Grundstudium
Wie lange dauert das Grundstudium?
Das Grundstudium ist auf vier Semester angelegt.
Es endet mit dem Abschluss der (das gesamte Grundstudium begleitenden) Zwischenprüfung, die auch schon früher oder erst später abgeschlossen werden kann.
Welche Vorlesung höre ich in welchem Semester?
Grundsätzlich ist es Ihnen überlassen, welche Vorlesung Sie in welchem Semester besuchen. Wir raten Ihnen aber dringend, sich an den im Anhang zur StudPrO abgedruckten Studienplan zu halten, weil nur so ein überschneidungsfreies Grundstudium gewährleistet ist.
Kann ich die Vorlesungen BGB AT und Schuldrecht AT in ein und demselben Semester besuchen?
Ja, die Vorlesungen BGB AT und Schuldrecht AT können und sollen beide in ein und demselben Semester besucht werden, schon weil eine gemeinsame Abschlussklausur zu beiden Vorlesungen gestellt wird. Die Vorlesung zum BGB AT findet 8-stündig in der ersten Semesterhälfte statt, anschließend beginnt die 8-stündige Vorlesung zum Schuldrecht AT. Es gibt also keine zeitliche Kollision!
Bis bzw. ab wann welche der beiden Vorlesungen stattfindet, können Sie in KLIPS 2.0 ersehen.
Muss ich mich zu Vorlesungen anmelden? Wie melde ich mich an?
Grundsätzlich können Sie an Vorlesungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät ohne vorherige Anmeldung teilnehmen. Sie weisen später Ihr ordnungsgemäßes Studium durch Einträge in den Belegbögen nach, die im Webangebot des Studierendensekretariats verfügbar sind.
Wenn Vorlesungen durch E-Learning-Angebote unterstützt werden, ist eine Anmeldung zur Vorlesung aber der einfachste Weg, zu dem entsprechenden E-Learning-Kurs angemeldet zu werden. Wir empfehlen Ihnen daher, sich spätestens in der zweiten Belegungsphase in KLIPS 2.0 für alle Vorlesungen anzumelden, die Sie im Semester besuchen möchten. Wie Sie sich zu Vorlesungen anmelden, erfahren Sie auf den entsprechenden Anleitungsseiten des KLIPS 2.0-Support.
Nach dem Beginn der Vorlesungszeit können Sie auch noch in der Restplatzvergabe die Lehrveranstaltungen belegen. Die Termine der Belegungsphasen einschließlich der Restplatzvergabe finden Sie auf http://klips2-support.uni-koeln.de/newsliste2.html.
Stets anmelden müssen Sie sich zu den Arbeitsgemeinschaften und zu allen Prüfungsleistungen, ausnahmsweise ist die Anmeldung zudem bei Workshops und ähnlichen Kleingruppen erforderlich.
Beachten Sie: Die Vorlesungsanmeldung ist keine Anmeldung zur Klausur und ist für jene auch nicht Voraussetzung!
Ist die Zwischenprüfung ein eigener Prüfungsblock im Studium?
Nein, die Zwischenprüfung wird studienbegleitend abgelegt. Alle vom ersten Semester an geschriebenen Semesterabschlusstests sind bereits Teil der Zwischenprüfung.
Wie und wann melde ich mich zur Zwischenprüfung an?
Die Anmeldung zur Zwischenprüfung erfolgt schriftlich beim Prüfungsamt. Das Anmeldeformular können Sie auf den entsprechenden Seiten des Prüfungsamtes herunterladen, ausfüllen und ausdrucken. Dem Antrag müssen Sie ein Foto beifügen (Passbildformat, biomentrisch nicht erforderlich). Orts- bzw. Fachwechsler oder Studierende nach altem JAG NW müssen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen beifügen (Einzelheiten siehe § 31 Abs. 1 S. 2 StudPrO, den Text finden Sie hier).
