Das Institut für Anwaltsrecht freut sich, Herrn Rechtsanwalt Stefan von Raumer, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, Berlin, als Referenten zum Thema „Die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft – Regelungsgehalt und Anpassungsbedarf im deutschen Recht" begrüßen zu dürfen.
Im Mai 2025 hat der Europarat die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung aufgelegt – das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument, das den Schutz der freien Berufsausübung der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Die Konvention, von deutscher Seite durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Januar 2026 unterzeichnet, sichert Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Verfolgung, Drohungen und dem Verlust der Zulassung infolge der Übernahme bestimmter Mandate ab und verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Schutzmechanismen.
Stefan von Raumer, der den Entstehungsprozess auf europäischer Ebene im Rahmen seines Engagements beim Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) eng begleitet hat, stellt den Regelungsgehalt der Konvention vor und beleuchtet aus eigener anwaltlicher Praxis den Anpassungsbedarf im deutschen Recht.
ACHTUNG, TERMINÄNDERUNG!
Ort und Zeit: Dienstag, 14.07.2026, 17:15 Uhr
Seminargebäude der Universität zu Köln (Geb. 106)
Seminarraum S 01, EG
50931 Köln
Nach dem Vortrag besteht Gelegenheit zur Diskussion. Der Meinungsaustausch kann anschließend bei einem Umtrunk im Stehkonvent im Seminargebäude fortgesetzt werden.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an anwaltsrecht(at)uni-koeln(dot)de.
Weitere Informationen finden Sie unter https://anwaltsrecht.uni-koeln.de/veranstaltungen/jahresvortrag/jahresvortrag-2026.