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7. Kölner Medizinrechtstag

Zum 21.10.2022 lädt das Institut für Medizinrecht der Universität zu Köln zum 7. Kölner Medizinrechtstag. Die Veranstaltung mit dem Titel „Patientenrechtegesetz 2.0?“ findet statt von 10:00 bis 16:00 Uhr im Amélie Thyssen Auditorium, Apostelnkloster 13-15, 50672 Köln und wird gefördert von der Fritz Thyssen Stiftung für Wissenschaftsförderung.

Die Patientenrechte sind in der Diskussion. Vor zehn Jahren sollte eine gesetzliche Regelung für mehr Transparenz und Rechtssicherheit sorgen, die Rechtsdurchsetzung stärken und die Gesundheitsversorgung verbessern. Aktuell mehren sich Forderungen nach einem weiteren Ausbau der Patientenrechte: Verschärfung des Pflichtenprogramms der Behandlungsseite, Erleichterung der Anspruchsdurchsetzung (Reduktion des Beweismaßes, weitere Verschiebung der Beweislast), Ausweitung der Ersatzfähigkeit von Schäden, Stärkung der Unterstützung durch Krankenkassen, Etablierung eines Entschädigungs-/Härtefallfonds. Auf dem 7. Kölner Medizinrechtstag diskutieren Vertreter der Patientenschaft, der Ärzteschaft, der Versicherungswirtschaft, der Politik, der Justiz und der Rechtswissenschaft die Zukunft der Patientenrechte.

So wird das Programm nach dem Grußwort der Prorektorin der Universität zu Köln, Prof. Dr. Johanna Hey, bei gegebenen Möglichkeiten zur Diskussion von folgenden Referenten gestaltet:

  • Aus der Ärzteschaft: Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer
  • Aus der Patientenschaft: Stefan Schwartze, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten
  • Aus dem Versicherungswesen: Timmy Klebb und Jörg Kieker, Vorsitzender des Vorstandes und Mitglied der Deutschen Ärzteversicherung
  • Aus dem Bundesministerium der Justiz: Ministerialrat Prof. Dr. Hans Georg Bollweg, Abteilung für Schadensersatzrecht
  • Zum Patientenentschädigungs-/Härtefallfond: Prof. Dr. Dieter Hart, Institut für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht, Universität Bremen
  • Zum Sozialrecht: Prof. Dr. Stephan Rixen, Institut für Staatsrecht, Universität zu Köln
  • Zum Haftungsrecht: Prof. Dr. Christian Katzenmeier, Institut für Medizinrecht, Universität zu Köln

Das Ende bildet die Abschlussdiskussion unter Moderation von Ri’inBGH Vera von Pentz, stellv. Vorsitzende des VI. Zivilsenats, und Prof. Dr. Martin Stellpflug, D+B Rechtsanwälte.

Die Teilnahme an der Tagung ist unentgeltlich möglich. Die Anmeldung per Mail ist erforderlich unter medizinrechtstagSpamProtectionuni-koeln.de. Die Teilnahmekapazitäten sind begrenzt, wobei Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden.

Weitere Informationen können Sie den Begleitmaterialien entnehmen, die Sie unter https://medizinrecht.uni-koeln.de/tagungen/7-koelner-medizinrechtstag finden.