Wenige Tage nach der Anmeldung zur Zwischenprüfung erhalten Sie im Prüfungsamt einen Zulassungsbescheid zur Prüfung mit Ihrer Prüfungsnummer. Diese steht neben der Matrikelnummer auf Ihren Prüfungsdeckblättern. Außerdem erleichtert diese Nummer es bei späteren persönlichen Anfragen im Prüfungsamt, schnell Ihre Prüfungsakte aufzufinden.
Die Anmeldung sollte in den ersten Wochen des ersten Semesters erfolgen, eine Frist besteht nicht. Merke: Jedenfalls müssen Sie sich zur Zwischenprüfung anmelden, bevor Sie sich das erste Mal zu einer Klausur anmelden wollen. Ohne Anmeldung zur Prüfung ist eine Anmeldung zu Semesterabschlusstests nicht möglich. Ohne Anmeldung geschriebene Arbeiten können nicht gewertet werden!
Wann schreibe ich die Klausuren?
Abschlusstests werden grundsätzlich zum Ende der Vorlesungszeit oder zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Abweichungen von der genannten Regel sind durchaus möglich.
Die konkreten Termine setzt im Grundstudium grundsätzlich das Prüfungsamt fest. Demgegenüber werden die Klausurtermine im Hauptstudium grundsätzlich von den Dozenten festgelegt.
Nach Abschluss der Klausurplanung werden die Schreibtermine unter Termine im Einzelnen auf der Website des Prüfungsamtes veröffentlicht.
Teilnahmevoraussetzung ist grundsätzlich eine ordentliche Anmeldung.
Wie melde ich mich zu den Klausuren an?
Zu den Klausuren melden Sie sich online über KLIPS 2.0 an. Die Anmeldung ist verbindlich. Sie muss nach § 15 Absatz 2 StudPrO bis sieben Tage vor dem Schreibtermin erfolgen (wenn nicht ausnahmsweise auf den Seiten des Prüfungsamtes kürzere Fristen bekannt gegeben werden - davon solten Sie aber nicht ausgehen!). Das bedeutet: Schreibtermin Dienstag, der 17. des Monats: Fristende am Dienstag, dem 10. des Monats, 24 Uhr. Fällt das Ende der Frist auf Sams-, Sonn- oder Feiertage, endet sie erst mit Ablauf des folgenden Werktags.
Unabdingbare Voraussetzung ist, dass Sie zum jeweiligen Prüfungsabschnitt (Zwischenprüfung bzw. Schwerpunktbereichsprüfung) vom Prüfungsamt zugelassen wurden (zur Anmeldung) bzw. - bei den Klausuren zu den großen Übungen - die für das jeweilige Fach in der Zwischenprüfung vorausgesetzten Bereiche bestanden wurden (z. B.: um an der Klausur im Rahmen der Übung zum öffentllichen Recht teilnehmen zu können, müssen die Bereiche "Staatsrecht" und "Verwaltungsrecht" bestanden sein, vgl. § 41 Abs. 3 StudPrO) . Die Fakultät stellt Ihnen ein Faltblatt zur Prüfungsanmeldung in KLIPS 2.0 zur Verfügung. Überprüfen Sie nach jedem Anmeldevorgang, ob KLIPS 2.0 Ihnen im Statusfeld die Anmeldung bestätigt.
Die Abmeldung erfolgt entsprechend und ist nur innerhalb der vom Prüfungsamt festgesetzten Frist möglich.
Sollten Sie Probleme mit der An- oder Abmeldung haben, wenden Sie sich bitte umgehend (d.h. innerhalb der Frist) an das Prüfungsamt. Bitte geben Sie dabei stets die Fehlermeldung an, die Ihnen angezeigt wurde. Verfristete Anmeldungen oder Abmeldungen zu bzw. von Klausuren können nicht berücksichtigt werden.
Eine kurze Anleitung zur Prüfungsan- und abmeldung finden Sie hier, weitere Fragen zu KLIPS beantworten die FAQs des KLIPS 2.0-Supports.
Was ist Prüfungsgegenstand der Klausuren im Grundstudium?
