Klausuren fließen mit je 15% in die Schwerpunktbereichsnote ein.
Was passiert wenn ich die Voraussetzungen für die Erteilung des Schwerpunktzeugnisses endgültig nicht erfüllen kann?
Dann ist die Schwerpunktbereichsprüfung endgültig nicht bestanden und Sie verlieren Ihren Prüfungsanspruch im gesamten Bundesgebiet.
Anders bei dem endgültigen Nichtbestehen der Klausur "Grundlagen des Rechts II": In diesem Falle wird eine ggf. schon unter Vorbehalt ausgesprochene Zulassung zur Schwerpunktbereichsprüfung, gemäß § 39 Abs. 2 S. 2 StudPrO widerrufen. Sie können dann in Köln keine Schwerpunktbereichsprüfung beenden.