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Feier zu Ehren der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2020

Auch dieses Jahr ehrt die Rechtswissenschaftliche Fakultät die Absolventinnen und Absolventen, die die Erste Prüfung erfolgreich abgeschlossen haben, in einer digitalen Feier. Alle Prüflinge, die die Erste Prüfung innerhalb des akademischen Jahres vom 01. Oktober 2019 bis zum 30. September 2020 bestanden haben, sind herzlich zu den Feierlichkeiten eingeladen. Ausschlaggebend ist hierbei der Termin der letzten Prüfung.

Die Feier zu Ehren der Absolventinnen und Absolventen des Jahres 2020 wird am 29. Januar 2021 stattfinden.

Das StudKBZ Jura hat Mitte Dezember die Einladungen zu der Feier postalisch verschickt.

Eine Einladung werden die Absolventinnen und Absolventen erhalten, die sich gegenüber dem Justizprüfungsamt bei der Anmeldung zur staatlichen Pflichtfachprüfung mit der Weitergabe Ihrer Daten einverstanden erklärt haben oder uns Ihren Teilnahmewunsch bis zum 10. Dezember 2020 an jura-studienberatung(at)uni-koeln.de mitteilen.

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass unsere Prüflinge nur einmal an der Feier teilnehmen können. Sollten Sie zwischen dem 01. Oktober 2019 und dem 30. September 2020 einen Freiversuch bestanden haben und eine Notenverbesserung anstreben, laden wir Sie lediglich zur Feier 2020 ein, da diese Ihrem Freiversuch zuzurechnen ist. Die Teilnahme an der nächsten Feier ist leider nicht möglich.

Informationen zur Feier finden Sie ebenfalls auf unserer Website.