Ab dem WS 2014/15 gilt für alle Zwischenprüfungsklausuren unabhängig davon, wann das jeweilige Studium begonnen wurde: Prüfungsgegenstand in den Klausuren sind neben dem jeweiligen Fach alle anderen Fächer, zu denen nach dem Studienplan in einem früheren oder im selben Fachsemester Vorlesungen vorgesehen sind.
Was passiert, wenn ich eine Klausur nicht abgebe?
Bleiben Sie einer Klausur, zu der Sie sich angemeldet haben, unentschuldigt fern oder geben Sie keine Lösung ab, so wird die Klausur mit 0 Punkten und damit als Fehlversuch gewertet.
Melden Sie sich daher stets innerhalb der Meldefrist ab, wenn Sie nicht mitschreiben möchten.
Was muss ich tun, wenn ich mich nachträglich gegen das Schreiben einer Klausur entscheide?
Sie müssen sich bei KLIPS 2.0 fristgerecht von der Klausur abmelden. Ist dies nicht mehr möglich, sollten Sie den Abschlusstest antreten und kämpfen, anderenfalls wird die Klausur mit 0 Punkten gewertet.
Die Abmeldefrist entspricht - wenn nicht anders durch das Prüfungsamt bekannt gegeben - der Anmeldefrist und läuft damit regelmäßig - wenn nicht anders durch das Prüfungsamt bekannt gegeben - eine Woche vor der Klausur (Schreibtermin Dienstag, der 17. des Monats: Fristende am Dienstag, dem 10. des Monats, 24 Uhr) aus.
Sollten Sie Probleme mit der An- oder Abmeldung haben, wenden Sie sich bitte umgehend an das Prüfungsamt. Bitte geben Sie dabei stets die Fehlermeldung an, die Ihnen angezeigt wurde.
Was muss ich tun, wenn ich krankheitsbedingt einer Klausur fernbleibe?
Wenn Sie sich nicht mehr fristgerecht abmelden können, müssen Sie Ihre krankheitsbedingte Verhinderung unverzüglich unter Vorlage eines ärztlichen Attests beim Prüfungsamt unserer Fakultät nachweisen. Informationen zu den Anforderungen an Atteste und ein Formular, mit dem Sie einfach und unkompliziert den Rücktritt erklären können, finden Sie hier. In diesem Fall gilt die Nichtteilnahme als entschuldigt, so dass Ihnen kein Fehlversuch angerechnet wird.
Welche Hilfsmittel sind in den Klausuren zulässig?
Auf Grundlage des § 27 Absatz 1 StudPrO hat die Engere Fakultät die folgenden Richtlinien erlassen:
A) In den Prüfungen der Rechtswissenschaftlichen Fakultät gelten die folgenden
Richtlinien zu erlaubten Hilfsmitteln:
1. Art der Hilfsmittel:
a) Als Hilfsmittel sind grundsätzlich nur Gesetzestexte (auch Loseblattsammlungen)
zugelassen. Die Prüferin oder der Prüfer kann die Nutzung auf bestimmte Ausgaben
beschränken oder bestimmte Ausgaben ausschließen. Nicht erlaubt sind Ausgaben,
die außer dem Gesetzestext auch Erläuterungen, Schemata o. ä. enthalten (so z. B.
die Polizeifachhandbücher). Jedenfalls zugelassen sind die Hilfsmittel, die auch im
staatlichen Pflichtfachteil der ersten Prüfung durch das JPA beim OLG zugelassen
sind.
b) Wörterbücher oder Fachliteratur einschließlich Kommentare dürfen nicht benutzt
werden. Studierende, die, von einer ausländischen Universität kommend, am
Erasmus-Programm teilnehmen, sowie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an
gemeinsamen rechtswissenschaftlichen Studiengängen der Fakultät mit
ausländischen Hochschulen (LL.B. und LL.M. mit Paris, London, Istanbul), die nicht
muttersprachlich Deutsch sprechen und ihre Hochschulzugangsberechtigung im
jeweiligen Partnerland erworben haben, dürfen allgemeinsprachliche Wörterbücher
benutzen. Rechtswörterbücher sind ausgeschlossen.
c) Prüferinnen und Prüfer können im Voraus für die alle Kandidatinnen und Kandidaten weitere Hilfsmittel (etwa Kommentarliteratur o.ä.) zulassen.
2. Qualität der Hilfsmittel:
In den Schwerpunktbereichsklausuren dürfen nur unmarkierte („blütenweiße“)
Gesetzestexte genutzt werden.
In den übrigen Klausuren sind ausschließlich folgende Modifikationen erlaubt:
• Unterstreichungen
• (farbige) Markierungen
• Klebezettel
• Ziffern/Normenverweise.
Zusätzlicher Text ist stets untersagt.
3. Mobiltelefone und internetfähige Geräte müssen während der Klausur
ausgeschaltet bleiben, Smartwatches dürfen nicht getragen werden.
B) Der Besitz oder die Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel oder eingeschalteter Mobiltelefone oder internetfähiger Geräte oder das Tragen von Smartwatches ist unabhängig von einem konkreten Täuschungsversuch stets eine Ordnungswidrigkeit.
Wann, wie und wo erfahre ich mein Klausurergebnis?
Nach Eingang der Klausuren im Prüfungsamt werden die Ergebnisse in KLIPS 2.0 veröffentlicht, Sie erhalten dann eine Nachricht per E-Mail an Ihren Uni-Köln-Studierendenaccount.
Was sind die Voraussetzungen für die Beantragung einer Vorkorrektur?
Wenn das Abwarten der regulären Korrekturfristen (§ 20 StudPrO) ausnahmsweise nicht zumutbar ist, kann das Prüfungsamt auf Antrag in Textform eine Verkürzung der Korrekturfrist für einzelne Prüfungen gewähren.
Das bloße Interesse an einer zügigen Beendigung des Studiums ist nicht ausreichend. Insbesondere zählt ein Hochschulwechsel, BaföG oder die Möglichkeit sich schneller auf einen Referendariatsplatz bewerben zu können nicht als Begründung.
Welche Leistungsnachweise brauche ich für die Zwischenprüfung?
Sie brauchen neben dem AG-Zeugnis (das Sie im Prüfungsamt einreichen müssen, um die Zwischenprüfung zu bestehen - es erhalten zu haben, reicht nicht aus!), einer kleinen Zwischenprüfungshausarbeit und einer großen Zwischenprüfungshausarbeit (aus einem anderen Gebiet als die kleine Zwischenprüfungshausarbeit), eine bestimmte Anzahl mit "ausreichend" bewerteter Abschlusstests aus festgelegten Gebieten:
Fachgebiet | Anzahl |
Kerngebiete des Bürgerlichen Rechts | 4 |
Weitere Gebiete des Bürgerlichen Rechts | 2 |
Staatsrecht | 3 |
Verwaltungsrecht | 2 |
Strafrecht | 3 |
Grundlagen des Rechts I | 1 |
Welche Fächer werden im Grundstudium angeboten?
Kerngebiete des Bürgerlichen Recht:
- Allgemeiner Teil des BGB am Beispiel des Kaufvertrags
- Schuldrecht Allgemeiner Teil am Beispiel des Kaufvertrags
- Vertragliche Schuldverhältnisse
- Gesetzliche Schuldverhältnisse
- Sachenrecht
- Kreditsicherungsrecht
Weitere Gebiete des Bürgerlichen Rechts:
- Arbeitsrecht
- Zivilprozessrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Familien- und Erbrecht
- Internationales Privatrecht
Im Staatsrecht:
- Staatsrecht I (Grundrechte)
- Staatsrecht II (Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht)
- Staatsrecht III (mit Europarecht und Bezügen zum Völkerrecht)
Im Verwaltungsrecht:
- Allgemeines Verwaltungsrecht
- Besonderes Verwaltungsrecht
- Verwaltungsprozessrecht
Im Strafrecht:
- Strafrecht I (Allgemeiner Teil 1 und Besonderer Teil 1)
- Strafrecht II (Allgemeiner Teil 2 und Besonderer Teil 2)
- Strafrecht III (Besonderer Teil 3)
- Strafverfahrensrecht
In den Grundlagen des Rechts I:
- Römische Rechtsgeschichte
- Deutsche Rechtsgeschichte
- Einführung in das Kirchenrecht
- Allgemeine Staatslehre
- Einführung in die Rechtstheorie
Weitere Grundlagenveranstaltungen (Verfassungsgeschichte, Historische und methodische Grundlagen des BGB, Methoden des Rechts, Rechtsphilosophie) werden im Hauptstudium angeboten.
Wie oft kann ich Klausuren im Grundstudium wiederholen?
Sie haben in jedem Bereich eine bestimmte Anzahl von Versuchen, um die notwendigen Leistungen zu erbringen:
Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts: | 9 Versuche |
Weitere Bereiche des Bürgerlichen Rechts: | 5 Versuche |
Staatsrecht: | 8 Versuche |
Verwaltungsrecht: | 5 Versuche |
Strafrecht: | 7 Versuche |
Grundlagen des Rechts: | 3 Versuche |
Nicht bestandene Klausuren können Sie - solange Prüfungsanspruch besteht - in beliebiger Reihenfolge wiederholen; Sie müssen nicht zuvor alle Klausuren einmal versuchen.
Ob ein Versuch erfolgreich oder erfolglos war, sagt nichts über seinen Verbrauch aus: Auch für eine bestandene Arbeit haben Sie einen Versuch eingesetzt.
Wie lang sind die Hausarbeiten für die Zwischenprüfung?
Für Ihre Zwischenprüfung müssen Sie eine kleine und eine große Zwischenprüfungshausarbeit schreiben.
Für die kleine Zwischenprüfungshausarbeit sind sechs Wochen angesetzt. Es sollten aber nicht mehr als 10 Tage für die Bearbeitung aufgewendet werden.
Für die große Zwischenprüfungshausarbeit sind acht Wochen angesetzt. Es sollten aber nicht mehr als drei Wochen aufgewendet werden.
Wann schreibe ich am besten die Zwischenprüfungshausarbeiten?
Die Studien- und Prüfungsordnung schreibt keinen festen Zeitpunkt für die Zwischenprüfungshausarbeiten im Grundstudium vor. Sie geht aber davon aus, dass die kleine Zwischenprüfungshausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 1. Semester und die große Zwischenprüfungshausarbeit in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. oder 3. Semester angefertigt wird.
Sinnvoll ist es, die große Zwischenprüfungshausarbeit bereits in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 2. Semester anzufertigen, um die Zeit nach dem 3. Semester für die Bearbeitung des Vorbereitungsseminars zu nutzen. Dieses ist Voraussetzung für die Anmeldung zum Schwerpunktbereichsseminar.
Kann ich beide Zwischenprüfungshausarbeiten im selben Rechtsgebiet schreiben?
Nein, die StudPrO sieht vor, dass die große Zwischenprüfungshausarbeit in einem anderen Gebiet als die kleine Zwischenprüfungshausarbeit bestanden werden muss (vgl. § 32 Abs. 1 lit. c StudPrO).
Beachten Sie bitte auch, dass die Fortgeschrittenenhausarbeit im Hauptstudium in dem dritten - also von den beiden bestandenen Zwischenprüfungshausarbeiten nicht abgedeckten - Rechtsgebiet bestanden werden muss (vgl. § 43 Abs.1 S. 3 StudPrO).
Muss ich mich zu Hausarbeiten anmelden?
Ja, die Anmeldung zu den Hausarbeiten ist erforderlich, damit die Arbeit gewertet werden kann. Sie können sich bis 14 Tage vor dem Ende des Bearbeitungszeitraums an- und abmelden (Fristen auf der Terminseite). Endet der Bearbeitungszeitraum also am Dienstag, dem 17. des Monats, so ist das Fristende am Dienstag, dem 03. des selben Monats, 24 Uhr. Sie können also auch nach Beginn der Bearbeitung die Anmeldung zurücknehmen.
Die Anmeldung zur Hausarbeit erfolgt über KLIPS 2.0.
Sollten Sie trotz Anmeldung zur Hausarbeit keine Bearbeitung abgeben, hat das für Sie nur die Konsequenz, dass auf Leistungsnachweisen eine nicht angetretene Hausarbeit mit 0 Punkten aufgeführt wird. Endgültig nicht bestehen können Sie dadurch nicht, die Arbeiten sind frei wiederholbar.
Wie viele AGs muss/kann ich belegen?
Für die Zwischenprüfung müssen Sie den Besuch mindestens einer Arbeitsgemeinschaft nachweisen. Ihnen steht es aber frei, weitere Arbeitsgemeinschaften zu belegen, sofern ausreichende Kapazitäten bestehen.
Kann ich zwei gleichzeitig stattfindende Arbeitsgemeinschaften besuchen? Können mir im Vergabeverfahren zwei sich überschneidende AGs zugewiesen werden?
Da Sie in den Arbeitsgemeinschaften eine Anwesenheitspflicht haben, können Sie keine zwei AGs belegen, die gleichzeitig stattfinden.
Sie können sich aber im KLIPS 2.0-Vergabeverfahren der AG-Plätze für zwei gleichzeitig stattfindende AGs bewerben, um Ihre Chancen auf einen Platz zu erhöhen. Zugeteilt wird Ihnen dann jedoch maximal eine der AGs, d.h. es kann nicht passieren, dass Ihnen KLIPS 2.0 zwei sich überschneidende AGs zuweist.
Was mache ich, wenn sich meine AG mit den Vorlesungen zu den Grundlagen des Rechts I überschneidet?
Für Ihre Zwischenprüfung benötigen Sie einen Schein in den Grundlagen des Rechts I (GdR I). In welchem Semester Sie diesen erbringen, steht in Ihrem Ermessen. Vorlesungen aus dem Bereich der GdR I werden grundsätzlich in jedem Semester angeboten.
Bei Überschneidungen haben Sie daher die Möglichkeit, die Vorlesung zu den GdR I auch erst in einem späteren Semester zu belegen und damit der Arbeitsgemeinschaft den Vorzug zu geben.
Wann und wo reiche ich meinen AG-Schein ein?
Den AG-Schein, den Sie am Ende des Semesters vom AG-Leiter erhalten, wenn Sie wenigstens zehn Mal an der AG teilgenommen haben, reichen Sie in Kopie unter Vorlage des Originals beim Prüfungsamt ein, spätestens, wenn Sie Ihr Zwischenprüfungszeugnis beantragen.
Jedenfalls solange Ihr AG-Schein dem Prüfungsamt nicht vorliegt, ist Ihre Zwischenprüfung noch nicht bestanden - § 32 Absatz 1 Buchstabe d StudPrO.
Gibt es eine zeitliche Obergrenze für das Bestehen der Zwischenprüfung?
Nein, aktuell gibt es keine Zeitgrenzen, die zum endgültigen Nichtbestehen eines Studienteils führen. Wie lange Sie für die Zwischenprüfung brauchen, liegt daher in Ihrem Ermessen.
Kann es passieren, dass KLIPS 2.0 mir zwei Veranstaltungen zur gleichen Zeit zuweist?
Das hängt von Art der Veranstaltung ab:
- Bei gleichzeitig stattfindenden Arbeitsgemeinschaften verhindert KLIPS 2.0 Kollisionen und wird deshalb nur eine AG zu dieser Zeit an Sie vergeben. Das bedeutet, dass Sie sich ohne Bedenken zu zwei oder mehr sich überschneidenden AGen anmelden können, um Ihre Chance auf einen AG-Platz zu erhöhen, eine Kollision ist jedoch ausgeschlossen. Dies gilt ebenso für die Vergabe der Vorbereitungsseminare.
Übrigens: Sie können sich auch für beliebig viele Gruppen einer AG anmelden, KLIPS 2.0 wird Sie nur einer der Gruppen zuweisen.
- Anders verhält es sich z.B. bei den Vorlesungen des Grundstudiums: Hier haben Sie keine Anwesenheitspflicht und können sich für zwei gleichzeitig stattfindende Veranstaltungen anmelden. Dies ist insbesondere auch dann der Fall, wenn sich eine Vorlesung mit einer von Ihnen gewählten Arbeitsgemeinschaft überschneidet.
Bekomme ich automatisch mein Zwischenprüfungszeugnis?
Nein, das Zwischenprüfungszeugnis müssen Sie beim Prüfungsamt beantragen. Sie müssen hierfür unter Vorlage des Originals eine Kopie Ihres AG-Zeugnisses einreichen.
Den Antrag stellen Sie persönlich im Prüfungsamt, das Zeugnis wird Ihnen dann direkt ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen dafür kein Antragsformular.
Achtung! Bei der Anmeldung zur Pflichtfachprüfung müssen Sie Ihr Zwischenprüfungszeugnis im Original bei dem JPA bei dem OLG einreichen. Sie erhalten es erst nach Ende des Prüfungsverfahrens - also nach mehreren Monaten! - zurück. Lassen Sie sich daher ggf. vorher eine Kopie bei einer Beglaubigungsstelle (z.B. bei der Stadt Köln) beglaubigen. Sie erhalten von uns keine Zweitschrift des Zeugnisses, weil Sie das Original noch beim JPA haben! Beglaubigungen können wir nicht vornehmen.
Was passiert, wenn ich die Voraussetzungen für die Zwischenprüfung nicht mehr erfüllen kann?
Sollten Sie in einem der Teilgebiete für die Zwischenprüfung sämtliche Versuche verbraucht haben, ohne die erforderlichen Nachweise erlangt zu haben, ist die Zwischenprüfung endgültig nicht bestanden und Ihr Studium der Rechtswissenschaft beendet. Eine Fortsetzung des Jura-Studiums ist Ihnen im gesamten Bundesgebiet verwehrt.
Kann ich mein Studium in Köln fortsetzen, wenn ich die Zwischenprüfung an einer anderen Universität endgültig nicht bestanden habe?
Nein, eine einmal nicht bestandene Zwischenprüfung führt zum Erlöschen Ihres Prüfungsanspruchs im gesamten Bundesgebiet und damit auch an unserer Fakultät.
Wegen § 50 Absatz 1 Nr. 2 HG NRW dürfen Sie dann gar nicht eingeschrieben werden.
Was ist das Vorbereitungsseminar und wann muss ich mich dafür anmelden?
Das Vorbereitungsseminar ist ein "klassisches" Seminar. Darin fertigen Sie eine häusliche Arbeit mit Fußnotenapparat, Literaturverzeichnis usw. zu einem gegebenen Thema an. Auf der Grundlage dieser Arbeit halten Sie vor Ihren Mitstudierenden einen Vortrag und diskutieren darüber. Es dient dazu, die Arbeitsweise und Arbeitstechnik (einschließlich der fachspezifischen formalen Anforderungen wie dem Aufbau, der Zitierweise usw.) einzuüben und Sie damit auf das Schwerpunktbereichsseminar als wichtigste Einzelprüfung im universitären Examen vorzubereiten. Das Bestehen des Seminars ist deshalb regelmäßig Voraussetzung dafür, dass Sie an der Vergabe der Plätze in einem Schwerpunktbereichsseminar teilnehmen können. Es ist frei wiederholbar.
Die Vergabe der Plätze in den Vorbereitungsseminaren erfolgt in der 1. und 2. Belegungsphase sowie in der Restplatzvergabe über KLIPS 2.0.
An dem Vorbereitungsseminar kann teilnehmen, wer wenigstens im dritten Fachsemester eingeschrieben ist.
Weil es nicht Teil der Schwerpunktprüfung ist, geht das Ergebnis nicht in die Schwerpunktbereichsnote ein.